Fallstudie: Deutschland

Der Beitrag von Elsa Rassbach ist Teil des IPPNW Reports „Humanitäre Folgen von Drohnen“ und ist auch hier als PDF verfügbar.

Von Elsa Rassbach

Darf die Bundesregierung die Tötung von Menschen unter Einsatz von bewaffneten unbemannten Flugobjekten (Kampfdrohnen) veranlassen? Nach einer fast zehnjährigen Auseinandersetzung in der deutschen Öffentlichkeit und im deutschen Parlament bleibt diese Frage offen. Bisher hat der Bundestag noch keine Genehmigung für eine Bewaffnung von Drohnen für die Bundeswehr erteilt. Noch in diesem Jahr könnte sich dies ändern.

Internationale Aufmerksamkeit erlangten die kontroversen Diskussionen und Proteste in Deutschland gegen eine Beschaffung von Kampfdrohnen und der relativ starke Widerstand der Bevölkerung und des Parlaments gegen den Drohnenkrieg. Deutschland ist jedoch federführend in einem der wichtigsten europäischen Kampfdrohnenprojekte, der „Eurodrohne“.[1]

Die Bundesregierung duldet zudem auf deutschen Hoheitsgebiet die Nutzung von zwei der wichtigsten militärischen Einrichtungen in Europa für den entgrenzten und sich ausweitenden illegalen Drohnenkrieg der USA: Die US/NATO-Luftwaffenbasis Ramstein in der Pfalz und das Afrika-Kommando des Pentagons (AFRICOM) in Stuttgart.

Internationale Diskussionen zu den schon lange bekannten grundlegenden Bedenken gegen den Einsatz von militärischen Drohnen sind dringend notwendig, um diese gefährlichen neuen Waffen unter internationale Kontrolle zu bringen. Das Versprechen im Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Jahr 2013, dass Deutschland „für die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten“[2] würde, hat bisher wenig konkrete Ergebnisse gebracht. Seit 2013 gab es sowohl eine rasche Verbreitung und Produktion als auch von Einsätzen bewaffneter Drohnen.[3]

In diesem Beitrag werden der Hintergrund sowie der aktuelle Stand der Debatte über die Beschaffung einer Bewaffnung für Drohnen im deutschen Bundestag beschrieben: Eine Debatte, die eventuell internationale Ausstrahlung, vor allem in Europa, haben könnte.         

Bewaffnung von Drohnen bisher nicht genehmigt

Ab spätestens 2009 stand die Bundesregierung in Verhandlungen, um bewaffnete Drohnen anzuschaffen, und bestätigte am 16. Januar 2009 in einer Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ der Fraktion der FDP, dass das Verteidigungsministerium Angebote für Kampfdrohnen „der United States Air Force für Predator B sowie der Firma Israel Aerospace Industries für Heron TP“ erhalten hatte.

Seit Jahren stellen sich zwei Fraktionen im deutschen Parlament, die der Linken und die der Grünen, entschieden gegen eine Beschaffung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr und befürworten stattdessen eine internationale Ächtung dieser Waffen. Zudem haben Teile der SPD-Fraktion die Sorgen vieler SPD-Mitglieder im Hinblick auf eine Bewaffnung von Drohnen seit vielen Jahren bekräftigt.

Im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 für die 18. Legislaturperiode hatten CDU, CSU und SPD gemeinsam vereinbart: „Vor einer Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme werden wir alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen. Dies gilt insbesondere für neue Generationen von unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben.“[4]

Demgegenüber ist der Einsatz von Drohnen für die militärische Aufklärung der Bundeswehr kaum kontrovers diskutiert worden. Auch die Unterzeichnung von Leasingverträgen für nicht-bewaffnungsfähige israelische Heron 1 Drohnen für Aufklärung und Zielerfassung in Afghanistan ab 2010 und in Mali ab 2016 war kein sonderlich großes Thema in der deutschen Berichterstattung oder im Bundestag.[5]

Gegen Ende der 18. Legislaturperiode lehnte die SPD-Fraktion am 27. Juni 2017 die Unterzeichnung eines bereits vorbereiteten Leasingvertrages für bewaffnungsfähige Drohnen des Typs Heron TP ab. Der Beschaffungsvertrag beinhaltete damals bereits den Kauf der Munition und die zugehörige Ausbildung für die Bundeswehrsoldat*innen .[6] Der SPD-Fraktionsvorsitzende begründete die Ablehnung damit, dass „die im Koalitionsvertrag zwischen Union und Sozialdemokraten vereinbarte intensive, breit angelegte Debatte über militärische, völkerrechtliche und sonstige Voraussetzungen des Einsatzes bewaffneter Drohnen so nicht stattgefunden habe“.[7]

In dem Koalitionsvertrag für die aktuelle 19. Legislaturperiode wurde das Leasing von HERON-TP-Drohnen in einem Kompromiss zwischen Union und SPD festgehalten, jedoch, noch deutlicher als im Koalitionsvertrag von 2013, ein Vorbehalt ausgesprochen: „Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten. Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen“.[8] Damit ist die Beschaffung der Bewaffnung an Voraussetzungen gebunden, die zunächst erfüllt werden müssen.

Die „Würdigung“ hat bisher noch nicht stattgefunden. Laut dem Koalitionsvertrag vom März 2018 wird die Prüfung der völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Fragen für den Einsatz von bewaffneten Kampfdrohnen erst durch eine Vorlage des Verteidigungsministeriums für den Kauf der Bewaffnung ausgelöst. Es ist noch nicht bekannt, ob das Verteidigungsministerium beabsichtigt, dem Bundestag die Vorlage für die Beschaffung einer Bewaffnung schon in diesem Jahr oder erst zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen..

Beschaffung von bewaffnungsfähigen Kampfdrohnen für die Bundeswehr bewilligt

Als Teil einer massiven Erhöhung des Militärhaushalts bewilligten die Koalitionspartner in den Bundestagsausschüssen für Verteidigung und Haushalt am 13. Juni 2018 die Unterzeichnung eines neunjährigen Leasingvertrags mit dem europäischen Rüstungskonzern Airbus in Höhe von 1,2 Milliarden Euro[9] für die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Heron TP der staatlichen israelischen Firma Israel Aerospace Industries (IAI). Zusätzliches Geld muss später für die Einsatzkosten der Drohnen bewilligt und bezahlt werden.[10]

Die Koalitionspartner legten fest, dass vorläufig keine Munition für die Heron TP gekauft und keine Waffenausbildung des Bundeswehrpersonal an den Drohnen stattfinden darf.[11]

Linke und Grüne stimmten gegen die Vorlage, weil beide Fraktionen bewaffnungsfähige Drohnen grundsätzlich ablehnen. Die FDP enthielt sich der Stimme, und die AfD stimmte gegen die Vorlage. Beide Fraktionen begründeten ihr Abstimmungsverhalten damit, dass sie die Beschaffung einer schon bewaffneten Drohne bevorzugten.[12] Ein weiterer Vertrag der Bundesregierung mit dem Staat Israel regelt die deutsch-israelische militärische Zusammenarbeit[13] bei der Ausbildung des Bundeswehrpersonals sowie die Nutzung der benötigten militärischen Infrastruktur vor Ort in Israel.[14]

Parallel treibt die Bundesregierung zudem die Entwicklung von weiteren bewaffnungsfähigen bzw. bewaffneten Drohnen voran, insbesondere die bewaffnungsfähige „Eurodrohne“, die in einem Auftrag mit der Firma Airbus bis 2025 serienreif werden soll. Deutschland kooperiert bei der Entwicklung der „Eurodrohne“ mit den Regierungen von Frankreich, Italien und Spanien; weitere europäische Partner werden noch gesucht. Für das „Eurodrohnen“-Projekt ist Airbus der federführende Rüstungskonzern in Zusammenarbeit mit Dassault (Frankreich) und Leonardo (Italien).[15]

