Keine Kampfdrohnen für die Bundeswehr!

Liebe Freundinnen und Freunde,

Deutschland hat noch keine bewaffneten oder bewaffnungsfähigen Drohnen. Und dies muss so bleiben!

Denn Kampfdrohnen sind als eine aggressive Waffe für Menschenjagd und „gezielte Tötungen“ entwickelt worden. Und Kampfdrohnen senken die Schwelle zum bewaffneten Kriegseinsatz. Es gibt grundsätzliche völkerrechtliche und ethische Einwände gegen bewaffnete Drohnen und die Praxis ihres Einsatzes. Deswegen haben die Friedensbewegung und Menschenrechtsorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften, NGOs und Abgeordnete aus mehreren Bundestagsfraktionen sich über viele Jahre gegen das gefährliche neue Waffensystem eingesetzt.

Schon in 2012 hatte der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière die Absicht verkündet, so bald wie möglich Kampfdrohnen für die Bundeswehr anschaffen zu wollen. Durch den starken Einsatz der Friedensbewegten und die breite Ablehnung von Kampfdrohnen in der Bevölkerung konnte dies bis jetzt verhindert werden.

Nun hofft die neue Bundesregierung, in 2018 die Beschaffung von Kampfdrohnen doch noch durchsetzen zu können. Denn Kampfdrohnen spielen eine zentrale Rolle in den Aufrüstungsplänen der Bundesregierung, der NATO, der EU. Und die deutsche Rüstungsindustrie ist bestrebt, so bald wie möglich in den weltweiten Handel mit dieser Mordwaffe konkurrenzfähig zu werden.

Seit Jahren haben die Bundestagsfraktionen der Linken und Grünen die Beschaffung von Kampfdrohnen abgelehnt. Und Ende Juni 2017 hatte sogar die SPD-Bundestagsfraktion verweigert, einen Leasingvertrag mit der Firma Airbus für bewaffnungsfähige Heron TP Drohnen aus Israel zu bewilligen. Dies war damals ein wichtiger und überraschender Erfolg für die Friedensbewegung, der aber jetzt nach der Entstehung der neuen Großen Koalition stark gefährdet ist.

In dem neuen Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD wird festgehalten, dass das deutsche, französische, italienische, spanische Projekt der Entwicklung einer Euro-Drohne fortgesetzt wird. Die Euro-Drohne soll schon bis 2025 für die Produktion serienreif werden. Es wird im neuen Koalitionsvertrag auch festgehalten, dass der in 2017 durch die SPD abgelehnte Leasingvertrag mit Airbus für die Heron TP Drohnen zeitnah bewilligt werden soll. Als Kompromiss wird jedoch auch im Koalitionsvertrag festgehalten, dass über die Beschaffung der Bewaffnung für die Drohnen erst nach „ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer“ Überprüfung entschieden werden kann.

Hiermit wurde Deutschland der erste NATO-Mitgliedsstaat, dessen regierende Parteien eine solche Untersuchung zu diesem gefährlichen Waffensystem angeordnet haben. Und hierdurch ergibt sich für uns noch eine Chance, die Entwicklung oder Anschaffung von bewaffnungsfähigen oder bewaffneten Kampfdrohnen zu verhindern. Aber wir müssen uns dafür kräftig und zeitnah einsetzen – weil der Leasingvertrag für die Heron TP Drohnen vielleicht schon vor Ende Mai 2018 dem Haushaltsausschuss im Bundestag vorgelegt werden wird. Werdet aktiv! Organisiert Aktionen und Veranstaltungen gegen die Beschaffung von Kampfdrohnen. Kontaktiert Eure Bundestagsabgeordnete mit der Forderung, dass sie sich gegen die Bewilligung der Kampfdrohnen einsetzen.

Deutschland darf nicht in das Töten und Morden mit Drohnen einsteigen. Stattdessen muss die Bundesrepublik den Verzicht Deutschlands auf die Anschaffung von bewaffneten und bewaffnungsfähigen Drohnen erklären und sich für internationale Rüstungskontrollen einsetzen – um langfristig eine Ächtung dieses gefährlichen Waffensystems zu bewirken.

Quellen:

 

Autorin: Elsa Rassbach (DFG-VK, attac, Drohnenkampagne)

Vertragsunterzeichnung für Heron TP noch bis 31. Mai 2018?

