Munition für die bewaffneten Kampfdrohnen der Bundeswehr

Originalpost von Bundeswehrabschaffen.de

Am 21.12 wird eine Mahnwache in Jagel stattfinden. Mehr Infos dazu hier.

Seit Februar 2019 werden Soldat*nnen aus Jagel in Israel an dem neuen Flugroboter zu Drohnenpilot*innen und Waffensystemoffizier*innen ausgebildet. Das G vor Heron TP steht für Germany. Die G-Heron TP ist eine speziell für die Bundeswehr weiterentwickelte Baureihe. Mit 13m Länge und 26m Spannweite ist sie deutlich größer als die zurzeit in Afghanistan und Mali benutze Heron 1. Bei einer Nutzlast von 1800 kg kann sie zusätzlich zur Allwettersensorik vielfältig bewaffnet werden. Je nach Nutzlast kann eine G-Heron TP bis zu 26 Stunden in der Luft bleiben, ohne aufgetankt zu werden.

Täuschungsmanöver 1: Erst einmal ohne Munition?

Das Waffensystem G-Heron TP wird mit Rücksicht auf die SPD, die um den Verlust von Wähler*innenstimmen fürchtet, erst einmal ohne Munition angeschafft, hieß es. Alle technischen Voraussetzungen für eine Bestückung mit Raketen oder „Subdrohnen“ sind aber mitbestellt und werden eingebaut. Auch die Schulung für die Waffenbedienung ist vertraglich vereinbart und die Ausbildung wurde bereits eingeleitet. Die Munition kann innerhalb von zwei Monaten geliefert werden.

Täuschungsmanöver 2: Die Kampfdrohne G-Heron TP soll
„nur“ zum Schutz der Soldat*innen bewaffnet werden.

Während ihres Besuches Anfang Dezember 2019 in Kunduz in Afghanistan teilte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) mit, dass sie dafür ist, in Afghanistan bewaffnete Drohnen zum Schutz von Bundeswehr-Feldlagern einzusetzen. Sie hatte sich bei einem Besuch im als besonders gefährdet geltenden Bundeswehr-Lager im afghanischen Kunduz der Position der Bundeswehr angeschlossen, das Lager mit bewaffneten Drohnen auszustatten. „Zum Eigenschutz“ ist die Formel mit der bewaffnete Kampfdrohnen der Bevölkerung verkauft werden sollen.
Die Bundeswehr und Regierung bezeichnen jeden Angriff der Bundeswehr als Verteidigung. Laut Grundgesetz darf die Bundeswehr nur zur Verteidigung da sein. Die Bundesregierungen definieren den Begriff Verteidigung einfach um. Der ehemalige Minister Struck sagte, die BRD würde am Hindukusch verteidigt.
In Afghanistan sind 1.300 Bundeswehrsoldat*innen als Teil der Nato-Ausbildungsmission „Resolute Support“ im Einsatz. Bei ihrem Besuch in Kunduz sei die Ministerin immer wieder von Soldat*innen gedrängt worden, die Kampfdrohne G-Heron TP zum Selbstschutz der Soldat*innen zu bewaffnen, lanciert das Verteidigungsministerium.

Die Bundeswehr will mit Kampfdrohnen angreifen können. Auch „weiche Ziele“, Menschen, sollen zerstört werden.

Angriff ist die beste Verteidigung heißt es in der Logik von Militärs. Bereits am 6.11.2018 zitierte „Report Mainz“ aus dem als vertraulich eingestuften Vertrag zwischen dem Verteidigungsministerium und Airbus, dass im Anforderungsprofil für die Drohnen detaillierte Einsatzszenarien beschrieben sind. So heißt es zum Beispiel, „die G-Heron TP müsse in der Lage sein, die identifizierten Bodenziele mit vom RPA mitgeführter SP zu bekämpfen“.
(Anm.: RPA = Remotely Piloted Aircraft, unbemanntes, ferngesteuertes Luftfahrzeug, SP ist die Abkürzung für „Special Payload“ – gemeint ist damit Munition.)
Weiter zitiert „Report Mainz“ aus dem brisanten Papier: „Außerdem müsse die G-Heron TP laut Vertrag in der Lage sein, mindestens einmal am Tag die, präzise Bekämpfung von mindestens zwei leichtgepanzerten (ungepanzerten) Fahrzeugen oder weichen (Personen)-Zielen nacheinander in einer Mission leisten zu können.“

„Report Mainz“ ist in dem vertraulichen Vertragswerk auch noch auf einen anderen entlarvenden Punkt gestoßen. So soll zwischen Airbus und dem Verteidigungsministerium die „Durchführung von Flügen im Rahmen von Training und Ausbildung inklusive Trainingsflüge zum SP-Einsatz (innerhalb spezieller Luft/Bodenschießplätze)“ bereitgestellt werden – also Trainingsflüge für spätere bewaffnete Einsätze.

