KAMPAGNE FÜR EIN GLOBALES VERBOT VON BEWAFFNETEN DROHNEN

AUFRUF ZUR INTERNATIONALEN UNTERSTÜTZUNG

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In der folgenden Erklärung wird von nationalen und internationalen Organisationen die Forderung erhoben, dass die Vereinten Nationen einen Vertrag über das Verbot bewaffneter Drohnen  verabschieden.  Diese Forderung ist inspiriert durch das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (1972), das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (1997), das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen (1999), das Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (2010), den UN-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen (2017) und ist solidarisch mit der Kampagne für einen UN-Vertrag zum Verbot von Killerrobotern. Die Forderung nach einem Verbot von bewaffneten Drohnen bezieht sich auf Grundwerte wie Menschenrechte, Internationalismus, Repräsentation des globalen Südens und seinen Schutz vor neokolonialer Ausbeutung und Stellvertreterkriegen und beachtet die Stimmen von Graswurzelbewegungen und von Frauen, jüngeren Menschen und Marginalisierten weltweit. Wir sind uns der drohenden Gefahr bewusst, dass bewaffnete Drohnen autonom werden können, was das Potenzial für Tod und Zerstörung weiter erhöht.

In Anbetracht dessen, dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen (UAV – „unmanned aerial vehicles“) in den letzten 21 Jahren zur Tötung, Verletzung, Terrorisierung und/oder Vertreibung von Millionen Menschen in Afghanistan, Irak, Pakistan, Palästina, Syrien, Libanon, Iran, Jemen, Somalia, Libyen, Mali, Niger, Äthiopien, Sudan, Südsudan, der armenischen Region in Aserbaidschan, Westsahara, kurdischen Regionen in der Türkei, Ukraine, Russland und anderen Orten geführt hat;

In Anbetracht dessen, dass zahlreiche detaillierte Studien und Berichte über Opfer durch den Einsatz von bewaffneten Drohnen darauf hinweisen, dass es sich bei der Mehrzahl der getöteten, verletzten, vertriebenen oder anderweitig geschädigten Menschen um Nichtkombattant*innen, darunter Frauen und Kinder, handelte;

In Anbetracht dessen, dass ganze Gemeinschaften und große Bevölkerungsgruppen durch den ständigen Flug bewaffneter Drohnen am Himmel über ihren Köpfen terrorisiert, eingeschüchtert und psychologisch geschädigt werden, auch wenn sie selbst nicht durch die Waffen getroffen werden;

In Anbetracht dessen, dass die Vereinigten Staaten, China, die Türkei, Pakistan, Indien, Iran, Israel, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Kasachstan, Russland und die Ukraine bewaffnete Drohnen produzieren und/oder entwickeln, während eine wachsende Zahl von Ländern kleinere, kostengünstige „herumlungernde“ Einwegmunition („loitering munition“) und/oder Einwegdrohnen, die sogenannten „Selbstmord“- oder „Kamikaze“-Drohnen, produziert;

In Anbetracht dessen, dass einige dieser Länder, darunter die Vereinigten Staaten, Israel, China, die Türkei und der Iran, waffenfähige Drohnen in immer mehr Länder exportieren, während Hersteller in weiteren Ländern Teile für die Produktion bewaffneter Drohnen exportieren;

In Anbetracht dessen, dass der Einsatz bewaffneter Drohnen zu zahlreichen Verstößen gegen internationale Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht durch Staaten und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen auf der ganzen Welt geführt hat, darunter Verstöße gegen internationale Grenzen, nationale Souveränitätsrechte und UN-Abkommen;

In Anbetracht dessen, dass die Materialien, die für den Bau und die Bewaffnung rudimentärer Drohnen erforderlich sind, weder technologisch fortgeschritten noch teuer sind, so dass ihr Einsatz bei Milizen, Söldnern, Aufständischen und Einzelpersonen in alarmierendem Tempo zunimmt;

In Anbetracht dessen, dass eine wachsende Zahl nichtstaatlicher Akteure Angriffe und Attentate mit bewaffneten Drohnen verübt hat, unter anderem: Constellis Group (ehemals Blackwater), Wagner Group, Al-Shabab, die Taliban, der Islamische Staat, Al-Qaida, libysche Rebellen, Hisbollah, Hamas, die Houthis, Boko Haram, mexikanische Drogenkartelle sowie Milizen und Söldner in Venezuela, Kolumbien, Sudan, Mali, Myanmar und anderen Ländern des globalen Südens;