Laut der Antwort des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag könnte die Vertragsunterzeichnung für das Leasing von fünf (plus optional zwei weitere) bewaffnungsfähigen Heron TP Drohnen der Rüstungsschmiede Israel Aerospace Industries (IAI) noch in den nächsten zwei Monaten erfolgen. Bis zum 31. Mai 2018 ist ein Vertragsabschluss noch möglich, danach würde die Verlängerung der Bindefrist des Industrieangebots ablaufen und es müsste ein komlett neuer Vertrag mit Airbus Defence & Space verhandelt werden. Airbus würde, wie aktuell auch bei den Heron 1 Drohnen, die in Afghanistan und Mali eingesetzt weden, als Hauptauftragnehmer auftreten. Da keine weiteren Gespräche zu einer erneuten Verlängerung der Frist gesucht wurden, scheint man im BMVg von einer Vertragsunterzeichnung bis zu diesem Termin auszugehen.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, der CSU und der SPD hält einen Kompromiss fest, der für eine schnelle Vertragsunterzeichnung spricht. Es sollen zeitnah die Heron TP Drohnen geleast werden, über die Beschaffung von Bewaffnung soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Und nach der Zustimmung der SPD MitgliederInnen zum Koalitionsvertrag kann die neue Regierung nach der Wahl der Bundeskanzlerin, die für den 14. März geplant ist, mit ihrer Arbeit beginnen.

In der Antwort auf die kleine Anfrage heißt es, bei dem Vertrag soll es sich um einen „angepassten, neuen, endverhandelten Vertrag“ handeln. Ob aber auch die kritischen Stellen, welche die SPD noch gegen Ende der vergangenen Legislatur dazu veranlasst hatten, im Haushaltsausschuss den Vertragsschluss von der Tagesordnung zu nehmen, gestrichen wurden, bleibt zunächst unklar. Der damalige Vertrag sah bereits die Zertifizierung und den Kauf von 60 Raketen zu Übungszwecken vor, sowie das Training von SoldatInnen mit bewaffneten Drohnen in Israel.

Die Formulierung des Kompromisses im Koalitionsvertrag schließt lediglich den Kauf der Bewaffnung aus. Grundsätzlich ist die Drohne bewaffnungsfähig, offen ist nun wann diese konkret für die deutschen Heron TPs hergestellt werden soll.

Die Frage ist also, ob eine Auswahlentscheidung und eine Zertifizierung für ein oder mehrere Waffensysteme sowie das Training von BundeswehrsoldatInnen mit bewaffneten Drohnen vor oder nach der angekündigten Debatte stattfindet und ob dies ohne den Kauf von Munition (zu Zertifizierungs- und Übungszwecken) möglich ist. Dies ist für den Zeitpunkt der Einsatzbereitschaft entscheidend. Bei einer vorzeitigen Zertifizierung eines Waffentyps und der Ausbildung, wäre die Bewaffnungsfähigkeit kurz nach einer Zustimmung des Bundestages zu realisieren, wenn die Drohnen dann schon an die Bundeswehr übergeben wurden. Würde mit dem Prozess nach einem Votum des Bundestages begonnen werden, würde es noch eine längere Zeit dauern, bis die Drohnen dann auch tatsächlich bewaffnet in die Lüfte steigen könnten (ein verlässlicher Zeitrahmen ist hier schwer zu nennen, aber mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr kann wohl gerechnet werden). Gespräche mit Rüstungsunternehmen soll es zur Auswahlentscheidung laut der Beantwortung der kleinen Anfrage nicht gegeben haben. Aber es gab mehrere Berichte (z.B. des Spiegels und von Netzpolitik) und auch ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Vergabestreit eines amerikanischen Drohnenherstellers mit der Bundesregieung, welche nahelegen, dass bereits ein Waffensystem klar präferiert wird.

Es bleibt abzuwarten wann die angekündigte Debatte stattfinden und wer an dieser Teilnehmen soll. Eine Sitzung im Verteidigungsausschuss und eine aktuelle Stunde, wie 2014, reicht für eine intensive Beleuchtung der Thematik aber sicher nicht aus.

IPPNW-Pressemitteilung: Kampfdrohnen: Erst anschaffen, dann ethische und rechtliche Fragen prüfen?