Die Bundeswehr hat den Krieg in Afghanistan verloren

Seit 2002 ist die Bundeswehr im Kriegseinsatz in Afghanistan. Im März 2020 steht der nächste Einsatz zur Verlängerung an.
Bis zum Sommer 2015 hieß die Begründung für den Krieg der Bundeswehr in Afghanistan „Terrorismusbekämpfung“. Seit Sommer 2015 heißt es „Fluchtursachenbekämpfung“.
Der Kriegseinsatz konnte Terrorismus nicht verhindern – im Gegenteil, die Aufständischen in Afghanistan werden immer mehr und stärker. Viele Menschen in Afghanistan empfinden die Bundeswehr als Besatzungsmacht, die sie unterdrückt. Mit jedem weiteren Bundeswehreinsatz flohen die Menschen vor dem Krieg, der Not und der Gewalt und der Perspektivlosigkeit. Der 18 Jahre dauernde Bundeswehreinsatz hat die gesellschaftlichen Strukturen des Landes weiter geschwächt und dazu beigetragen, die Lebensgrundlagen der Menschen weiter zu zerstören. Der Krieg der Bundeswehr in Afghanistan konnte zu einem zivilgesellschaftlichen Aufbau nichts Positives beitragen, nur das Desaster verschlimmern.

IPPNW-Report über Folgen von Drohneneinsätzen

Die Organisation Internationale Ärzte für die Verhinderung des Atomkrieges“, kurz IPPNW, hat einen Report über die humanitären Folgen von Drohneneinsätzen veröffentlicht (hier der Link zur Pressemitteilung). Darin enthalten sind einige übersetzte Artikel aus der 2017 erschienen englischsprachigen Publikation „The Humanitarian Impact of Drones„.

Auch die taz berichtete über die Veröffentlichung. Darin heißt es, die Präsenz der Drohnen habe auch ohne eine Bewaffnung bereits einen schädlichen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Menschen in Staaten, in denen diese Systeme eingesetzt werden:

Wir sollten diskutieren, ob Deutschland diese Drohnen wirklich anschaffen sollte‘, fordert Grabenhorst, stellvertretende IPPNW-Vorsitzende. Das Problem sei nämlich nicht nur der Einsatz der Drohnen als Waffen. Auch deren 24-stündige Präsenz und das Wissen, dass man ohne Vorwarnung getötet werden könnte, belaste die Menschen enorm. Viele Menschen litten unter Angst- und Schlafstörungen, so Grabenhorst. Auch das Bildungs- und Gesundheitssystem leide unter dem Drohneneinsatz.“

Bedienpersonal für Heron TP wird in Israel ausgebildet, Definitionsstudie der Eurodrohne abgeschlossen, weitere Drohnennews

Bedienpersonal wird in Israel ausgebildet

Am 28. Januar 2019 begann die Ausbildung von Bundeswehrpersonal für den Betrieb von Heron TP Drohnen, wie AugenGeradeaus berichtet. Der Ausbildungsbeginn wurde mit einer Eröffnungszeremonie begangen. Im Juni 2018 beschloss der Bundestag das Leasing von mindestens fünf Drohnen des Typs.

Zunächst werden sechs Crews ausgebildet, jeweils bestehend aus einem Piloten, bzw. einer Pilotin und einem „Tactical Operator“, der, bzw. die für die Nutzlast zuständig ist. Die Nutzlast besteht zunächst aus Sensoren, es wird jedoch vermutlich noch dieses Jahr eine Entscheidung des Bundestages geben, ob die Drohnen auch bewaffnet werden sollen. Für die technische Vorbereitung dafür wurden die Mittel (ca. 50 Mio. Euro) bereits vom Haushaltsausschuss bewilligt.

Durch Report Mainz sind seit November 2018 ein paar mehr Details über die Inhalte des Vertrags mit Airbus und Israel bekannt geworden. Die Bundesregierung möchte nach einem für sie positiven Ausgang der Bewaffnungsdebatte die Bewaffnungsmöglichkeit auch möglichst schnell herstellen können. Aus diesem Grund ist nicht nur die grundsätzliche Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit für etwa 50 Mio. Euro ein Bestandteil des Vertrags, sondern auch die Zertifizierung und schon die Option auf den Zukauf von 17 Stück Munition.

Eurodrohne: Definitionsstudie abgeschlossen

Die Rüstungsagentur OCCAR meldete am  zunächst am 7. November 2018, dass das Rüstungsunternehmen Airbus Defence & Space der Hauptauftragnehmer für die Euro-Drohne European MALE-RPAS sein wird. Aber Rüstungsfirmen aus jedem der bislang beteiligten Staaten werden als Unterauftragnehmer beteiligt sein: Leonardo aus Italien, Dassault aus Frankreich und aus Spainen wird ein Airbuswerk eingebunden sein.