Am 14. Juni 2018 wurde im Plenum des Bundestags über den Antrag der Fraktion der Linken mit der Überschrift „Keine Beschaffung von bewaffneten Drohnen – Rüstungsbegrenzung stärken“ abgestimmt. Der Antrag warnte: „Die Konsequenzen, die aus der Anschaffung bewaffneter Drohnen durch die Bundeswehr für das Regime der europäischen und globalen Rüstungskontrolle und -begrenzung resultieren würden, sind bis jetzt nicht im Ansatz abzusehen. Ungeachtet aller dieser Umstände orientiert das Beschaffungsprojekt Heron TP, sowie auch die Projektskizze für die zu projektierende Euro-Drohne ‚European MALE’ auf eine Bewaffnungsfähigkeit.“

Die Abgeordneten forderten in dem Antrag, dass die Bundesrepublik Deutschland den Verzicht auf die Anschaffung von bewaffneten und bewaffnungsfähigen Drohnen erklärt, die Partner im Rahmen des „Eurodrohne“-Projekts informiert und sich für Rüstungskontrolle einsetzt.[16] Nur die Fraktion der Grünen stimmte dem zu.[17]

Unter den Fraktionen im Bundestag, die gegen den Antrag gestimmt haben, gibt es sehr verschiedene Positionen zur Frage der Bewaffnung von Drohnen, und innerhalb der Fraktionen haben die Abgeordneten unterschiedliche Meinungen. Zum Beispiel nahm MdB Karl-Heinz Brunner (SPD), Obmann im Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ im Verteidigungsausschuss im Bundestag, an einer Mahnwache der Friedensbewegung vor dem Bundestag am 13. Juni 2018 teil, auf der auch die Bundestagsabgeordneten der Linken Andrej Hunko und Tobias Pflüger gesprochen haben.[18]

Karl-Heinz Brunner erklärte, dass er zwar mit der SPD-Fraktion für die Beschaffung der Heron-TP-Drohnen gestimmt hatte, aber dass „Drohnen, die die Bundesrepublik Deutschland beschaffen wird, nicht bewaffnet und für einen bewaffneten Einsatz verwendet werden dürfen“ und dass „diese Debatte über eine Bewaffnung von Drohnen öffentlich vor der deutschen Bevölkerung geführt werden muss.“ Er fügte hinzu: „Ich persönlich hätte viel lieber bereits zum heutigen Zeitpunkt einen Beschluss gehabt, in dem wir ganz klar und deutlich sagen, wir werden nie und nimmermehr in diesem Land Drohnen bewaffnen, so wie wir das mit Atomwaffen beschlossen haben, so wie wir das mit Streumunition beschlossen haben, so wie wir das auch mit Chemiewaffen beschlossen haben“.[19]

Am 28. Januar 2019 hat die Bundeswehr in Israel mit der Ausbildung von Pilot*innen und weiterem Militärpersonal an bewaffnungsfähigen G-Heron-TP-Drohnen begonnen. Die von Deutschland geleasten G-Heron TP[20] werden im nächsten Jahr geliefert, sie werden mit deutschem Hoheitszeichen fliegen, bleiben jedoch auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof stationiert.[21] Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen beteuert zwar, dass die Drohnen vorerst unbewaffnet bleiben und nur für militärische Aufklärung eingesetzt werden. Wie aber ein investigativer Bericht von Report Mainz (ARD) im November 2018 enthüllte, wurde die Anschaffung von bis zu 17 Präzisionsraketen bereits im Juni optioniert.[22]

Die deutsche Debatte im internationalen Kontext

Die grundlegenden Fragen und Bedenken zum Einsatz von militärischen Drohnen, die die deutsche Bevölkerung und viele ihrer Vertreter*innen im Bundestag über Jahre gestellt haben, sind bisher nicht ansatzweise beantwortet worden.

Es sind Fragen im Hinblick auf die Folgen eines militärischen Einsatzes von Drohnen, die international schon lange mit Besorgnis erhoben worden sind.[23] Es sind Bedenken im Hinblick auf die Folgen für Frieden und Sicherheit, für die Demokratie, für die Menschenrechte und für das Völkerrecht sowie für die Umwelt. Es sind aber auch Fragen über die humanitären Folgen eines militärischen Einsatzes von Drohnen, für die Zielerfassung und für die ständige Überwachung ganzer Bevölkerungen in bestimmen Zielgebieten,[24] d.h. auch über die Folgen von „Aufklärung“ durch Drohnen.

Deutschland ist die letzte größere westliche Macht, die bewaffnungsfähige Drohnen angeschafft hat.[25] Großbritannien, Italien, Frankreich, Spanien, die Niederlande und Belgien haben in den letzten zwölf Jahren bewaffnungsfähige bzw. bewaffnete US-Drohnen ohne größere öffentliche Debatte bestellt.[26] Zudem hat die italienische Regierung in 2016 ohne vorhergehende öffentliche oder parlamentarische Diskussion den US-Streitkräften eine Genehmigung erteilt, für den Einsatz mit bewaffneten Drohnen von der italienischen NATO-Luftwaffe-Basis Sigonella in Sizilien aus nach Libyen zu fliegen.[27]

Die geforderte ethische und rechtliche Prüfung des neuen Waffensystems durch die regierenden Parteien in Deutschland ist unter den NATO-Mitgliedstaaten einzigartig. Sie eröffnet vielleicht die Möglichkeit, eine schon lange nötige internationale Expertenanhörung über den Einsatz von bewaffneten Drohnen und die damit verbundenen völkerrechtlichen, ethischen und politischen Probleme durchzuführen und diese in die parlamentarische und gesellschaftliche Diskussion einzubringen. Dies könnte vor allem in Europa internationale Ausstrahlung haben.

Wozu Drohnen erstmals bewaffnet wurden

Unbemannte Luftfahrzeuge, die ohne eine an Bord befindliche Besatzung autark durch einen Computer oder vom Boden über eine Fernsteuerung betrieben und navigiert werden können, wurden schon seit dem frühen 20. Jahrhundert eingesetzt. Gewissermaßen wurden Aufklärungsdrohnen zuerst bloß als eine weitere Entwicklung der Luftbildfotografie betrachtet.[28]

Zu Beginn des Kalten Krieges kam es zum Einsatz für die militärische Aufklärung, d. h. das Auskundschaften von Gegnern und gegnerischen Objekten. Zum Beispiel setzte das Pentagon Aufklärungsdrohnen im Vietnamkrieg zur Zielerfassung auf dem „Ho Chi Minh Pfad“ ein. Deutschland begann schon im Jahr 1960 mit einer Gefechtsfeldaufklärung durch Drohnen.[29] In den 1970er und 1980er Jahren hat Israel teilweise mit deutscher Unterstützung eine führende Rolle in der technologischen Entwicklung von Drohnen für geheimdienstliche- und Aufklärungszwecke übernommen. 1994 entwickelte die USA dann eine größere Aufklärungsdrohne, die „Predator“ mit Satellitenkommunikationsfähigkeiten, die bei den NATO-Luftwaffeneinsätzen in Kosovo in den Jahren 1995 und 1999 verwendet wurde.[30]

Die USA waren das erste Land, das militärische Aufklärungsdrohnen bewaffnete. Die CIA experimentierte schon während der Amtszeit von Präsident Clinton heimlich mit der Bewaffnung von Drohnen zur „Terroristenbekämpfung“.[31] Laut einem bekannten US-Journalist*innen hat die US-Luftwaffe hierzu bereits ab August 2000 auch eine kleine Einheit auf dem Stützpunkt Ramstein in der Pfalz eingerichtet, um den Al-Qaida-Führer Bin Laden aufzuspüren und zu töten.[32] Für eine kurze Zeit wurden US-Drohnenpilot*innen in Ramstein eingesetzt, um von dort Aufklärungseinsätze in Afghanistan zu steuern. Die damalige rot-grüne Bundesregierung sei dazu nicht gefragt worden.[33]