In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen häufig in unerklärten und illegalen Kriegen eingesetzt werden;

In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen die Hemmschwelle zum bewaffneten Konflikt senken und Kriege ausweiten und verlängern können, da sie Angriffe ohne physisches Risiko für das Boden- und Luftwaffenpersonal der Anwendenden der bewaffneten Drohnen ermöglichen;

In Anbetracht dessen, dass, abgesehen vom russisch-ukrainischen Krieg, die meisten Angriffe bewaffneter Drohnen bisher gegen nicht-weiße, nicht-christliche Menschen im globalen Süden gerichtet waren oder sind;

In Anbetracht dessen, dass sowohl technologisch fortgeschrittene als auch einfache Drohnen mit Raketen oder Bomben ausgerüstet werden können, die chemische Waffen oder abgereichertes Uran enthalten;

In Anbetracht dessen, dass sowohl technologisch fortgeschrittene als auch einfache bewaffnete Drohnen eine existenzielle Bedrohung für die Menschheit und den Planeten darstellen, da sie für Angriffe auf Atomkraftwerke eingesetzt werden können, von denen es Hunderte in 32 Ländern, vor allem im globalen Norden, gibt;

In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen aus den oben genannten Gründen ein Instrument zur Verletzung des nationalen und internationalen Rechts darstellen, wodurch sich Feindseligkeiten ausweiten und die Wahrscheinlichkeit von innerstaatlichen Konflikten, Stellvertreterkriegen, größeren Kriegen und der Eskalation bis hin zu nuklearen Bedrohungen steigt;

In Anbetracht dessen, dass der Einsatz bewaffneter Drohnen die grundlegenden Menschenrechte verletzt, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1976) garantiert sind, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Leben, Privatsphäre und ein faires Verfahren, sowie gegen die Genfer Konventionen und ihre Protokolle (1949, 1977), insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung vor unterschiedslosen oder unverhältnismäßigen Angriffen;

… stellen wir folgende Forderungen:

Wir fordern die UN-Generalversammlung, den UN-Menschenrechtsrat und die zuständigen Ausschüsse der Vereinten Nationen auf, unverzüglich die Verstöße gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte durch staatliche und nichtstaatliche Akteure, die Drohnenangriffe aus der Luft verübt haben oder verüben, zu untersuchen.

Wir fordern den Internationalen Strafgerichtshof auf, die schwerwiegendsten Fälle von Drohnenangriffen auf zivile Ziele als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die

Menschlichkeit zu untersuchen, darunter Angriffe auf Rettungs- und Hilfskräfte, Hochzeiten, Beerdigungen und alle Drohnenangriffe, bei denen keine Kriegserklärung vorliegt zwischen dem angreifenden Land und dem Land, in dem die Angriffe stattgefunden haben.

Wir fordern die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf, die tatsächlichen Opferzahlen durch Drohnenangriffe sowie deren Umstände zu untersuchen und Entschädigungen für  die Opfer unter Nichtkombattant*innen zu fordern.

Wir fordern die Regierungen aller Länder der Welt auf, die Entwicklung, den Bau, die Produktion, das Testen, die Lagerung, den Verkauf, den Export und den Einsatz bewaffneter Drohnen zu verbieten.

UND: Wir fordern die Generalversammlung der Vereinten Nationen nachdrücklich dazu auf, einen Vertrag auszuarbeiten und zu verabschieden, der die Entwicklung, den Bau, die Produktion, das Testen, die Lagerung, den Verkauf, den Export, den Einsatz und die Verbreitung bewaffneter Drohnen weltweit verbietet.

Initiiert: 1. Mai 2023

INITIIERENDE ORGANISATIONEN (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Ban Killer Drones (USA) 
  • Bund für Soziale Verteidigung (Germany)
  • CODEPINK: Women for Peace 
  • Drohnen-Kampagne (German Drone Campaign) 
  • Drone Wars UK
  • International Fellowship of Reconciliation (IFOR) 
  • International Peace Bureau (IPB)
  • Veterans for Peace
  • Women for Peace in Upstate New York
  • World BEYOND War 

Ab Anfang Juni 2023 wurde der Aufruf an Organisationen zur Unterzeichnung vorgestellt. Am 9. Juni wurde die folgende Liste der bis dahin unterzeichnenden Organisationen beim Friedensgipfel im Wien am 10.-11. Juni 2023 sowie bei der War Resisters International Conference in London vom 16.- 18. 2023 Juni präsentiert. Seitdem haben weitere Organisationen unterzeichnet.