Die Definitionsstudie ist laut OCCAR seit November 2018 beendet. In der Meldung auf der Website von OCCAR heißt es hierzu: „Designed for flight in non-segregated airspace, its characteristics will include mission modularity for operational superiority in intelligence, surveillance and reconnaissance, both wide area and in-theatre. The Participating States’ agreed on the air vehicle configuration in mid-2017, selecting a twin-turboprop propulsion system. By the middle of the next decade the MALE RPAS will be operated worldwide to perform Intelligence, Surveillance, Target Acquisition and Reconnaissance (ISTAR) missions.”

Das Rüstungsprojekt wurde mittlerweile in die Ständig Strukturierte Zusammenarbeit, auch unter dem kürzel PESCO bekannt, überführt. Dadurch ist eine Teilfinanzierung der Entwicklungskosten aus dem neu geschaffenen Europäischen Verteidigungsfonds möglich (bis 30 Prozent).

Auswahl von weiteren Artikeln mit Drohnenbezug:

Trumps Drohnenkrieg in Somalia (theAtlantic.com, 11.9.2018)

Airbus testet Drohnenschwarm (heise.de, 18.9.2018; Welt.de, 4.10.2018)

Deutsches Rüstungsunternehmen TDW entwickelt Sprengköpfe für türkische Raketen, die mit Drohnen abgefeuert werden und Türkei produziert diese mit Lizenz (anfdeutsch.com, 17.9.2018)

Drohnenluftkampf getestet. Reaper Drohne feuert Luft-Luft-Rakete ab (military.com, 19.9.2018; heise.de, 20.9.2018)

Großbritannien und die staatliche Finannzierung von Forschung an autonomen Waffensystemen (theGuardian.com, 10.10.2018)

Autonome Waffen und die Zukunft des Krieges, Diskussion mit Paul Scharre (cnas.org, 11.12.2018)

Test von System für Drohnen, um Kollisionen zu vermeiden (netzpolitik.org, 17.12.2018)

Anti-Drohnen-System für die Bundeswehr (Welt.de, 19.12.2018)

Drohnen werden in der deutschen Bevölkerung negativ assoziiert (netzpolitik.de, 2.1.2019)

Chef des jemenitischen Militärgeheimdiensts durch Drohne getötet (Haaretz.com, 13.1.2019)

Ukraine möchte türkische bewaffnete Drohnen (DefenseOne.com, 14.1.2019)

Übersichtsartikel über autonome Waffen (Economist.com, 17.1.2019)

Das Future Combat Air System (FCAS) – Präsentation von Airbus. (youtube.com/JanesbyIHSMarkit, 17.1.2019)

Airbus testet Drohnen in Kooperation mit Facebook (netzpolitik.org, 21.1.2019)

Russische Stealth-Kampfdrohne auf Testflug (thedrive.com, 24.1.2019)

Interview mit Noel Sharky über autonome Waffen und die deutsche Position (heise.de, 24.1.2019)

Israelische Kamikazedrohnen schalten syrische Luftverteidigung aus (NationalInterest.org, 26.1.2019)

Lesenswerte Artikel aus den letzten Wochen

  • Im Juni stimmte der Bundestag der Beschaffungsvorlage über Drohnen des Typs Heron TP zu. Die Drohnen werden geleast und in Israel stationiert. Über die Entscheidung einer möglichen Bewaffnung wird zu einem späteren Zeitpunkt der Bundestag entscheiden, vermutlich nicht vor 2019:

Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) hat die Entscheidung für die Heron TP und den Weg dahin noch einmal zusammengefasst.

Bei Zeit-Online wurde ein Artikel veröffentlicht, der sich mit der Frage der optional zusätzlichen Drohnen, die möglichen Einsatzgebiete und die damit verbundenen höheren Kosten beschäftigt.

Die Bundesregierung antwortete der Fraktion der Linken auf Fragen zur Heron TP Entscheidung, der Stationierung und der möglichen Bewaffnung. Sollte letztere durch den Bundestag beschlossen werden, kann diese durch die bereits für etwa 50 Mio. € erfolgte Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit vergleichsweise Zeitnah erfolgen. Auf die Frage, wie und wann die Bundesregierung die Debatte über die Bewaffnung plant, antwortete sie: „Über die Beschaffung der Bewaffnung von unbemannten Luftfahrzeugen wird gemäß Koalitionsvertrag der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Die Debatte wird anlässlich der entsprechenden Beschaffungsvorlage (25 Mio. Euro-Vorlage) zu führen sein.“

Die Entscheidung und die deutsche Drohnendebatte ist auch ein Thema in der zweiten Folge des sicherheitspolitischen Podcast „Sicherheitshalber„, vom European Council on Foreign Relations (ECFR) und Augengeradeaus.