Kurz nach dem Amtsantritt von US-Präsident George W. Bush erfolgte am 16. Februar 2001 der erste erfolgreiche Schießversuch mit einer Drohne in der Wüste nahe der Creech Air Base in Nevada,[34] heute das US-Zentralkommando für den Drohnenkrieg. Es war eine Predator-Aufklärungsdrohne, die mit Raketen bestückt worden war. Die neue Kampfdrohne wurde unter Präsident George W. Bush erstmals bei einem verfehlten Attentatsversuch der CIA eingesetzt, um den Talibanführer Mullah Omar am 7. Oktober 2001 in Afghanistan zu töten.[35]

Im September 2001 bewilligte der US-Kongress mit einer überwältigenden Mehrheit einen neuen „National Defense Authorization Act“, der den US-Präsidenten autorisiert, mit aller Gewalt in der ganzen Welt gegen die vermeintlichen Täter und Unterstützer des Anschlags auf das World Trade Center am 11. September 2011 vorzugehen.[36] Mit einer einzigen Ausnahme haben alle Mitglieder im US-Kongress zugestimmt.[37]

Mit dieser Entscheidung riefen sowohl die Republikaner als auch die Demokraten den sogenannten „Krieg gegen den Terror“ aus und gaben eine formale „Legitimation“, nach US-Recht, einem Krieg, der in seiner Ausführung das internationale Völkerrecht in vielerlei Hinsicht verletzt und bricht. Mit der Zustimmung zum neuen „National Defense Authorization Act“ in 2001 hat der US-Kongress auch eindeutig mit dem US-Verbot gegen politische Attentate gebrochen, die die US-Präsidenten Ford und Carter durch Executive Orders ausgesprochen hatten. Attentatsversuche fanden zwar unter den Präsidenten Reagan und Clinton statt, blieben jedoch Ausnahmen.[38]

Der US-Kongress hat das sehr umfassende Gewalt-Mandat aus dem Jahr 2001 nie zurückgenommen. Seitdem rechtfertigt das Mandat das gewaltsame Vorgehen der US-Regierung unter den Präsidenten Obama und Trump gegen Individuen und Gruppen in vielen Ländern, die gar nichts mit dem Anschlag vom 11. September 2001 zu tun hatten – und zwar mit Methoden wie Folter, rechtswidrigen Festnahmen und Entführung von Terrorverdächtigen.

Unter dem Mandat werden nach US-Recht auch politische Attentate („gezielte Tötungen“) durch Drohnen und die damit verbundenen massiven „Kollateralschäden“ geduldet. Mit ferngesteuerten Drohnen-Hinrichtungen im „Krieg gegen den Terror“ hat die US-Regierung die Kriegsführung völkerrechtlich und räumlich entgrenzt.

Nach 2001 blieb der neue US-Drohnenkrieg über mehrere Jahre auch in den USA weitgehend geheim. Erst durch den zivilen Ungehorsam kleinerer Gruppen von US-Pazifist*innen wurde der Drohnenkrieg teilweise in die US-Öffentlichkeit gebracht.[39] Danach entwickelte sich in den USA und in einigen europäischen Ländern eine Widerstandsbewegung, die durch Recherchen von führenden NGOs in den USA und in Europa unterstützt wurde.[40]

2010 kritisierte der Sonderberichterstatter der UNO, Philip Alston, die Praxis „gezielter“ Tötungen der US-Regierung durch Drohnen in seinem Bericht „über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen“, in dem er auch die israelische und die russische Regierung für solche Hinrichtungen durch verschiedene Mittel verurteilt hat.[41]

Seit 1971 setzen Israel Defense Forces (IDF) Drohnen für militärische Aufklärungszwecke ein, die sie zunächst von den USA gekauft hatten. Im Jahr 1974 begann die Rüstungsfirma Israel Aerospace Industries (IAI) selbst Aufklärungsdrohnen zu produzieren.[42] Obwohl die israelische Regierung den Einsatz bewaffneter Drohnen bisher nicht zugegeben hat, erschien 2004 in der Jerusalem Post der erste glaubwürdige Bericht von einem Einsatz von Kampfdrohnen durch israelische Streitkräfte.[43]

„Diese Waffen wurden im Wesentlichen nicht entwickelt, um eine taktische Kapazitätslücke zu schließen, sondern eher um Selbstmordattentätern ein gleichwertiges Abschreckungsmittel entgegenzusetzen,“ meint der israelische Wissenschaftler Dr. Shir Hever.[44] Der Rüstungskonzern Elbit Systems habe wiederholt bestätigt, seine Produkte (inklusive Drohnen) seien bei den israelischen Angriffen auf Gaza 2008-9, 2012 und 2014 eingesetzt worden. Es sei unvorstellbar, dass IAI-Drohnen in Gaza nicht auch eingesetzt wurden. IAI ist ja eine staatliche Firma, deren Firmenleitbild die Bereitstellung von Waffen für das israelische Militär ist.“[45]

Israel setzt Aufklärungsdrohnen sowie Kampfdrohnen vor allem für die ständige Überwachung der palästinensischen Bevölkerung sowie für militärische Angriffe und „gezielte Tötungen“ in Gaza ein.[46] Laut einem Bericht über eine Rüstungsmesse (2010) hatte IAI dem israelischen Militär die Heron-TP-Drohne schon 2009 für den Krieg auf Gaza zur Verfügung gestellt.[47] Die palästinensische Menschenrechtsorganisation Defense for Children International Palestine (DCIP) berichtet, dass beim Gazakrieg 2014 164 Kinder durch israelische Kampfdrohnen getötet worden sind und dass das israelische Militär „direkt“ auf Kinder gezielt hätte.[48]

Obwohl das deutsche Verteidigungsministerium und die Bundeswehr immer wieder argumentieren, dass sie bewaffnete Drohnen zum Schutz der Truppe brauchen, ist es fragwürdig, ob dies tatsächlich der Grund ist, warum sie so intensiv auf der Beschaffung von Kampfdrohnen insistieren.

Für den Schutz der Truppe im Falle eines Angriffes auf eine Patrouille „seien ohnehin Kampfhubschrauber besser geeignet“ sagte Wolfgang Hellmich, SPD, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im Bundestag dem Handelsblatt am 27. Juni 2017, „durch ihren Lärm könnten sie Angreifer abschrecken, noch ehe Gewalt angewendet werden müsse.“[49]  Laut einer Studie von Larry Lewis, einem führenden Wissenschaftler beim Center for Naval Analysis, das dem US-Militär nahesteht, besteht bei drohnenbasierten Raketenangriffen in Afghanistan im Vergleich zu Kampfjets eine zehnmal höhere Wahrscheinlichkeit, Zivilist*innen zu töten.[50] Bewaffnete Drohnen sind ja vor allem durch die CIA als geeignete Waffe für den Einsatz durch Geheimdienste ohne einsatzspezifisches parlamentarisches Mandat konzipiert worden. Zudem wurden sie für die Terrorisierung aufständischer Bevölkerungen entwickelt.

Der US-amerikanische umgangssprachliche Ausdruck für bewaffnete unbemannte Flugkörper,  „Killer Drones“  ist akkurater als der beschönigende deutsche Ausdruck „Kampfdrohnen“.  Der deutsche Ausdruck suggeriert, dass bewaffnete Drohnen wie Kampfjets für den Kriegseinsatz mit einem Gegner geeignet sind, der auch solche Waffen besitzt. Bei dem gegenwärtigen Stand der technischen Entwicklung militärischer Drohnen werden jedoch sogenannte Kampfdrohnen weltweit nur gegen Bevölkerungen eingesetzt, bei denen keine eigene Luftabwehr vorhanden ist.

