Brief der Drohnen-Kampagne vom 14.05.2018

An die Mitglieder des Haushaltsausschusses und des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Sie werden vermutlich bald darüber abstimmen müssen, ob oder unter welchen Umständen die Bundeswehr bewaffnungsfähige oder auch bewaffnete unbemannte Fluggeräte (Drohnen bzw. Kampfdrohnen) erhalten wird.

Ihre Entscheidung in dieser wichtigen Frage wird weitgehende Konsequenzen für die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik auch für zukünftige Bundesregierungen haben.

Wir sind Vertreter*innen einer bundesweiten Initiative gegen Kampfdrohnen: das im März 2013 gegründetes Netzwerk „Drohnen-Kampagne.“  Rund 150 Organisationen und mehrere Zehntausende Individuen haben unseren beigefügten Appell, „Keine Kampfdrohnen!“ unterzeichnet, und wir sammeln weiterhin Unterschriften.

Eine große Mehrheit in der Bevölkerung teilt unsere kritische Meinung zu Kampfdrohnen. Laut einer Forsa-Umfrage[1] aus 2014 war eine Mehrheit der Deutschen gegen die Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffnungsfähigen Drohnen; es gab viele Gegner*innen in allen Parteien, die damals im Bundestag vertreten waren. Diese Waffen haben den Ländern, in denen sie eingesetzt wurden, keinen Frieden gebracht. Im Gegenteil, solche Waffensysteme sind besonders im Rahmen von Völkerrechtsverletzungen bekannt geworden.

Das Verteidigungsministerium ist jedoch offensichtlich fest entschlossen, bewaffnungsfähige und letztendlich auch bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr anzuschaffen.

Die CDU/CSU und die SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode[2] zu Drohnen beschlossen:

„Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten. Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen.“

In den Medien wird jedoch berichtet, dass das Verteidigungsministerium dem Haushaltsausschuss eventuell schon vor dem 15. Juni 2018 einen Leasingvertrag für sieben bewaffnungsfähige Drohnen des Typs Heron TP zur Bewilligung vorlegen wird.  Ein Leasing solcher Drohnen bedeutet, dass der Bundeswehr Drohnen zur Verfügung stehen, die für ihre Einsätze bewaffnet werden können. Diesbezüglich unterscheidet sich das Ergebnis nicht von einer Beschaffung.

Es wäre also ein Bruch der Regeln für eine solche Beschaffung, die sich die Koalition selbst gegeben hat oder zumindest eine Verletzung der politischen Absicht, mit der man sich diese Regeln gegeben hat. Der Koalitionsvertrag sieht auch nicht vor, dass die ausführliche Würdigung der völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Probleme durch das erklärtermaßen die Beschaffung fordernde Verteidigungsministerium vorgenommen werden soll. Eine solche ausführliche Würdigung kann nur das Parlament nach einem Anhörungs- und Beratungsprozess vornehmen.

Für diesen Fall rufen wir Sie, sehr geehrte Mitglieder des Haushalts- und des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags, auf, das Leasing der bewaffnungsfähigen Drohnen als weiterhin NICHT ENTSCHEIDUNGSREIF abzulehnen.

Der Bundestag muss vor allem entscheiden, ob Deutschland überhaupt bewaffnete Drohnen haben will. Eine ähnliche Auflage gab es auch in dem Koalitionsvertrag der CDU/CSU und der SPD von 2013. Trotzdem schrieb das Verteidigungsministerium 2015 die Beschaffung bewaffneter Drohnen aus, auf deren Grundlage ein Leasingvertrag für die Heron TP-Drohnen angeboten wird; die Beschaffung hochwertiger nicht-bewaffnungsfähiger Aufklärungsdrohnen wurde nicht in Betracht gezogen.

Kampfdrohnen sind in vielen Einsatzgebieten bei der Bevölkerung verhasst: sie sind zu einem Symbol der Verletzung humanitären Rechts und Unterdrückung durch den Westen geworden. Der Einsatz bewaffnungsfähiger oder gar bewaffneter Drohnen durch die Bundeswehr könnte den Hass auch auf die Bundeswehrsoldaten ziehen und sie dadurch gefährden.

Es ist weithin bekannt, dass die Bundeswehr bewaffnungsfähige oder bewaffnete Drohnen bisher nicht eingesetzt hat. Dies soll auch deshalb so bleiben, weil die Bemühungen der Bundesregierung, Konflikte auf diplomatischem Weg zu lösen, anderenfalls untergraben werden könnten.

Seit 2013 wenden sich immer mehr Menschen in der Bevölkerung in zahlreichen Initiativen gegen eine Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr. Es sind u. a. Bürger*innen aus allen Parteien, aus den Kirchen und in NGOs sowie Journalist*innen und Wissenschaftler*innen. Zum Beispiel warnte in einer Anhörung im Verteidigungsausschuss im Juni 2014 Dr. Marcel Dickow, Physiker der Stiftung Wissenschaft und Politik, dass die Entwicklung und der Einsatz von bewaffneten Kampfdrohnen die technologische Entwicklung zu vollautonomen Waffen beschleunigt: „Wer glaubt, solche autonomem oder teilautonomen Funktionen in Verbindung zum Waffeneinsatz durch definitorische Grenzen ausschließen zu können, verkennt die bereits heute stattfindende Nutzung von Assistenz-Systemen in der Militärtechnologie.“ Auch deshalb sei von der Bewaffnung unbemannter Systeme abzusehen.[3] Gemäß dem Koalitionsvertrag von 2018 lehnt die Bundesregierung autonome Waffensysteme ab und will sie weltweit ächten.

Wir fordern die neue Bundesregierung und den Bundestag auf, die lange versprochene sorgfältige Prüfung dieses umstrittenen Waffensystems in Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Whistleblower*innen, Opfern, Wissenschaftler*innen, Drohnenpersonal aus verschiedenen Ländern, Jurist*innen, Ärzt*innen, NGOs und der UNO zeitnah durchzuführen.

Bitte stimmen Sie einer Vorlage zur Beschaffung von bewaffneten oder bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr NICHT zu. Jede Zustimmung zu einem solchen Vorhaben würde ein künftiges „JA“ zum Einsatz bewaffneter Drohnen durch die Bundeswehr, mit allen daraus folgenden ungeklärten Problemstellungen, präjudizieren.

Mit freundlichen Grüßen

Lühr Henken, Sprecher des Bundesausschuss Friedensratschlag

Elsa Rassbach, Sprecherin CODEPINK in Germany, AGs Kampfdrohnen in Attac und DFG-VK

Laura v. Wimmersperg, Moderatorin der Berliner Friedenskoordination

 

[1] http://www.flensburg-online.de/blog/2014-07/umfrage-mehrheit-der-bundesbuerger-gegen-kampfdrohnen-beschaffung.html

[2] https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2018/03/2018-03-14-koalitionsvertrag.pdf;jsessionid=F15135B325F7B8F39A6B41DA7D9EADA8.s1t2?__blob=publicationFile&v=5%20%20Zeile%207027%20f

[3] http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_06/-/285814