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW kritisiert die Vorfestlegung auf die Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen im Entwurf des Koalitionsvertrags. Die Prüfung der völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Fragen zu Anschaffung, Entwicklung und Einsatz von Kampfdrohnen soll erst später erfolgen. Heron-TP-Kampfdrohnen der Firma Israel Aerospace Industries (IAI) sollen laut dem Koalitionsvertrag als „Übergangslösung“ geleast werden bis zur Fertigstellung einer Euro-Drohne „im Rahmen der europäischen Verteidigungsunion.“ Ob die Euro-Drohne bewaffnungsfähig werden soll, ist im Koalitionsvertrag nicht festgelegt.

Zu begrüßen ist, dass der Koalitionsvertrag gegenüber dem Sondierungspapier einige Verbesserungen enthält, so etwa die Ablehnung „völkerrechtswidriger Tötungen, … auch durch Drohnen.”  Die IPPNW fordert die neue Bundesregierung auf, die lange versprochene sorgfältige Prüfung dieses umstrittenen Waffensystems in Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Whistleblowern, Opfern, WissenschaftlerInnen, Drohnenpersonal aus verschiedenen Ländern, JuristInnen, ÄrztInnen, NGOs und UNO zeitnah durchzuführen.

Ein Vertrag für das Leasing von sieben Heron-TP-Kampfdrohnen wurde bereits in der 18. Legislaturperiode ausgehandelt. Im Juni 2017 hatte die SPD-Fraktion die Unterzeichnung des Kampfdrohnen-Leasingvertrags jedoch entschieden abgelehnt. Der damalige verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold, erklärte in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 27. Juni 2017, dass die Fraktion den Vertrag nicht unterzeichnen würde, weil die „gesonderte Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit“ ein Teil des Vertrags sei. Die im Vertrag enthaltenen technischen und Sicherheitsdetails unterlagen dem israelischen Staatsgeheimnis und sollten dem Bundestag nie vorgelegt werden. „In keinem unserer derzeit 17 Auslandseinsätze ist der Einsatz von Kampfdrohnen legitimiert“, sagte Arnold damals. „Er ist auch zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten nicht notwendig.“

Laut dem neuen Koalitionsvertrag wird der Deutsche Bundestag über eine Beschaffung von Bewaffnung erst „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Bundestag zuleiten. Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen.“

Die ärztliche Friedensorganisation fordert, dass die neue Bundesregierung sich auf der Grundlage des neuen Koalitionsvertrags für eine europäische Sicherheitsarchitektur ohne waffenfähige Drohnen und stattdessen für dringend notwendige internationale Rüstungskontrolle dieses gefährlichen Waffensystems einsetzt.

Kontakt:
Angelika Wilmen, Pressesprecherin IPPNW, Tel. 030 – 69807415, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, Email: wilmen@ippnw.de,
www.ippnw.de

Elsa Rassbach, Drohnen-Kampagne, Mobil 0170 738 1450

Die Pressemitteilung ist hier auf der Internetseite der IPPNW zu finden.

Offener Brief des ECCHR

Das European Center for Constitutional and Human Rights (Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte, kurz ECCHR) hat einen offenen Brief an die sich derzeit in Koalitionsverhandlungen befindlichen Parteien CDU, CSU und SPD verfasst. Darin kritisieren sie die in dem Sondierungspapier getroffene Aussage zu dem Themenkopmlex Drohnen und autonome Waffensysteme. Die getroffenen Aussagen würden hinter denen aus dem Koalitionsvertrag von 2013 zurückfallen.

Das ECCHR stellt fest: „Die momentane Verbreitung und die Einsatzpraxis von bewaffneten Drohnen durch andere Staaten ist geprägt von massiven Verletzungen des Völkerrechts und der Menschenrechte.“ Aus dieser Beobachtung heraus wird folgendes für die weiteren Positionierung der künftigen Bundesregierung gefordert: „Als Mindeststandard muss der neue Koalitionsvertrag daher den (völker)rechtswidrigen Gebrauch und Einsatz (nicht nur bzgl. „Tötungen“) von bewaffneten Drohnen – und nicht von „autonomen Waffensystemen“ – kategorisch ablehnen. Weiterhin muss Deutschland für den Einsatz von bewaffneten Drohnen eine rechtliche Position erarbeiten und publizieren, die eine restriktive Auslegung des Völkerrechts, insbesondere bezüglich der Ausnahmen des Gewaltverbots der UN-Charta sowie von Vorschriften des humanitären Völkerrechts, beinhalten. Bis dies geschehen ist, sollte Deutschland keine bewaffneten Drohnen leasen, kaufen oder entwickeln.“

Der vollständige offene Brief findet sich hier. Bei dieser Gelegenheit soll auch auf das aktuelle Positionspapier des ECCHR zum Thema Drohnen verwiesen werden, welches hier zu finden ist.