Die öffentliche Debatte in Deutschlandund der EU über völkerrechtswidrige Tötungen

Bis Ende 2013 investierten mehrere weitere europäische Großmächte in Kampfdrohnen-Forschungsprojekte und die EU steckte Millionen Euro aus EU-Mitteln in die „Eurodrohne“.[51] Teilweise aus Überzeugung, aber teilweise auch, um diese Rüstungsprojekte trotz der heftigen Kritik auch der UNO an den Kampfdrohnen-Einsätzen der USA und Israel voranzutreiben, hat das Europäische Parlament am 27. Februar 2014 in einer Gemeinsamen Entschließung die Mitgliedsstaaten aufgefordert, „sich gegen die Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen auszusprechen und diese Praxis zu verbieten“ sowie „keine rechtswidrigen gezielten Tötungen“ durch andere Staaten zu „begünstigen“.[52] Die Resolution wurde mit einer überwältigenden Mehrheit von 534 gegen 49 Stimmen verabschiedet.[53]

In Deutschland hatten die CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vom November 2013 erklärt: „Extralegale, völkerrechtswidrige Tötungen mit bewaffneten Drohnen lehnen wir kategorisch ab“.[54]  Schon seit Mitte 2013 haben deutsche Leitmedien über die Beihilfe der deutschen Regierung für illegale Drohnen-Tötungen der USA berichtet: zum Beispiel durch Duldung der Nutzung des Pentagon-Afrika-Kommandos (AFRICOM) in Stuttgart für die Zielerfassung und den Ausbau der militärischen Infrastruktur für den Drohnen-Krieg auf dem afrikanischen Kontinent.[55] 2015 berichtete Spiegel online, dass die Bundesregierung auch die Nutzung einer Satelliten-Relaisstation auf dem US- und NATO-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz duldet, für die notwendige Datenübermittlung vom Drohnenzentralkommando der US-Regierung auf der Creech Air Base nahe Las Vegas (USA) und in die Einsatzgebiete des US-Drohnenkrieges mit völkerrechtswidrigen Tötungen in Afrika, in Afghanistan und Pakistan sowie im Nahen und Mittleren Osten.[56]

Im Mai 2015 vertrat die Berliner NGO European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) zusammen mit der britischen NGO Reprieve die Klage eines jemenitischen Bürgers, Faisal bin Ali Jaber, gegen die Bundesregierung. Ihr Vorwurf: Die Duldung der Nutzung der Ramstein Air Base für den US-Drohnenanschlag in 2012, wodurch zwei seiner Verwandten ihres Rechts auf Leben beraubt worden seien.[57]  US-Bürger*innen haben daraufhin in Solidarität mit Bin Ali Jaber einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin geschrieben und der deutschen Botschaft in Washington überreicht.[58] Die Klage ist im Einspruchsverfahren und noch nicht entschieden worden.

Jahrelang tat die Bundesregierung so, als wisse sie nicht, dass die US-Regierung auf deutschem Rechtsgebiet US-Einrichtungen für die in Europa als illegal betrachteten Tötungen missbraucht. Erst am 30. November 2016 gestand die Bundesregierung bei einer Befragung im Bundestag ein, dass die Funksignale an die US-Killerdrohnen über die Ramstein Air Base im deutschen Hoheitsgebiet übermittelt werden.[59]  Dennoch beteuerten CDU, CSU und SPD nochmals in dem Koalitionsvertrag vom März 2018: „Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch Drohnen.“[60]

Kurz danach, in einem neuen Bericht von April 2018, kritisierte Amnesty international die Unterstützung, die Deutschland, England, die Niederlande und Italien den USA bei umstrittenen Drohneneinsätzen leisten, scharf. Amnesty forderte die Bundesregierung auf, „offenzulegen, welche Maßnahmen sie ergreift, um der Gefahr einer völkerrechtswidrigen Beihilfe zu begegnen. Der politische Protest gegen völkerrechtswidrige Drohneneinsätze der USA muss auch öffentlich stattfinden, um die Entstehung gefährlichen Völkergewohnheitsrechts zu verhindern“.[61]

Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreift, um die auf deutschem Hoheitsgebiet stattfindenden illegalen Tötungen des US-Drohnen-Programms zu unterbinden – und eine israelische Rüstungsfirma, deren Waffen beim völkerrechtlich umstrittenen Einsatz in Gaza entwickelt worden sind, mit dem Leasing beauftrag, besteht die Befürchtung, dass die Bundesregierung das Völkerrecht beim Einsatz bewaffneter Drohnen ebenso verletzen könnte.

Das bisher nicht erfüllte Versprechen einer „ausführlichen“ Prüfung

Allein in den Jahren 2009 bis 2013 haben die Fraktionen der Linken und Grünen im Bundestag Dutzende Kleine Anfragen und Anträge zum Thema Drohnen, Drohnenkrieg und völkerrechtswidrige Tötungen der USA mit Beihilfe der Bundesregierung gestellt.[62] Die SPD-Fraktion stellte am 17. Oktober 2012 eine Große Anfrage „Haltung der Bundesregierung zum Erwerb und Einsatz von Kampfdrohnen“ u.a. mit der Begründung:

„Die Bundesregierung hat sich bislang einer substantiellen Diskussion um die rechtlichen Aspekte von Kampfdrohneneinsätzen entzogen … Es ist notwendig, das Thema Kampfdrohnen unter den verschiedenen außen- und sicherheitspolitischen sowie rechtlichen und ethischen Aspekten intensiv zu beraten.“ [63]

Im Sommer 2012 hatte das Verteidigungsministerium die Absicht verkündet, die Bundeswehr bis 2014/15 mit gemieteten Kampfdrohnen auszustatten und längerfristig an einer eigenen, europäischen Drohne zu arbeiten, die ebenfalls bewaffnet werden sollte. „Ethisch ist eine Waffe stets als neutral zu betrachten“, sagte der ehemalige Verteidigungsminister und Christdemokrat Thomas de Maizière damals.[64] Viele kritische Beiträge in den Leitmedien kommentierten die Absichtserklärung des Verteidigungsministers, Kampfdrohnen zu beschaffen.[65]

Im März 2013 gründeten 149 Organisationen unter Beteiligung der Fraktion der Linken[66] das Netzwerk „Drohnen-Kampagne“ und lancierten den Appell „Keine Kampfdrohnen!“,[67] den etwa 30.000 Menschen unterzeichnet haben. Die Linke und die Grünen sowie einige bekannte SPD-Persönlichkeiten haben den Appell mitunterzeichnet.[68] [69]

Auch in mehreren SPD-Orts- und Landesverbänden wuchs in den folgenden Jahren der Widerstand gegen das geplante neue Waffensystem, deren Kritik an Kampfdrohnen im Wahlprogramm der SPD von 2013 sowie im Koalitionsvertrag von 2013 teilweise berücksichtigt worden war.[70] In diesem wurde ja festgelegt, dass vor der Anschaffung von Kampfdrohnen die „völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig“ geprüft werden müssten.[71]

Um dieser Voraussetzung zumindest formell entgegenzukommen, erfolgte am 30. Juni 2014 eine öffentliche Anhörung im Verteidigungsausschuss des Bundestags, die in einem Bericht auf der Bundestags-Webseite (Überschrift „Beschaffung von Kampfdrohnen umstritten“)[72] dokumentiert ist.

Mehrere Sachverständige hatten betont, dass der Einsatz von Drohnen „die Kriegsführung revolutionieren und drastisch verändern“ würde. Zum Beispiel argumentierte Christoph Marischka von der Informationsstelle Militarisierung e.V., „dass die Hemmschwelle für militärisches Vorgehen gesenkt werde, durch den für die eigenen Soldat*innen  vermeintlich ungefährlichen Drohneneinsatz“.[73]

Der Sachverständige Dr. Marcel Dickow von der Stiftung Wissenschaft und Politik warnte zudem davor, dass Drohnen zunehmend autonomer konzipiert würden, um beispielsweise die große Menge an Aufklärungsdaten auszuwerten. Er „appellierte an die Bundesregierung, sich für eine Ächtung von Drohnen einzusetzen, die automatisiert einen möglichen Gegner im Einsatzgebiet bekämpfen können. Grundsätzlich sollte die Bundeswehr nur Aufklärungsdrohnen einsetzen und keine Kampfdrohnen.“[74] Der Bundestags-Bericht resümierte: „Die Beschaffung von sogenannten Kampfdrohnen für die Bundeswehr ist weiterhin umstritten“.[75]