  • Auf dem Verteidigungspolitischen Blog Augengeradeaus wurde über den ersten Schritt für die Beschaffung von neuen Helikopterdrohnen für die Marine geschieben, die ab Dezember 2019 der Bundeswehr zur Verfügung stehen sollen. Es handelt sich um Drohnen des Typs V-200 der Firma UMS Skeldar.
  • In der dritten Ausgabe der Zeitschrift Wissenschaft & Frieden erschien im Schwerpunk ein Artikel von Ray Acheson, der den Einsatz von bewaffneten Drohnen gendertheoretisch analysiert.

Und hier noch einige englischsprachige Artikel/Studien zu Drohnen aus den letzten Wochen:

Zuletzt soll noch auf die derzeit laufenden Gespräche in Genf zu autonomen Waffensystemen im Rahmen der Konvention über bestimmte konventionelle Waffen hingewiesen werden. Unter vielen anderen berichtete die Tagesschau und die Frankfurter Rundschau über die Konferenz. Für den NDR kommentierte Andreas Flocken und rief die Bundesregierung dazu auf, sich für eine Ächtung dieser Waffensysteme einzusetzen.

IPPNW-Pressemitteilung und Video von Protest gegen Drohnen-Entscheidung

Am 13.06.2018 hat der Verteidigungs- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD das Leasing von mindestens fünf bewaffnungsfähigen Drohnen des Typs Heron TP bewilligt. Bündnis 90/Die Grüne und Die Linke stimmten gegen die Vorlage während sich die Alternative für Deutschland und FDP enthielten. Die Entscheidung, ob die Drohnen auch bewaffnet werden, soll zu einem späteren Zeitpunkt geführt werden. Etwa 50 Mio. Euro sind im 900 Mio. Euro-Vertrag aber bereits für die technische Befähigung zur Bewaffnung vorgesehen. Es soll jedoch keine Waffenausbildung für das Bundeswehrpersonal erfolgen und auch Munition wird bis zu der Befassung des Bundestages nicht beschafft. (Unter der Pressemitteilung der IPPNW finden sich einige Presseartikel zu der Entscheidung)

Vor dem Bundestag gab es eine Protestaktion gegen die Anschaffung von bewaffnungsfähiegn Drohnen für die Bundeswehr. Ein kurzes Video von der Aktion findet sich hier.

Der Vertrag mit Airbus Defence & Space Airborne Solutions wurde noch am selben Abend durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) unterzeichnet. Zu später Stunde des darauffolgenden Tages, dem 14.06.2018, wurde auch im Plenum des Bundestags über die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen debattiert. Das Video kann in der Mediathek des Bundestages abgerufen werden.

Die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) haben am 13.06.2018 folgende Pressemitteilung zu dem Beschluss veröffentlicht:

Ethische und rechtliche Debatte über Kampfdrohnen notwendig

Bewaffnungsfähige Drohnen für die Bundeswehr

Heute haben der Verteidigungsausschuss und der Haushaltsausschuss im Bundestag einer erstmaligen Anschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr zugestimmt. Sie legten fest, dass für die Drohnen zunächst weder Waffen beschafft werden dürfen, noch eine Ausbildung von Soldat*innen für den Einsatz von Waffen stattfinden darf. Dennoch verurteilt die ärztliche Friedensorganisation IPPNW die heutige Entscheidung für bewaffnungsfähige Drohnen, die vor einer öffentlichen Debatte über rechtliche und ethische Bedenken bezüglich des Einsatzes von Kampfdrohnen getroffen wurde. Das Leasing der Heron TP könnte die Koalitionspartner in Zugzwang bringen, die Waffenfähigkeit des bereits angeschafften teuren Drohnensystems auch zu nutzen.

Im Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU festgelegt, dass der Bundestag erst „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert“ über die Beschaffung der Bewaffnung von HERON TP Drohnen entscheiden soll. Hierzu solle „die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten.“ Außerdem sind laut Koalitionsvertrag „vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen … die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen.“

Die IPPNW fordert eine parlamentarische Debatte unter Einbeziehung von Expert*innen und der Zivilgesellschaft über die Legalität, über ethische Fragen sowie über die humanitären Folgen eines Einsatzes von Kampfdrohnen. „Mit der Entscheidung für ein Leasing der Heron TP wird eine zukünftige Bewaffnung der Drohnen wahrscheinlicher“, kritisiert IPPNW-Vorstandsmitglied Susanne Grabenhorst. Auch werde damit die Herstellung und Erprobung dieser inhumanen Waffen angetrieben. „Anstatt bewaffnungsfähige Drohnen zu leasen, sollte sich die Bundesregierung international gegen ihre militärische Nutzung einsetzen und die völkerrechtlichen Normen stärken“, so Grabenhorst.

