APPELL (12/2019)

Zweiter Appell des bundesweiten Netzwerks „Drohnen-Kampagne“

20. Dezember 2019

Keine Kampfdrohnen!

Vor sieben Jahren forderte der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) bewaffnete Drohnen („Kampfdrohnen“) für die Bundeswehr.  Wegen der starken Ablehnung durch die Bevölkerung gab es bis heute noch keine Mehrheit in der Politik für ihre Beschaffung.

Jetzt fordert die Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) abermals deutsche Kampfdrohnen. Wir sagen abermals „Nein!       

Wir lehnen Kampfdrohnen ab, weil ihr Einsatz

  • Tötungen ohne ein Risiko für die Angreifenden ermöglicht und damit die Schwelle senkt, militärische Gewalt auszuüben;
  • den Krieg geografisch entgrenzt, weil sie von mobilen oder stationären Bodenstationen aus der Ferne oder sogar aus Deutschland gesteuert werden können;
  • in enger geheimdienstlicher Vernetzung mit solchen verbündeten Staaten ausgeübt wird, die mit bewaffneten Drohnen das Völkerrecht und die Menschenrechte ständig schwer verletzt haben;
  • durch ihre Verbindung mit willkürlichen und völkerrechtswidrigen Tötungen den Hass in den betroffenen Bevölkerungen schürt, Terrorismus fördert, Militärpersonal dadurch gefährdet und die Möglichkeit, friedliche Lösungen zu finden, untergräbt;
  • schwere psychologische Folgen für die Zivilbevölkerung in den betroffenen Gebieten verursacht, die dauerhaft überwacht werden und Drohnen wie das Damoklesschwert über ihnen schwebt;
  • zur wissenschaftlich bewiesenen psychologischen Traumatisierung des ausführenden Militärpersonals auch führt, während es noch keinen Beweis dafür gibt, dass diese Waffen Soldatinnen und Soldaten im Feld besser als konventionelle Waffen schützen können.
  • einen gefährlichen Vorstoß in die Nutzung von qualitativ neuen digitalen Technologien zum Töten bedeutet, die Grenzen zwischen Krieg und Frieden verwischen und sich zunehmend und weltweit der verfassungsgemäßen demokratischen Kontrolle entziehen.

Wir fordern von Bundesregierung und Bundestag,

  • das Versprechen in den Koalitionsverträgen von 2013 und 2018 endlich einzuhalten, eine offene und ausführliche Prüfung im Bundestag zu den völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Fragen in Zusammenhang mit dem Einsatz von bewaffneten Drohnen durchzuführen und erst danach über eine Bewaffnung abzustimmen;
  • das Versprechen in den Koalitionsverträgen von 2013 und 2018 zur Ächtung von autonomen Waffensystemen einzuhalten und umgehend alle Forschungen und Entwicklungen in Deutschland hierzu zu verbieten;
  • die ebenfalls versprochene „breit angelegte Debatte in Politik und Gesellschaft“ über die Bewaffnung von Drohnen stattfinden zu lassen, sie zu fördern und in die Beratungen im Bundestag einzubeziehen, weil die rasche Digitalisierung und Automatisierung der Staatsgewalt bis hin zu autonomen Waffensystemen eine steigende zivilgesellschaftliche Verantwortung für die Gestaltung einer friedlichen und demokratischen Zukunft mit sich bringt;
  • sich für ein weltweites Verbot und völkerrechtliche Ächtung solcher Waffensysteme einzusetzen.

 

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