Kurz vor der Anhörung zur Kampfdrohnen-Beschaffung erklärte die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi in der Tagesschau, dass es zwar nachvollziehbare sicherheitspolitische Gründe für eine Anschaffung von Kampfdrohnen gebe, aber auch schwerwiegende ethische und völkerrechtliche Argumente dagegen. Der SPD-Vorstand habe sich in einem Beschluss gegen die Beschaffung von Kampfdrohnen und gegen vollautomatische Waffensysteme ausgesprochen.[76]

Dennoch schien die Bundesregierung entschlossen, die schwerwiegenden Bedenken, die in der Anhörung im Verteidigungsausschuss angesprochen wurden, zu ignorieren. Gleich am 1. Juli 2014, dem Tag nach der Anhörung, offenbarte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erstmals ihre Pläne für eine Kampfdrohnen-Beschaffung. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagte sie: „Ich bin der Überzeugung, dass wir in die Entwicklung einer europäischen bewaffnungsfähigen Drohne einsteigen müssen“.[77]  Um die Zeit bis zur Einsatzreife der europäischen Drohne zu überbrücken, schlug die Verteidigungsministerin als Übergangslösung das Leasing von US-amerikanischen oder israelischen bewaffnungsfähigen Drohnen vor. Die Verteidigungsministerin präferierte das israelische Modell Heron TP, den Nachfolger der nicht-bewaffnungsfähigen Heron-1-Drohne, die die Bundeswehr seit 2010 für Aufklärungszwecke in Afghanistan geleast hatte.[78]

Das Verteidigungsministerium begann sofort diese Pläne umzusetzen. Nach dem „Newsletter Verteidigung“ haben die Generäle der Luftwaffe das Konkurrenzmodell des US-Herstellers General Atomics bevorzugt. Die Entscheidung des Verteidigungsministeriums gegen die US-„Reaper“- Drohne wurde nicht mit einem besseren Preis oder bessere Aufklärungsfähigkeiten der Heron TP begründet, sondern allein mit der speziellen Munition einer israelischen Herstellerfirma, die „Whip Shot“, die auf Wunsch der israelischen Munitionsfirma nur für die Nutzung in Kombination mit einer israelischen Drohne und nicht mit einer US-Drohne angeboten wurde. Mit diesem Argument, dass es „weltweit nur ein Produkt“ gab, das für die Bundeswehr geeignet war, hat das Verteidigungsministerium Ende Mai 2017 eine Vergabe-Klage der US-Firma General Atomics bei einem Gerichtsfall in Düsseldorf durchgestanden.[79]Laut den Aussagen der Verteidigungsministerin wäre eine grundsätzliche Entscheidung des Bundestages zur Frage der Bewaffnung eigentlich gar nicht nötig. Beim Kampfeinsatz hätte das Parlament doch immer noch die Option, „mit dem Mandat und auf den konkreten Fall bezogen auch die Frage der Bewaffnung der Drohne zum Schutz der entsandten Truppen zu entscheiden“.[80]

Das hält der Rüstungsexperte Otfried Nassauer für einen „taktischen Trick“. Am 2. Juli 2014 erklärte er im Deutschlandradio dazu: Wenn im Bundestag „unter dem Eindruck der Nachrichtenlage“ eine Abstimmung über die Bewaffnung stattfinden würde und die Bundesregierung „das Schutzargument bringt“, könnte der Beschluss über die Bewaffnung der Drohnen schnell erfolgen. Nassauer plädiert für eine Debatte darüber, „ob Rüstungskontrolle nicht der bessere Weg wäre, also ein völkerrechtliches Verbot bewaffneter Drohnen. Das würde ja Aufklärungsdrohnen nicht ausschließen“.[81]

Es besteht die Gefahr, dass das Verteidigungsministerium in  der aktuellen Legislaturperiode nochmals versucht, eine grundlegende Debatte zur Bewaffnung von Drohnen zu vermeiden, und hofft, die Beschaffung nach einer  lediglich formalen oberflächlichen „Würdigung“ der oben genannten rechtlichen, ethischen und humanitären Folgen schnell durchzuwinken. Kritiker*innen der Bewaffnung fürchten, dass das Verteidigungsministerium die „Würdigung“ lediglich in Sitzungen des Haushaltsausschusses und/oder Verteidigungsausschusses führen will, um die Bewilligung der Bewaffnung der Heron TP, ohne eine breit angelegte öffentliche Debatte zu bekommen.[82]

Wichtige Entscheidungen zum Drohnenkrieg und zur Beschaffung von Kampfdrohnen sind in Deutschland noch offen

Über die letzten zehn Jahre hat das Verteidigungsministerium immer weitere Schritte zur Realisierung ihres Plans unternommen, Kampfdrohnen für die Bundeswehr zu beschaffen. Das Verteidigungsministerium ignorierte dabei, dass die in den Koalitionsverträgen von 2013 und 2018 mandatierte vorhergehende ausführliche Prüfung der „völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen“ Fragen zum Einsatz von Kampfdrohnen nie stattgefunden hat. Damit handelt das Verteidigungsministerium gegen den mehrheitlichen Willen der Bevölkerung in Deutschland.

Im April 2013 berichtete der Stern über eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Zeitschrift, dass 61 Prozent der Befragten die Frage, ob die Bundeswehr unbemannte Kampfdrohnen anschaffen sollte, mit „Nein“ beantwortet hatte, und fügte hinzu: „Mehrheitlich sprachen sich auch die Wähler der meisten Parteien gegen bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr aus. Das gilt für die Anhänger der Union (54 Prozent), der SPD (61 Prozent), der Grünen (68 Prozent) und der Linken (83 Prozent). Nur bei den Wählern der FDP würde eine Mehrheit von 57 Prozent die Anschaffung von Kampfdrohnen gut finden. Insgesamt befürworten dies 36 Prozent aller Bürger.“[83]

Nach einer Umfrage von Infratest-dimap im Auftrag der ARD vom 3. Juli 2014 [84] waren 64 Prozent der Befragten gegen die Beschaffung von Kampfdrohnen und nur 30 Prozent dafür. Laut dem dimap-Bericht gab es in allen Parteien Kampfdrohnengegner*innen: „Im Lager der Unionsparteien fällt die Zahl der Befürworter deutlich höher aus, sie bleiben aber mit 45 Prozent dennoch knapp in der Minderheit, 49 Prozent der Unions-Anhänger lehnen die Anschaffung von Drohnen ab. Die Anhänger aller anderen Parteien plädieren mit deutlichen Mehrheiten gegen eine Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen“.[85]

Auch wenn einige andere Umfragen zum gegenteiligen Ergebnis gekommen sind, wie z.B. die am 29. April 2015 erschienene Umfrage von You.gov, wird die in solchen Umfragen vermutete Mehrheit für Kampfdrohnen meist als „knapp“ bezeichnet.[86]

Aus den Umfragen geht zudem hervor, dass Kampfdrohnen-Gegner*innen in allen politischen Parteien, die im Bundestag vertreten sind, aktiv werden könnten, um eine Bewaffnung von Drohnen in Deutschland zu verhindern.[87]  Während einige Wähler*innen aus humanitären und ethischen Bedenken gegen bewaffnete Drohnen sind, könnten andere Wähler*innen aus die Besorgnis um die eigene Sicherheit und Freiheit aktiv werden: Denn Kampfdrohnen könnten in den westlichen Ländern in Zukunft auch als Waffe beim Polizeieinsatz gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden.[88]

Um eine demokratische Entscheidung im Bundestag zur Frage der Bewaffnung zu ermöglichen, müssten außerdem folgende Vorbedingungen für die Abstimmung zur Bewaffnung erfüllt sein:

Erstens: Die schon lange versprochene „ausführliche Prüfung“ muss in Form einer breiten gesellschaftlichen Diskussion sowie einer öffentlichen Debatte im Plenum des Bundestags durchgeführt werden. Der Debatte im Bundestagsplenum sollte eine mehrtägige öffentliche Anhörung vorausgehen, die im Fernsehen ausgestrahlt wird.