„Wir freuen uns, dass die Große Koalition an der im Vertrag vereinbarten ‚Würdigung‘ festhält und hoffen sehr, dass die Debatte über eine Bewaffnung ernsthaft geführt wird. Deutschland ist bisher der einzige NATO-Mitgliedstaat, in dem die Regierungsparteien eine solche Untersuchung dieses gefährlichen Waffensystems angeordnet haben. Die Anhörung im Bundestag und die gesellschaftliche Debatte in Deutschland könnten und sollten weltweit Bedeutung erlangen“, erklärt Elsa Rassbach, eine Sprecherin der US-Friedensorganisation CODEPINK und Vertreterin von Attac und DFG-VK .

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) weist darauf hin, dass der Einsatz von Kampfdrohnen in bewaffneten Konflikten in vielen Fällen völkerrechtswidrig ist. Ihr Einsatz führe aufgrund ihrer Ungenauigkeit zu hohen zivilen Opferzahlen. Die Grundlagen für die Auswahl von Tötungszielen werden nur selten und dann erst nachträglich bekannt gemacht und gerichtlich nicht überprüft. Wiederholte Drohnenangriffe haben verheerende psychische Folgen auf die Zivilbevölkerung in den Zielgebieten. Personen, die direkte Verwandte verloren haben, aber auch Menschen, die keine Opfer im familiären Umkreis zu beklagen haben, leiden unter Symptomen psychischer Erkrankungen, vor allem der Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Kinder und Frauen haben ein besonders hohes Risiko für eine Psychotraumatisierung. Aber auch das Militärpersonal, die sogenannten Drohnenoperatoren, leiden unter einer Vielzahl psychischer Störungen.

Aufgrund der derzeitigen Praxis des Drohneneinsatzes durch die USA, Israel, Großbritannien und weitere Länder droht außerdem eine Aufweichung völkerrechtlicher Normen, die nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt wurden, um den Einsatz militärischer Gewalt zu beschränken.

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin IPPNW, Tel. 030 – 69807415, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, Email: wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de


Hier einige Artikel zu der Entscheidung vom 13. Juni:

Offener Brief des ECCHR an SPD-Fraktion

Der folgende offene Brief des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) ging an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Er kann auch hier als PDF betrachtet werden.

08.06.2018

Kampfdrohnen: Offener Brief an die SPD-Bundestagsfraktion

Sehr geehrte Damen und Herren der SPD-Bundestagsfraktion,

wir fordern Sie auf, sich in Ihrer Fraktion dafür einzusetzen, dass der Vorlage des Verteidigungsministeriums zur Beschaffung bewaffnungsfähiger Kampdrohnen des Typs HERON TP am 13. Juni 2018 nicht zugestimmt wird. Folgende Gründe sprechen gegen die Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen durch den zur Abstimmung stehenden Leasingvertrag.

Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode legt ausdrücklich fest, dass der Bundestag erst „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert“ über die Beschaffung der Bewaffnung von HERON TP Drohnen entscheiden soll. Hierzu soll „die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten.“ Außerdem sind laut Koalitionsvertrag „(v)or einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen … die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen.“

All dies hat bisher nicht stattgefunden. Die Anschaffung einer bewaffnungsfähigen Drohne ohne die Entscheidung über die Bewaffnung selbst lehnen wir ab. Diese würde Tür und Tor öffnen, die Bewaffnung zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf ohne ausreichende Debatte, Vorlagen und konzeptionelle Grundlagen nachzuholen und die Koalitionspartner unter einen Entscheidungs- und Rechtfertigungsdruck setzen, ein einmal bereits angeschafftes teures Drohnensystem auch vollständig nutzbar zu machen.

Eine parlamentarische Debatte unter Einbeziehung von Expert*innen und der Zivilgesellschaft sowie die Schaffung von konzeptionellen Grundlagen für den Einsatz von Kampfdrohnen sind besonders wichtig, da grundlegende Zweifel über die Legalität und die ethische Zulässigkeit von bewaffneten Kampfdrohnen bestehen.