Die Kampagne wird in regelmäßigen Abständen eine aktualisierte Liste der unterstützenden Organisationen veröffentlichen. Um den Aufruf als Organisation im deutschsprachigen Raum zu unterzeichnen, bitte eine Email an die Mitgründerin der deutschen Drohnen-Kampagne, Elsa Rassbach schicken:

elsarassbach@gmail.com   Betreff: Kampagne

SUPPORTING ORGANIZATIONS as of 09.06.2023:

INTERNATIONAL ORGANIZATIONS:

  • No to NATO Network

CANADA:

  • Canadian Sanctuary Network

FINLAND:

  • Women for Peace Women Against Nuclear Power

FRANCE:

  • Mouvement pour la Paix

GERMANY:

  • Arbeitskreis gegen bewaffneten Drohnen
  • Berlin Peace Festival
  • Bundesausschuss Friedensratschlag
  • Bundesverband der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG-VK), German Section of War Resisters International (WRI)
  • Deutscher Friedensrat, German Section of World Peace Council
  • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF e.V.)
  • Freiheit statt Angst
  • Friedensforum Lahr
  • Friedensglockengesellschaft
  • International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW), German Section
  • Kölner Friedensforum
  • Netzwerk Friedenskooperative Pax Christi, German Section
  • Zivile Zeitenwende

IRELAND:

  • Action from Ireland

JAPAN:

  • Nakano Action Recuperation Project for Fukushiman
  • Children Nakano Appeal
  • Society of the Article 9•Nakano
  • Tokyo Area Network

UNITED KINGDOM:

  • Campaign for Nuclear Disarmament

UNITED STATES OF AMERICA:

  • Baltimore Nonviolence Center
  • Beloved Community Center
  • Brandywine Peace Community
  • Campaign for Peace, Disarmament and Common Security
  • Concerned Families of Westchester
  • Council on American Islamic Relations, New York Chapter (CAIR-NY)
  • Disciples Peace Fellowship
  • Flowers and Bombs: Stop the Violence of the War Now!
  • International Sanctuary Declaration Campaign
  • InterReligous Task Force on Central America (IRTF)
  • Martin Luther King Center
  • Muslim Peace Fellowship National Council of Elders
  • Nevada Desert Experience
  • Peace Action New York State
  • Quaker House of Fayetteville
  • Ramapo Lunaape Nation
  • Shut Down Drone Warfare
  • Wespac Foundation
  • Westchester Coalition Against Islamophobia (WCAI)
  • West Suburban Peace Coalition
  • Women Against War, New York
  • Women for Peace in Upstate New York
  • Women’s Islamic Initiative in Spirituality and Equality
  • World Can’t Wait

CAMPAIGN FOR A GLOBAL BAN ON WEAPONIZED DRONES

CALL FOR INTERNATIONAL ENDORSERS

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The following statement sets forth the demand by organizations in many countries, including international organizations and organizations of faith and conscience, for the United Nations to adopt a Treaty on the Prohibition of Weaponized Drones. It is inspired by the Biological Weapons Convention (1972), the Chemical Weapons Convention (1997), the Mine Ban Treaty (1999), the Cluster Munitions Convention (2010), the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (2017), and in solidarity with the ongoing campaign for a United Nations treaty to Ban Killer Robots. It upholds the values of human rights, internationalism, representation from and protection of the Global South from neocolonial exploitation and proxy wars, the power of grassroots communities, and the voices of women, youth, and the marginalized. We are mindful of the looming threat that weaponized drones could become autonomous, further extending the potential for death and destruction. 

Whereas the use of weaponized aerial drones over the past 21 years has led to killing, maiming, terrorization and/or displacement of millions of people in Afghanistan, Iraq, Pakistan, Palestine, Syria, Lebanon, Iran, Yemen, Somalia, Libya, Mali, Niger, Ethiopia, Sudan, South Sudan, Armenian regions in Azerbaijan, Western Sahara, Kurdish regions in Turkey and elsewhere, Ukraine, Russia and other places;

Whereas numerous detailed studies and reports regarding casualties resulting from the deployment of weaponized aerial drones indicate that the majority of people killed, maimed, and displaced, or otherwise harmed, have been non-combatants, including women and children;

Whereas entire communities and wider populations are terrorized, intimidated and psychologically damaged by the constant flight of weaponized aerial drones over their heads, even when they are not struck by the weapons;