Daran sollten nicht nur ausgewählte deutsche Expert*innen teilnehmen, da Deutschland bisher noch über keine Erfahrung mit einem Kampfdrohnen-Einsatz verfügt. Daher sollten zudem auch internationale Expert*innen eingeladen werden, die zu den medizinischen, psychologischen, juristischen und sicherheitspolitischen Folgen von Kampfdrohnen-Einsätzen in den betroffenen Ländern referieren können. Vor allem aber sollten auch Zeug*innen aus dem Ausland zu Wort kommen, die durch direkte eigene Erfahrungen – ob als Opfer oder als ausführendes militärisches bzw. geheimdienstliches Personal – zu Wort kommen. Vorbild könnten die Bundestagssitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses während der 18. Legislaturperiode sein, auf der Zeugen wie die US-Whistleblower Brandon Bryant, Thomas Drake und William Binney ausführlich zu Wort kamen.

Zweitens: Die Entscheidung im Bundestag, ob die geleasten Drohnen bewaffnet werden dürfen oder nicht, muss durch eine namentliche Abstimmung ohne Fraktionszwang getroffen werden. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist eine Gewissensabstimmung im Bundestag bei einer Entscheidung über diese zutiefst ethische Frage erforderlich.

Kampfdrohnen sind seit der Entscheidung in 2001 des US-Kongresses heimlich und mit der Unterstützung einiger wichtiger NATO-Partnerländer zu einer der wichtigsten Waffen für die Durchsetzung der neuen Rechtsauffassung der USA im sogenannten „Krieg gegen den Terror“ geworden.

Auch heute bleiben viele Aspekte des Drohnenkrieges weitgehend geheim. Zum Beispiel konnte die Tatsache, dass die USA in Libyen seit 2011 550 Drohnenangriffe durchgeführt haben (mehr als in Somalia, Jemen oder Pakistan) erst neulich durch einen investigativen Bericht der US-Zeitschrift Intercept aufgedeckt werden.[89]

Auch der deutsche Bundestag hat die Meinung der Bevölkerung in Fragen von Krieg und Frieden oft ignoriert, z. B bei der Entscheidung, den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan immer wieder zu bewilligen. Es bleibt zu befürchten, dass der Besitz von Kampfdrohnen im Arsenal der Bundeswehr die Hemmung gegenüber neuen Kriegseinsätzen senken und möglicherweise auch zur Versuchung führen, ohne parlamentarisches Mandat in einem Land mit Gewalt einzugreifen, wie es der britische Premierminister David Cameron in Syrien getan hat.[90]

Allein die Interoperabilität dieser Waffe im gemeinsamen Einsatz mit anderen NATO-Bündnis-Partnern wie den USA kann leicht zu einem Verwischen der Grenzen zwischen völkerrechtskonformen und völkerrechtswidrigem Einsatz führen, wie das Interview von Chris Cole mit dem britischen Marschall Greg Bagwell zeigt.[91]

Wenn der Bundestag die Bewaffnung der geleasten Drohnen ebenso wie bewaffnete „Eurodrohnen“ ablehnt, würde von Deutschland ein klares und deutliches Signal an die internationale Staatengemeinschaft gesendet, dass die Bundesregierung sich für die dringend notwendige internationale Kontrolle dieser gefährlichen Waffe einsetzt und mit gutem Beispiel vorangeht.

Literatur

[1] Borchers, Detlev, „EuroMALE: Airbus zeigt Modell der europäischen Drohne“, Heise online, 27.04.2018: https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuroMALE-Airbus-zeigt-europaeische-Drohne-4037087.html;

Siehe auch: „EU Staaten beschließen 17 Militärprojekte“, NDR Info Nachrichten vom 20.11.2018: https://www.ndr.de/info/nachrichten313_con-18x11x20x06y15.html

[2] Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode, S. 124, https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf

[3] House, Perry World, „A way to rein in drone proliferation,” Bulletin of Atomic Scientists, 30.11.2018: https://thebulletin.org/2018/11/a-way-to-rein-in-drone-proliferation/

[4] Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode, S. 124, https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf

[5] „Mietvertrag verlängert: Heron TP fliegt wieder in Mali und Afghanistan“, Flugrevue, 21.12.2017: https://www.flugrevue.de/militaerluftfahrt/uav/iai-heron-1-fliegt-weiter-in-mali-und-afghanistan-fuer-die-bundeswehr/744334

[6] Wiegold, Thomas, „Vorerst keine bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr (neu: Müllner)“, 27.06.2017:https://augengeradeaus.net/2017/06/keine-bewaffnungsfaehigen-drohnen/

[7] Ebd.

[8] Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, S. 159 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1

[9] „Bundeswehr und Airbus unterzeichnen Vertrag für Heron TP Drohnen“, Airbus Press Release vom 14.06.2018, https://www.airbus.com/content/dam/corporate-topics/publications/press-release/Press-Release-UAVs-14062018-DE.pdf

[10] Monroy, Matthias, „Eine Milliarde für bewaffnungsfähige Drohnen: Vertragsschluss steht bevor“, Netzpolitik.org, 14.04.2018: https://netzpolitik.org/2018/eine-milliarde-fuer-bewaffnungsfaehige-drohnen-vertragsschluss-steht-bevor/

[11] Wiegold, Thomas, “Bundestag billigt neue Bundeswehr-Drohnen – neue Hürden für Bewaffnung (neu: Vertrag“, 13.06.2018: https://augengeradeaus.net/2018/06/dronewatch-bundestag-billigt-neue-bundeswehr-drohnen-und-setzt-neue-huerden-fuer-bewaffnung/

[12] Thiels, Christian, „Bundeswehr bekommt waffenfähige Drohnen,“ Tagesschau.de (ARD), 13.06.2018: https://www.tagesschau.de/inland/bundeswehr-drohnen-heron-101.html

[13] Monroy, Matthias. „Eine Milliarde für bewaffnungsfähige Drohnen: Vertragsschluss steht bevor“, Netzpolitik, 14.04.2018: https://netzpolitik.org/2018/eine-milliarde-fuer-bewaffnungsfaehige-drohnen-vertragsschluss-steht-bevor/

[14] Sonne, Werner. „Tabubruch durch die Hintertür“, Cicero, 05.06.2013:

https://www.cicero.de/aussenpolitik/kampfdrohne-israel-deutschland-militaer-bundestag

[15] Matthias Monroy, „Countdown für Kampfdrohnen” Telepolis, 27.04.2018: https://www.heise.de/tp/features/Countdown-fuer-Kampfdrohnen-4036570.html?seite=all

[16] Antrag der Fraktion DIE LINKE, Deutscher Bundestag, Drucksache 19/1831, Keine Beschaffung von bewaffneten Drohnen – Rüstungsbegrenzung stärken, 24.04.2018: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/018/

1901831.pdf

[17] Bundestagdokument Verzicht auf die Beschaffung bewaffneter Drohnen abgelehnt, Abstimmung im Bundestag am 14.o6.2018 über einen Antrag der Linken: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw24-de-drohnen/558866

[18] „IPPNW-Pressemitteilung und Video von Protest gegen Drohnen-Entscheidung“, Drohnen-Kampagne, 22.06.2018: drohnen-kampagne.de/2018/06/22/ippnw-pressemitteilung-und-video-von-protesten-gegen-entscheidung-vom-13-06-2018/

„Ethische und rechtliche Debatte über Kampfdrohnen notwendig“, IPPNW Pressemitteilung vom 13.06.2018

Protest gegen den Kampfdrohnen-Beschluss am 13. Juni 2018“, YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=oTtV1_TsDOQ

[19] Ebd.