Der Einsatz von Kampfdrohnen in bewaffneten Konflikten ist in vielen Fällen völkerrechtswidrig. Dies betrifft unter anderem die Daten, auf denen Drohnenangriffe beruhen. Sie sind zwangsläufig ungenau, da sie primär aus Fernmelde- und elektronischer Aufklärung stammen und somit den Aufenthalt von Zielpersonen nur mit großer räumlicher, zeitlicher und personeller Ungenauigkeit bestimmen können. Gemäß dem humanitären Völkerrecht sind Luftschläge im Kontext bewaffneter Konflikte ohne ausreichend genaue Information über die Ziele illegal. Dies ergibt sich aus dem Kernprinzip der zwingenden Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen Zielen und dem absoluten Verbot  willkürlicher Angriffe.

Der Einsatz von Kampfdrohnen verstößt in vielen Fällen auch gegen das Recht auf Leben, und somit gegen Artikel 2 und Artikel 25 des Grundgesetzes, Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Die Menschenrechte gelten auch in bewaffneten Konflikten und werden grundsätzlich nicht durch die Anwendung humanitären Völkerrechts überlagert. Sollten Kampfdrohnen für Tötungen außerhalb bewaffneter Konflikte eingesetzt werden, würden sie sogar grundsätzlich gegen das Recht auf Leben verstoßen.

Der Einsatz von Kampfdrohnen fügt in vielen Fällen der zivilen Bevölkerung großes Leid zu. Die Ungenauigkeit von Kampfdrohnen führt in der Praxis zu hohen zivilen Opferzahlen. Da die Angriffe abseits ausgewiesener Schlachtfelder und zu unvorhersehbaren Zeiten stattfinden, können sich Unschuldige außerdem nicht schützen, und leben in ständiger Angst.

Die derzeitige Nutzung von Drohnen durch die USA und andere Länder droht völkerrechtliche Normen und Garantien aufzuweichen, die nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt wurden, um den Einsatz militärischer Gewalt zu beschränken. Wie der Koalitionsvertrag von 2018 feststellt, sind „fundamentale Prinzipien wie … das Völkerrecht und die universelle Gültigkeit von Menschenrechten … unter Druck und drohen zu erodieren.“ Anstatt Kampfdrohnen zu beschaffen, sollte Deutschland sich für klare rechtliche Beschränkungen der Nutzung solcher Drohnen einsetzen. Nur so kann die Bundesregierung die regelbasierte internationale Ordnung der Vereinten Nationen stärken, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Wir fordern Sie auf, aus diesen rechtlichen, ethischen und politischen Gründen dem Leasingvertrag für bewaffnungsfähige Kampfdrohnen nicht zuzustimmen.

SZ: Drohnen-Vorlage liegt dem Haushaltsausschuss vor – SPD VerteidigungspolitikerInnen werben für Zustimmung in Fraktion

Die Süddeutsche Zeitung meldet, dass dem Haushaltsausschuss eine Vorlage für das Leasing von Heron-TP Drohnen, die grundsätzlich bewaffnungsfähig sind, vorliegt. Die Kosten für das Projekt werden mit mindestens 900 Mio. Euro beziffert. Ob letztlich eine Bewaffnung erfolgen soll, wird gesondert im Laufe der Legislaturperiode entschieden.

Die Abgeordneten der SPD sahen das Projekt letztes Jahr noch kritisch und verhinderten kurz vor der parlamentarischen Sommerpause die Vertragsunterzeichnung. Nun, da einige sensible Punkte, wie die Beschaffung von Munition, aus der Vorlage gestrichen wurden, werben Außen- und VerteidigungspolitikerInnen der SPD laut SZ um die Zustimmung in der Fraktion. In dem Artikel heißt es:

„Ohne dieses Nachfolgemodell ‚würde ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Soldatinnen und Soldaten sowie der Verbündeten im Auslandseinsatz entfallen‘, heißt es in einem Brief an die Parlamentarier, der der SZ vorliegt. Sie würden ‚keine sinnvolle Alternative‘ zur Anschaffung der Heron TP sehen. Überraschend fällt die Begründung für die Wahl des israelischen Modells aus. Man sei nicht geneigt, sich ‚auch noch bei Aufklärungsmitteln von US-Technik abhängig‘ zu machen.

Tobias Lindner, Verteidigungspolitiker der Grünen, zeigt sich verwundert über das Verhalten der SPD. ‚Mit der Vorlage begibt sich die SPD in eine Zwickmühle‘, sagte er der SZ. ‚Sie will sich mit der Forderung nach einer Debatte über die Bewaffnung retten, aber eigentlich ist die Sache mit dieser Vorlage entschieden.‘ Entweder würden mittelfristig auch Waffen gekauft oder es werde unnötig viel Geld ausgegeben.“

Brief der Drohnen-Kampagne vom 14.05.2018

An die Mitglieder des Haushaltsausschusses und des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Sie werden vermutlich bald darüber abstimmen müssen, ob oder unter welchen Umständen die Bundeswehr bewaffnungsfähige oder auch bewaffnete unbemannte Fluggeräte (Drohnen bzw. Kampfdrohnen) erhalten wird.