Pressemitteilung der DFG-VK: Kritik aus der Friedensbewegung an Drohnen-Plänen einer GroKo

Keine Duldung völkerrechtswidriger Tötungen mit Kampfdrohnen! 
Keine Beschaffung einer bewaffnungsfähigen Euro-Drohne!

Die vorliegenden Ergebnisse der Sondierungsgespräche widersprechen den bisherigen deutschen und europäischen Erklärungen gegen außergerichtliche Tötungen mit Kampfdrohnen. In den Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD steht: „Völkerrechtswidrige Tötungen durch autonome Waffensysteme lehnen wir ab und wollen sie weltweit ächten. Wir werden im Rahmen der europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung der Euro-Drohne weiterführen.“

Mit der Formulierung „durch autonome Waffensysteme“ akzeptiert die Sondierungsvereinbarung die völkerrechtswidrigen US-Drohnen-Tötungen via Ramstein Air Base und AFRICOM und bereitet einer Erlaubnis für etwaige völkerrechtswidrige Tötungen durch deutschen oder europäischen Drohneneinsatz vor.

Im Koalitionsvertrag vom November 2013 wurde noch vereinbart: „Extralegale, völkerrechtswidrige Tötungen mit bewaffneten Drohnen lehnen wir kategorisch ab.“ Das Europäische Parlament hatte im Februar 2014 mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 534 gegen 49 Stimmen eine Gemeinsame Entschließung verabschiedet, die die Mitgliedsstaaten auffordert, „keine rechtswidrigen gezielten Tötungen (zu) verüben oder solche Tötungen durch andere Staaten (zu) begünstigen.“

Im Juni 2017 sagte der damalige Fraktionsvorsitzende der SPD, Thomas Oppermann, der Tagesschau, dass die im Koalitionsvertrag von 2013 zwischen Union und Sozialdemokraten vereinbarte „intensive, breit angelegte Debatte über militärische, völkerrechtliche und sonstige Voraussetzungen“ des Einsatzes solcher Drohnen nicht stattgefunden habe. „Deshalb lehnen wir im Haushaltsausschuss die Beschaffung einer Kampfdrohne ab“, so der Fraktionschef während des Wahlkampfes.

Nur sechs Monaten später befürwortet die SPD-Führung eine deutsche Beteiligung an der Entwicklung einer bewaffnungsfähigen Euro-Drohne. Eine mögliche Große Koalition ist auf dem Weg, sich der umstrittenen Politik einiger Mitglieder der europäischen Verteidigungsunion anzuschließen, die die völkerrechtswidrige US-Drohneneinsätze nicht nur dulden, sondern auch nachahmen wollen. Zum Beispiel erlaubt Italien dem US-Militär schon seit 2016 den Einsatz von bewaffneten Drohnen auf Libyen vom US-italienischen-NATO-Stutzpunkt Sigonella in Sizilien aus. Noch in diesem Jahr soll Italien von den USA die Bewaffnung für die eigenen, italienischen Reaper-Drohnen erhalten.

„Die Formulierung der Ergebnisse der Sondierungsgespräche ist missverständlich“, sagt die deutsch-amerikanische Friedensaktivistin Elsa Rassbach (CODEPINK, Attac, DFG-VK). „Mit dem Begriff ‚autonome Waffensysteme‘ sind die bewaffneten Kampfdrohnen nicht gemeint, weil diese keine autonomen Waffen sind. Aus der Friedensbewegung appellieren wir dringlich an CDU, CSU und SPD, in etwaigen Koalitionsverhandlungen den völkerrechtswidrigen Einsatz von Kampfdrohnen zu verbieten und die immer wieder angekündigte öffentliche Debatte über dieses gefährliche Waffensystem auch zu führen. Das muss vor einer Entscheidung der Beteiligung an der Entwicklung einer Euro-Drohne geschehen.“

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit telefonisch unter 0170/7381450 oder per E-Mail unter elsarassbach@gmail.com Kontakt auf!

Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Berlin/Stuttgart 22. Januar 2018

Sondierungsergebnisse CDU/CSU und SPD

Am Morgen des Freitags, den 12. Januar 2018, einen Tag nach dem ursprünglich geplanten Ende der Sondierungsgespräche der CDU/CSU und SPD, gab es einen Durchbruch, der ein weiterer Schritt in Richtung einer erneuten Großen Koalition sein könnte. Bis dahin sind aber noch einige weitere Hürden zu nehmen.

Hier soll sich nur auf den kurzen und äußerst problematischen Absatz aus dem Ergebnispapier zu Drohnen und autonomen Waffensystemen Bezug genommen werden. Auf Seite 26 heißt es: „Völkerrechtswidrige Tötungen durch autonome Waffensysteme lehnen wir ab und wollen sie weltweit ächten. Wir werden im Rahmen der europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung der Euro-Drohne weiterführen.“

Das bedeutet: Staaten, die mit nicht-(voll)autonomen Waffensystemen Menschen töten, auch völkerrechtswidrig, haben von einer möglichen erneuten schwarz-roten Bundesregierung auch weiterhin nichts zu befürchten. Es ist ja explizit nur von völkerrechtswidrigen Tötungen mit autonomen Waffensystemen die Rede, die abgelehnt werden. Gleichzeitig, wie der Friedensforscher Nikolas Schoernig auf dem Kurznachrichtendienst Twitter schreibt, bedeutet dies, dass völkerrechtskonforme Tötungen mit autonomen Systemen als zulässig gesehen werden. Es wird sich nur für eine Ächtung von völkerrechtswidrigen Tötungen durch autonome Waffensysteme ausgesprochen. Ob diese Ungenauigkeiten und Unklarheiten in der Formulierung absichtlich oder lediglich der kurzen Beratungszeit geschuldet sind, wird sich zeigen müssen. Viel Arbeit und Mühe wurde zumindest nicht in die Ausformulierung investiert.

Der zweite Satz zeigt, dass an dem Plan der Entwicklung der Euro-Drohne, die bewaffnungsfähig sein wird, festgehalten wird. Was aus den Plänen für eine mögliche Übergangslösung in Form der israelischen Heron TP wird, die vom Bundesverteidigungsministerium weiterhin auf der Wunschliste steht, wird aus dem Papier nicht deutlich. Ein Grund für die Nichterwähnung könnte sein, dass dies immer noch ein Streitpunkt ist und in den wahrscheinlich kommenden Koalitionsgesprächen geklärt werden soll, spätestens in den ersten Monaten nach einer erfolgreichen Regierungsbildung. Wie sich die SPD hier positionieren wird, muss also weiter beobachtet werden. Auch sollte die Möglichkeit Abgeordnete direkt auf das Thema anzusprechen weiterhin genutzt werden. Denn zumindest Langfristig ist die nun geplante Koalition ein direkter Weg in Richtung bewaffnungsfähiger Drohnen für die Bundeswehr. Und zugleich hielten die drei Parteien in dem Papier eine nicht ausgegorene Position in Sachen völkerrechtswidriger Tötungen mit Drohnen und der Ächtung autonomer Waffensysteme fest.

Offene Briefe an Bündnis 90/Die Grünen und FDP

Am heutigen Dienstag, 14.11.2017, ging von VertreterInnen der Drohnen-Kampagne je ein Brief an die Fraktion der Grünen (PDF hier), deren Bundesvorstand 2013 unseren Appell „Keine Kampfdrohnen!“ unterstützte, sowie an die Fraktion der FDP (PDF hier). In den Briefen werden beiden Parteien, die sich derzeit mit der CDU und CSU in Sondierungsverhandlungen befinden, nochmals die zentralen Argumente gegen die Beschaffung, den Einsatz und die Produktion bewaffnungsfähiger Drohnen genannt. Auch werden die Parteien, ob in einer möglichen zukünftigen Bundesregierung oder im Bundestag, aufgefordert, nicht weiter in die Entwicklung solcher Systeme zu investieren, auf internationaler Ebene für eine Ächtung von Kampfdrohnen einzutreten und auf eine Schließung der Relaisstation auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein hinzuwirken, die zentral für den US-Drohnenkrieg ist.