[20] G-Heron TP: Bezeichnung für die deutsche Drohne („G“ für „German“)

[21] Fragen von A. Hunko an die Bundesregierung: Mündliche Frage zum Beginn der Ausbildung im Umgang mit der Kampfdrohne Heron TP auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof durch die Bundeswehr, verfasst am 13. Dezember 2018: https://andrej-hunko.de/bt/fragen/4335-muendliche-frage-zum-beginn-der-ausbildung-im-umgang-mit-der-kampfdrohne-heron-tp-auf-dem-israelischen-luftwaffenstuetzpunkt-tel-nof-durch-die-bundeswehr

[22] Mona Botros (Autorin), “Drohnen für die Bundeswehr: Täuscht Ursula von der Leyen die Öffentlichkeit?“, Report Mainz, Das Erste (ARD), 6.11.2018: https://www.swr.de/report/drohnen-fuer-die-bundeswehr-taeuscht-ursula-von-der-leyen-die-oeffentlichkeit/06-bewaffnung-offensichtlich-konkreter-geplant-als-bisher-bekannt/-/id=233454/did=22515512/mpdid=22790180/nid=233454/vevyvo/index.html

[23] “The Humanitarian Impact of Drones” Reaching Critical Will (2017): http://www.reachingcriticalwill.org/resources/publications-and-research/publications/11960-the-humanitarian-impact-of-drones

[24] Cavallaro, James, Sonnenberg, Stephan, und Knuckey, Sarah, “Living Under Drones: Injury and Trauma to Civilians from US Drone Practices in Pakistan”, International Human Rights and Conflict Resolution Clinic, Stanford Law School; NYU School of Law, Global Justice Clinic, 25.09.2012: https://law.stanford.edu/publications/living-under-drones-death-injury-and-trauma-to-civilians-from-us-drone-practices-in-pakistan/

Siehe auch: Saif, Atef Afu, “The Drone Eats with Me: A Gaza Diary”, Beacon Press, 2016

[25] “Innocence Lost: Germany becomes the last big Western power to buy killer robots”, The Economist, 23.06.2018: https://www.economist.com/europe/2018/06/23/germany-becomes-the-last-big-western-power-to-buy-killer-robots

[26] Cole, Chris, “European use of military drones expanding”, Drone Wars UK 19.07.2016: https://dronewars.net/2016/07/19/european-use-of-military-drones-expanding/

[27] Lubold, Gordon und Barnes, Julian E., „Italy Quietly Agrees to Armed U.S. Drone Missions Over Libya“, The Wall Street Journal, 22.02.2016: https://www.wsj.com/articles/italy-quietly-agrees-to-armed-u-s-drone-missions-over-libya-1456163730

[28] Grothe, Solveig, „Drohnen an der Leine“, Spiegel Online, 12.12.2016: http://www.spiegel.de/einestages/fruehe-vorlaeufer-der-drohnen-wie-die-luftbild-fotografie-entstand-a-1124961.html

[29] „Celle als deutsche Wiege der unbemannten Luftaufklärung mit Drohnen“, Celler Garnisonmuseum e. V.

[30] Cole, Chris, „Rise of the Reapers: A brief history of drones”, Drone Wars UK, 06.10.2014: https://dronewars.net/2014/10/06/rise-of-the-reapers-a-brief-history-of-drones/

[31]  Zenco, Micah, “Armed Drones and the Hunt for Bin Laden”, Council on Foreign Relations, 30.08.2012: https://www.cfr.org/blog/armed-drones-and-hunt-bin-laden

[32] Whittle , Richard (2014), S. 154–157, 208–209, 221. Zur Arbeit der US-Regierung an der Bewa nung von Drohnen: S. 163, 176–179, 217–218. in https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/ANALYSE/Analyse_Beihilfe_zu_Menschenrechtsverstoessen_vermeiden_aussenpolitische_Zusammenarbeit_kritisch_pruefen.pdf, S.35

[33] Ebd.

[34] Cole, Chris, „Rise of the Reapers: A brief history of drones”, Drone Wars UK, 06.10.2014: https://dronewars.net/2014/10/06/rise-of-the-reapers-a-brief-history-of-drones/

[35] Woods, Chris, “The Story of America’s Very First Drone Strike”, The Atlantic 30.05.2015: https://www.theatlantic.com/international/archive/2015/05/america-first-drone-strike-afghanistan/394463/

[36] “Authorization for Use of Military Force Against Terrorists” in Wikipedia
https://en.wikipedia.org/wiki/Authorization_for_Use_of_Military_Force_Against_Terrorists

[37] Allein die afro-amerikanische Repräsentantin Barbara Lee aus Kalifornien hat dagegen gestimmt. http://clerk.house.gov/evs/2001/roll342.xml

[38] Wright, Ann, „Killer Drones and the Militarization of U.S. Foreign Policy“, The Foreign Service Journal, June 2017: http://www.afsa.org/killer-drones-and-militarization-us-foreign-policy

[39] Topiklar, Dave, “Creech 14 found guilty of trespassing, judge says ‘go in peace’”, Las Vegas Sun, 27.01.2011: https://lasvegassun.com/news/2011/jan/27/creech-14-found-guilty-trespassing-judge-says-go-p/

[40] Rassbach, Elsa, „Wie sich Europäer der Drohnen- und Roboterkriegsführung widersetzen“ in Töten per Fernbedienung: Kampfdrohnen im weltweiten Schattenkrieg, Peter Strutynski (Hrsg.), 2014 Promedia Verlag. Englischsprachige Urfassung: „How Europeans Are Opposing Drone and Robot Warfare: An Overview of the Anti-Drone Movement in Europe”, Truthout, 8.11.2013: https://truthout.org/articles/how-europeans-are-opposing-drone-and-robot-warfare-an-overview-of-the-anti-drone-movement-in-europe/

[41] Vereinte Nationen Generalversammlung, „Bericht des Sonderberichterstatters über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen,“ 28.05.2010: http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/a-hrc14-24add6-deu.pdf. Siehe auch: Alston, Philip, „Dokumentation: Gezielte Tötungen“ in Wissenschaft & Frieden, 2011-1: Moderne Kriegsführung, S. 17-21: https://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=1675

[42] Dobbing, Mary und Cole, Chris, “Israel und Drone Wars, Kapitel 2 Forty Years of Israeli drone warfare 1970-2013“, Drone Wars UK 2014: https://dronewarsuk.files.wordpress.com/2014/01/israel-and-the-drone-wars.pdf

[43] O’Sullivan, Arieh and Abu Toameh, Khaled (2004) ‘IDF relies on Killer Drones in Gaza’ October 26 Jerusalem Post in dem Bericht “Israel und Drone Wars: 2. Israels use of drones: a history“ von Drone Wars UK, S.10: https://dronewarsuk.files.wordpress.com/2014/01/israel-and-the-drone-wars.pdf,

[44] Hever, Shir, „Israelische Angriffsdrohnen: Die Bundeswehr trifft eine falsche Wahl“, in Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V., 17.06.2017: https://www.juedische-stimme.de/2017/06/17/israelische-angriffsdrohnen-die-bundeswehr-trifft-eine-falsche-wahl/#_ftn4

[45] Unveröffentlichtes Interview mit Dr. Shir Hever von Elsa Rassbach vom 24.01.2018, „Elbit Systems have repeatedly confirmed that their products (including drones) were used in Israeli attacks on Gaza, specifically in 2008/9, in 2012 and in 2014. It is unthinkable that IAI drones were not involved as well, seeing that IAI is a state-owned company and its mission statement is to provide arms for the Israeli military.“

[46] Dobbing, Mary und Cole, Chris, Ebd.