Ihre Entscheidung in dieser wichtigen Frage wird weitgehende Konsequenzen für die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik auch für zukünftige Bundesregierungen haben.

Wir sind Vertreter*innen einer bundesweiten Initiative gegen Kampfdrohnen: das im März 2013 gegründetes Netzwerk „Drohnen-Kampagne.“  Rund 150 Organisationen und mehrere Zehntausende Individuen haben unseren beigefügten Appell, „Keine Kampfdrohnen!“ unterzeichnet, und wir sammeln weiterhin Unterschriften.

Eine große Mehrheit in der Bevölkerung teilt unsere kritische Meinung zu Kampfdrohnen. Laut einer Forsa-Umfrage[1] aus 2014 war eine Mehrheit der Deutschen gegen die Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffnungsfähigen Drohnen; es gab viele Gegner*innen in allen Parteien, die damals im Bundestag vertreten waren. Diese Waffen haben den Ländern, in denen sie eingesetzt wurden, keinen Frieden gebracht. Im Gegenteil, solche Waffensysteme sind besonders im Rahmen von Völkerrechtsverletzungen bekannt geworden.

Das Verteidigungsministerium ist jedoch offensichtlich fest entschlossen, bewaffnungsfähige und letztendlich auch bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr anzuschaffen.

Die CDU/CSU und die SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode[2] zu Drohnen beschlossen:

„Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten. Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen.“

In den Medien wird jedoch berichtet, dass das Verteidigungsministerium dem Haushaltsausschuss eventuell schon vor dem 15. Juni 2018 einen Leasingvertrag für sieben bewaffnungsfähige Drohnen des Typs Heron TP zur Bewilligung vorlegen wird.  Ein Leasing solcher Drohnen bedeutet, dass der Bundeswehr Drohnen zur Verfügung stehen, die für ihre Einsätze bewaffnet werden können. Diesbezüglich unterscheidet sich das Ergebnis nicht von einer Beschaffung.

Es wäre also ein Bruch der Regeln für eine solche Beschaffung, die sich die Koalition selbst gegeben hat oder zumindest eine Verletzung der politischen Absicht, mit der man sich diese Regeln gegeben hat. Der Koalitionsvertrag sieht auch nicht vor, dass die ausführliche Würdigung der völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Probleme durch das erklärtermaßen die Beschaffung fordernde Verteidigungsministerium vorgenommen werden soll. Eine solche ausführliche Würdigung kann nur das Parlament nach einem Anhörungs- und Beratungsprozess vornehmen.

Für diesen Fall rufen wir Sie, sehr geehrte Mitglieder des Haushalts- und des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags, auf, das Leasing der bewaffnungsfähigen Drohnen als weiterhin NICHT ENTSCHEIDUNGSREIF abzulehnen.

Der Bundestag muss vor allem entscheiden, ob Deutschland überhaupt bewaffnete Drohnen haben will. Eine ähnliche Auflage gab es auch in dem Koalitionsvertrag der CDU/CSU und der SPD von 2013. Trotzdem schrieb das Verteidigungsministerium 2015 die Beschaffung bewaffneter Drohnen aus, auf deren Grundlage ein Leasingvertrag für die Heron TP-Drohnen angeboten wird; die Beschaffung hochwertiger nicht-bewaffnungsfähiger Aufklärungsdrohnen wurde nicht in Betracht gezogen.

Kampfdrohnen sind in vielen Einsatzgebieten bei der Bevölkerung verhasst: sie sind zu einem Symbol der Verletzung humanitären Rechts und Unterdrückung durch den Westen geworden. Der Einsatz bewaffnungsfähiger oder gar bewaffneter Drohnen durch die Bundeswehr könnte den Hass auch auf die Bundeswehrsoldaten ziehen und sie dadurch gefährden.

Es ist weithin bekannt, dass die Bundeswehr bewaffnungsfähige oder bewaffnete Drohnen bisher nicht eingesetzt hat. Dies soll auch deshalb so bleiben, weil die Bemühungen der Bundesregierung, Konflikte auf diplomatischem Weg zu lösen, anderenfalls untergraben werden könnten.