Sondierungsgespräche haben begonnen

CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sondieren derzeit, ob sie gemeinsam die nächste Bundesregierung stellen wollen. In diesen Gesprächen und in den möglicherweise folgenden Koalitionsverhandlungen wird ein Fahrplan für die nächsten vier Jahre verhandelt. In der vergangenen Legislaturperiode konnte das Leasing von Heron TP Drohnen vorläufig gestoppt werden. Doch weiteres Engagement ist nötig!

In diesem Infoblatt sind einige Anregungen zu lesen, wie Ihr in der jetzigen Sondierungsphase und in den kommenden Monaten aktiv werden könnt. Es werden auch weiterhin Unterschriften für den Appell „Keine Kampfdrohnen“ gesammelt.

Update: Zwischenstand vom 3.11.2017

Die Parteien haben einen Zwischenstand der Sondierungsgespräche zum Thema internationale Politik veröffentlicht. Bei vielen Fragen, wie die der nuklearen Teilhabe, des UN-Atomwaffenverbotsvertrags und der Rüstungsexportpolitik, um nur bei den sicherheitspolitischen Themen zu bleiben, gibt es noch keine konkreten Ergebnisse. So auch bei der Frage der bewaffnungsfähigen Drohnen. Diese soll in weiteren Gesprächen besprochen werden.

Hier die drei Seiten zum Zwischenstand der Sondierungen beim Thema internationale Politik (aus dem Twitterfeed @Die_Grünen):

Finanzierung von bewaffnungsfähigen Drohnen im Haushaltsausschuss des Bundestages gestoppt!

29. Juni 2017

Schon am vergangenen Mittwoch, den 21. Juni 2017 sollte über die Finanzierung bewaffnungsfähiger Drohnen im Haushaltsausschuss des Bundestages abgestimmt werden. Da aber in der Koalition Uneinigkeit über die Bewaffnung herrscht, wurde die Debatte darüber vertagt. Als sich abzeichnete, dass auch in der Haushaltsdebatte am gestrigen 28. Juni 2017 keine Einigung zwischen den Koalitionspartnern herstellbar war, vielmehr die Gefahr bestand, dass SPD, Bündnis90/ die Grünen und LINKE zusammen, den Antrag zur Finanzierung des Drohnenprojektes generell zu Fall bringen könnten, stellte die CDU den Antrag, die Vorlage von der Tagesordnung abzusetzen. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Aktivistinnen und Aktivisten der Friedensbewegung, die bundesweit in der Antidrohnen-Kampagne arbeiten, nehmen diese Entscheidung mit Erleichterung, aber nicht euphorisch zur Kenntnis. Mit dieser Entscheidung des Haushaltsausschusses sind die Drohnen nicht vom Tisch, aber wir gewinnen Zeit, um unsere Aufklärungsarbeit gegen Kampfdrohnen fortzusetzen.

Die SPD hat in den letzten Tagen ihre Bereitschaft gegen Kampfdrohnen zu stimmen, wie folgt begründet: eine breit geführte gesellschaftliche Debatte über die ethische, völkerrechtliche und sicherheitspolitische Vertretbarkeit von bewaffneten Drohnen habe bisher nicht statt gefunden. Sie hat recht! Diese Forderungen haben nicht nur engagierte Bürgerinnen und Bürger erhoben, sondern sie sind  auch Bestandteil des Koalitionsvertrages von 2013.

Nutzen wir also diese Zeit! Fordern wir diese Debatte und führen sie mit allen gesellschaftlichen Kräften, um eine noch breitere Ablehnung der Kampfdrohnen  in der Bevölkerung zu erreichen. Unsere Aktivität außerhalb des Parlaments ist ein notwendiges Signal an unsere Vertreter im Parlament. Dieses Teilergebnis macht Mut!

Das Ziel, entsprechend unserem Appell, heißt: „Keine Kampfdrohnen!“
Die Unterschriftensammlung unter diesen Appell geht weiter: www.drohnen-kampagne.de