[47] „Israel präsentiert neue Drohne mit Reichweite bis Iran”, Die Presse, 22.02.2010:  https://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/541468/Israel-praesentiert-neue-Drohne-mit-Reichweite-bis-Iran

[48] Khalek, Rania, „Israel ‚directly targeted‘ children in drone strikes on Gaza, says rights group“, The Electronic Intifada, 17.04.2015: https://electronicintifada.net/blogs/rania-khalek/israel-directly-targeted-children-drone-strikes-gaza-says-rights-group,siehe auch:  “Operation Protective Edge: A War Waged on Gaza’s Children”, DCIP, 16.04.2015: https://www.dci-palestine.org/operation_protective_edge_a_war_waged_on_gaza_s_children_resource

[49] „Koalitionsbruch über Beschaffung von Drohnen“, Handelsblatt, 31.2019: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ausruestung-der-bundeswehr-koalitionskrach-ueber-beschaffung-von-drohnen/19985746.html?share=mail

[50] Ackerman, Spencer, „US drone strikes more deadly to Afghan civilians than manned aircraft – adviser“, The Guardian, 02.07.2013: https://www.theguardian.com/world/2013/jul/02/us-drone-strikes-afghan-civilians

[51] Kempel, Stefan „EU-Parlament fordert klare Grenzen für bewaffnete Kampfdrohnen“, Heise Online, 27.02, 2014: https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-fordert-klare-Grenzen-fuer-bewaffnete-Drohnen-2126398.html

[52] Dokument des Europäischen Parlaments, „Gemeinsamer Entschließungsantrag zum Einsatz von bewaffneten Drohnen ((2014/2567(RSP))“ 25.02.2014: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+MOTION+P7-RC-2014-0201+0+DOC+XML+V0//DE

[53] „‘Gegen die Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen‘: Europäisches Parlament verabschiedet eine Erklärung zu den Kampfdrohnen“, AG Friedensforschung, 27.02.2014: http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Drohnen1/eu-parl.html

[54] Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode, S. 124, https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf

[55] Fuchs, Christian und Goetz, John, „Wie die USA ihren Drohnenkrieg organisieren“, Süddeutsche Zeitung, 31.05.2013: https://www.sueddeutsche.de/politik/einsaetze-in-afrika-wie-die-usa-ihren-drohnenkrieg-organisieren-1.1684557

[56]  Spiegel Staff, „Der Krieg via Ramstein“, Spiegel Online, 17.05. 2015: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ramstein-air-base-us-drohneneinsaetze-aus-deutschland-gesteuert-a-1029264.html

[57] „Litigating Drone Strikes: Challenging the Global Network of Remote Killing,“ ECCHR, Mai 2017: https://www.ecchr.eu/fileadmin/Publikationen/Litigating_Drone_Strikes_PDF.pdf

[58] Diverse Autor*innen, „Zu Ramstein: Ein offener Brief von US-Bürgern und -Bürgerinnen an Kanzlerin Angela Merkel“, veröffentlicht in Deutschland in news.ippnw, 26.05.2015: https://news.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/Offener_Brief_Angela_Merkel.pdf

[59] Bundestag Dokument: „Heftiger Schlagabtausch über die Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg,“ Webseite des Deutschen Bundestags, 15.12. 2016: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw50-de-drohnenkrieg/484770

[60] Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, S. 159 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1

[61] “Völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe von Deutschem Boden aus”, Amnesty International, 19.04.2018: https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/vereinigte-staaten-von-amerika-voelkerrechtswidrige-us-drohnenangriffe-von. Siehe auch: Jose Betcy, „Gezielte Tötungen auf dem Weg zu einer globalen Norm?“ Bundeszentrale für politische Bildung, 26.08.2016: http://www.bpb.de/apuz/232970/gezielte-toetungen?p=all

[62] Bundestags-Drucksachen, Webseite der Drohnen-Kampagne: https://drohnen-kampagne.de/standpunkte-argumente/bundestags-drucksachen/

[63]  Große Anfrage der Fraktion der SPD, Drucksache 17/11102 vom 17.10.2012: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711102.pdf

[64] „De Maizière will bewaffnete Drohnen für Deutschland“, Spiegel Online 03.08.2012, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/de-maiziere-will-bundeswehr-mit-bewaffneten-drohnen-ausstatten-a-848144.html

[65] Kuhn, Johannes, “Deutschland im Kampfdrohnen-Dilemma“, 3.08.2012: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-deutschland-im-kampfdrohnen-dilemma-1.1427711

[66] Die Linke MdBs waren bei der Gründungskonferenz der „Drohnen-Kampagne“ im März 2013 anwesend.

[67] „Appell: Keine Kampfdrohnen!“, https://drohnen-kampagne.de/appell-keine-kampfdrohnen/

[68] https://drohnen-kampagne.de/appell-keine-kampfdrohnen/unterstutzergruppen/

[69]  https://drohnen-kampagne.de/uber-uns/impressum/

[70] „Wahlprogramm im Vergleich: Was die Parteien mit der Bundeswehr planen“, Tagesschau, 22.08.2013: https://www.tagesschau.de/wahl/parteien_und_programme/programmvergleich-bundeswehr100.html

[71] Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode, S. 124, https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf

[72] „Beschaffung von Kampfdrohnen umstritten“, Bundestag Dokument zur Anhörung im Verteidigungsausschuss am 30.06.2014: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw27_pa_verteidigung/283434

[73] Ebd.

[74] Ebd.

[75] Ebd.

[76] Schmidt, Michael, „SPD skeptisch gegenüber Kampfdrohnen“, Der Tagesspiegel, 30.06.2014: https://www.tagesspiegel.de/politik/opposition-warnt-vor-enthemmung-spd-skeptisch-gegenueber-kampfdrohnen/10127944.html

[77]  Fried, Nico und Hickmann, Christoph, „Von der Leyen bereit für Kampfdrohnen“, Süddeutsche Zeitung, 01.07.2014: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-von-der-leyen-bereit-fuer-kampfdrohnen-1.2026116

[78] Ebd.

[79] Monroy, Matthias, „Wunderwaffe für Drohnen der Bundeswehr kommt aus Israel“, Netzpolitik.org, 05.09.2017: https://netzpolitik.org/2017/wunderwaffe-fuer-drohnen-der-bundeswehr-kommt-aus-israel/

Siehe auch: Pletsch, Marius, „Heron TP für die Bundeswehr“, IMI-Online, Ausdruck August 4/2018: https://www.imi-online.de/download/Ausdruck-4-2018-HeronTP.pdf

[80] Ebd.

[81] Nassauer, Otfried, im Gespräch mit Bettina Klein. „Einsatz bewaffneter Drohnen: Parlamentsvorbehalt ‚ist ein taktischer Trick“, Deutschlandfunk, 02.07.2014, https://www.deutschlandfunk.de/einsatz-bewaffneter-drohnen-parlamentsvorbehalt-ist-ein.694.de.html?dram:article_id=290708

[82] Deutscher Bundestag Drucksache 19/3787 „Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, 13.08.2018: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/037/1903787.pdf

[83] https://www.stern.de/politik/deutschland/stern-umfrage-mehrheit-der-deutschen-sind-kampfdrohnen-suspekt-3019172.html 10.04.2013

[84] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/umfrage-mehrheit-der-deutschen-gegen-kampfdrohnen/10149768.html?ticket=ST-672725-xyHjFYHabvbL5paCsdhn-ap1

[85] https://www.infratest-dimap.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/dt1407_bericht.pdf

[86] https://yougov.de/news/2015/04/29/knappe-mehrheit-fur-deutsche-kampfdrohnen/

[87] https://www.stern.de/politik/deutschland/stern-umfrage-mehrheit-der-deutschen-sind-kampfdrohnen-suspekt-3019172.html 10.04.2013

[88] Rötzer, Florian, „Die Kampfdrohnen für den Stadtkrieg und die Polizei kommen“, Telepolis, 06.07.2017: https://www.heise.de/tp/features/Die-Kampfdrohnen-fuer-den-Stadtkrieg-und-die-Polizei-kommen-3765970.html

[89] Turse, Nick, Moltke, Henrik und Speri, Alice, „Secret War“, The Intercept in Kooperation mit la Republika, 21.06. 2018: https://theintercept.com/2018/06/20/libya-us-drone-strikes/

[90] „Angebliche Terrorgefahr: Britische Drohne tötet drei IS-Kämpfer in Syrien“, Spiegel Online, 07.09.2015: http://www.spiegel.de/politik/ausland/grossbritannien-cameron-schickt-drohne-gegen-is-kaempfer-a-1051841.html

[91] „Interview of Air Marshall Greg Bagwell by Chris Cole“, Drone Wars UK: Veröffentlicht im Januar 2018: https://dronewars.net/interview-of-air-marshall-greg-bagwell-drone-wars-uk/