Seit 2013 wenden sich immer mehr Menschen in der Bevölkerung in zahlreichen Initiativen gegen eine Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr. Es sind u. a. Bürger*innen aus allen Parteien, aus den Kirchen und in NGOs sowie Journalist*innen und Wissenschaftler*innen. Zum Beispiel warnte in einer Anhörung im Verteidigungsausschuss im Juni 2014 Dr. Marcel Dickow, Physiker der Stiftung Wissenschaft und Politik, dass die Entwicklung und der Einsatz von bewaffneten Kampfdrohnen die technologische Entwicklung zu vollautonomen Waffen beschleunigt: „Wer glaubt, solche autonomem oder teilautonomen Funktionen in Verbindung zum Waffeneinsatz durch definitorische Grenzen ausschließen zu können, verkennt die bereits heute stattfindende Nutzung von Assistenz-Systemen in der Militärtechnologie.“ Auch deshalb sei von der Bewaffnung unbemannter Systeme abzusehen.[3] Gemäß dem Koalitionsvertrag von 2018 lehnt die Bundesregierung autonome Waffensysteme ab und will sie weltweit ächten.

Wir fordern die neue Bundesregierung und den Bundestag auf, die lange versprochene sorgfältige Prüfung dieses umstrittenen Waffensystems in Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Whistleblower*innen, Opfern, Wissenschaftler*innen, Drohnenpersonal aus verschiedenen Ländern, Jurist*innen, Ärzt*innen, NGOs und der UNO zeitnah durchzuführen.

Bitte stimmen Sie einer Vorlage zur Beschaffung von bewaffneten oder bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr NICHT zu. Jede Zustimmung zu einem solchen Vorhaben würde ein künftiges „JA“ zum Einsatz bewaffneter Drohnen durch die Bundeswehr, mit allen daraus folgenden ungeklärten Problemstellungen, präjudizieren.

Mit freundlichen Grüßen

Lühr Henken, Sprecher des Bundesausschuss Friedensratschlag

Elsa Rassbach, Sprecherin CODEPINK in Germany, AGs Kampfdrohnen in Attac und DFG-VK

Laura v. Wimmersperg, Moderatorin der Berliner Friedenskoordination

 

[1] http://www.flensburg-online.de/blog/2014-07/umfrage-mehrheit-der-bundesbuerger-gegen-kampfdrohnen-beschaffung.html

[2] https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2018/03/2018-03-14-koalitionsvertrag.pdf;jsessionid=F15135B325F7B8F39A6B41DA7D9EADA8.s1t2?__blob=publicationFile&v=5%20%20Zeile%207027%20f

[3] http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_06/-/285814

Update: Bundesregieung strebt Vertragsunterzeichnung für Heron TP bis 15. Juni 2018 an

Update: Die Mitglieder des Haushaltausschusses wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass Airbus Defence & Space Airborne Solutions einer Verlängerung der Bindefrist bis zum 15. Juni zugestimmt hat. Bis dahin gelten die verhandleten Konditionen weiter. Eine gute Zusammenfassung der Situation und auch der Möglichkeiten, wie das Leasing der Heron TP noch scheitern könnte findet sich bei Telepolis. Die SPD wird darin als gespalten in der Frage des Leasings bewaffnungsfähiger Drohnen beschrieben. Im Artikel heißt es:

„Nun sind alle Konditionen ausgehandelt, der Vertragsschluss steht kurz bevor. Lässt sich noch verhindern, dass die SPD dem Rüstungsprojekt zustimmt? ‚Letztes Jahr gab es ein gutes Zusammenspiel mit der Friedensbewegung, die in den Wochen und Monaten vor dem geplanten Vertragsschluss Druck gemacht und eine gute Präsenz in den Medien gesichert hat. Das sollte sie nochmal probieren‘, sagt Thomas Kachel. ‚Vielleicht weckt das in dem ein oder anderen SPDler nochmal ein Problembewusstsein.'“

Auch der rechtliche Streit über die Vergabeentscheidung scheint noch nicht ausgestanden.

Tagesschau und Netzpolitik berichten über die Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung auf eine Anfrage des Abgeordneten der Partei Die Linke, Andrej Hunko, wonach der Haushaltsausschuss innerhalb der nächsten sechs Wochen über die Vorlage zum Leasing von grundsätzlich bewaffnungsfähigen Drohnen des Typs Heron TP entscheiden soll. Die Verträge – zum einen der Vertrag mit der Industrie, also dem Hauptauftragnehmer Airbus DS Airborne Solutions, des weiteren die Regierungsvereinbarung zwischen Deutschland und Israel – sollen zeitnah unterzeichnet werden, da die Bindefrist für den Industrievertrag am 31. Mai 15. Juni 2018 abläuft und danach neu verhandelt werden müsste. Ob die Drohne bewaffnet wird, darüber wird der Bundestag gesondert entscheiden. Der Ankauf von Munition sowie die Waffenausbildung des Bedienpersonals ist zumindest kein Bestandteil des Entwurfes der Regierungsvereinbarung.

Wann die Debatte über die Bewaffnung stattfinden soll, bzw. wie der Ablauf des Zertifizierungsprozesses ist, wenn sich der Bundestag für den Schritt der Bewaffnung entscheiden sollte, bleibt weiter unklar.