Das European Center for Constitutional and Human Rights (Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte, kurz ECCHR) hat einen offenen Brief an die sich derzeit in Koalitionsverhandlungen befindlichen Parteien CDU, CSU und SPD verfasst. Darin kritisieren sie die in dem Sondierungspapier getroffene Aussage zu dem Themenkopmlex Drohnen und autonome Waffensysteme. Die getroffenen Aussagen würden hinter denen aus dem Koalitionsvertrag von 2013 zurückfallen.
Das ECCHR stellt fest: „Die momentane Verbreitung und die Einsatzpraxis von bewaffneten Drohnen durch andere Staaten ist geprägt von massiven Verletzungen des Völkerrechts und der Menschenrechte.“ Aus dieser Beobachtung heraus wird folgendes für die weiteren Positionierung der künftigen Bundesregierung gefordert: „Als Mindeststandard muss der neue Koalitionsvertrag daher den (völker)rechtswidrigen Gebrauch und Einsatz (nicht nur bzgl. „Tötungen“) von bewaffneten Drohnen – und nicht von „autonomen Waffensystemen“ – kategorisch ablehnen. Weiterhin muss Deutschland für den Einsatz von bewaffneten Drohnen eine rechtliche Position erarbeiten und publizieren, die eine restriktive Auslegung des Völkerrechts, insbesondere bezüglich der Ausnahmen des Gewaltverbots der UN-Charta sowie von Vorschriften des humanitären Völkerrechts, beinhalten. Bis dies geschehen ist, sollte Deutschland keine bewaffneten Drohnen leasen, kaufen oder entwickeln.“
Der vollständige offene Brief findet sich hier. Bei dieser Gelegenheit soll auch auf das aktuelle Positionspapier des ECCHR zum Thema Drohnen verwiesen werden, welches hier zu finden ist.