Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Entscheidung über die Frage, ob die geleasten G-Heron TP Drohnen bewaffnet werden, solle nach einer „ausführliche[n] völkerrechtliche[n], verfassungsrechtliche[n] und ethische[n] Würdigung“ durch den Bundestag gefällt werden. Dies war einer von mehreren Punkten, um der SPD die Zustimmung zu einer erneuten großen Koalition einfacher zu machen.
Seitdem war es relativ Still um das Thema der Bewaffnung, auch wenn schon sein Januar diesen Jahres die Ausbildung in Israel läuft, die Grundsätzliche Bewaffnungsfähigkeit schon hergestellt und die Indienststellung der Drohnen 2021 zu erwarten ist. Nun hat sich die Verteidigungsministerin in Afghanistan für die Bewaffnung ausgesprochen (faz.net). Eine Debatte über die im Kolitionsvertrag genannten Punkte wurde jedoch noch nicht geführt.
Henning Otte, verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, sieht gar seit 2014 – damals fand eine Anhörung von Sachverständigen im Verteidigungsausschuss statt – einen grundsätzlichen Konsens hergestellt (ntv.de). Von Konsens war aber damals keine Rede, z.B. die Redaktion des Bundestages überschrieb einen Bericht mit: „Beschaffung von Kampfdrohnen umstritten„.
Wie sich nun die SPD verhält bleibt abzuwarten, Fritz Felgentreu sagte man sei „reserviert“.
Nun, da die Debatte durch die Äußerung Kramp-Karrenbauers wieder an Fahrt gewonnen hat, stellte die FDP einen Antrag auf Bewaffnung der Drohnen. Auf die gesellschaftliche Debatte wurde darin Bezug genommen, jedoch soll dabei nur ein Konsens pro Bewaffnungsentscheidung durch eine Diskussion im Bundestag ermöglicht werden.
Ein Konsens existiert in der Frage nicht. Falls es die Union und FDP vergessen haben, wird es nun Zeit, sie daran zu erinnern.