Whereas the United States, China, Turkey, Pakistan, India, Iran, Israel, the United Kingdom, France, Germany, Italy, Spain, South Africa, South Korea, Saudi Arabia, the United Arab Emirates, Kazakhstan, Russia and Ukraine are manufacturing and/or developing weaponized aerial drones, and a growing number of countries are producing smaller, inexpensive single-use loitering munitions, known as „suicide” or “kamikaze” drones;

Whereas some of these countries, including the United States, Israel, China, Turkey and Iran are exporting weaponized aerial drones to an ever-increasing number of countries, while manufacturers in additional countries are exporting parts for weaponized aerial drone production;

Whereas the use of weaponized aerial drones has included numerous violations of international human rights and international humanitarian law by states and non-state armed groups around the world, including violations of international boundaries, national sovereignty rights and UN agreements; 

Whereas the materials necessary to build and arm rudimentary weaponized aerial drones are neither technologically advanced nor expensive so that their use is proliferating at an alarming rate among militias, mercenaries, insurgencies and individuals;

Whereas a growing number of non-state actors have conducted armed attacks and assassinations using weaponized aerial drones, including but not limited to: Constellis Group (formerly Blackwater), Wagner Group, Al-Shabab, the Taliban, the Islamic State, Al-Qaeda, Libyan rebels, Hezbollah, Hamas, the Houthis, Boko Haram, Mexican drug cartels, as well as militias and mercenaries in Venezuela, Colombia, Sudan, Mali, Myanmar, and other countries in the Global South;

Whereas weaponized aerial drones are often used to prosecute undeclared and illegal wars;

Whereas weaponized aerial drones lower the threshold to armed conflict and can expand and prolong wars, because they enable attack without physical risk to ground and air force personnel of the weaponized drone user;

Whereas, apart from the Russian-Ukrainian war, most weaponized aerial drone strikes so far have targeted non-Christian people of color in the Global South;

Whereas both technologically advanced and rudimentary aerial drones can be weaponized with missiles or bombs carrying chemical weapons or depleted uranium;

Whereas advanced and rudimentary weaponized aerial drones pose an existential threat to humanity and the planet because they could be used to target nuclear power plants, of which there are hundreds in 32 countries, primarily in the Global North; 

Whereas due to the reasons stated above, weaponized aerial drones constitute a tool for violating the integrity of national and international law, thus creating an expanding circle of enmity and increasing the likelihood of internecine conflict, proxy wars, larger wars and escalation to nuclear threats;

Whereas the use of weaponized aerial drones violates basic human rights as guaranteed by the Universal Declaration of Human Rights (1948) and the International Covenant on Civil and Political Rights (1976), particularly with respect to the rights to life, privacy and fair trial; and the Geneva Conventions and their Protocols (1949, 1977), particularly with respect to its protection of civilians against indiscriminate, unacceptable levels of harm; 

** ** **

We urge the UN General Assembly, UN Human Rights Council, and relevant United Nations committees to immediately investigate violations of International Law and human rights by state and non-state actors perpetrating aerial drone attacks.

We urge the International Criminal Court to investigate the most egregious instances of aerial drone attacks on civilian targets as war crimes and crimes against humanity, including attacks on aid workers, weddings, funerals and any strikes that occur in countries where there is no declared war between the perpetrator country and the country where the attacks occurred.

We urge the United Nations General Assembly to investigate the actual casualty counts from drone attacks, the contexts in which they occur, and to require reparations for noncombatant victims.

We urge the governments of every country around the world to ban the development, construction, production, testing, storage, stockpiling, sale, export and use of weaponized drones.

AND: We strongly urge the United Nations General Assembly to draft and pass a resolution banning the development, construction, production, testing, storage, sale, export, use and proliferation of weaponized drones throughout the world.

Initiated: May 1, 2023 

** ** **

INITIATING ORGANIZATIONS (in alphabetical order)

  • Ban Killer Drones, USA
  • Bund fuer Soziale Verteidigung (Germany)
  • CODEPINK: Women for Peace
  • Drohnen-Kampagne (German Drone Campaign)  
  • Drone Wars UK 
  • International Fellowship of Reconciliation (IFOR)
  • International Peace Bureau (IPB)
  • Veterans for Peace
  • Women for Peace in Upstate New York
  • World BEYOND War

Beginning in early June 2023, the appeal has been presented to organizations in several countries. The following list of signatory organizations (as of June 9th) was presented at the Peace Summit in Vienna on June 10-11, 2023 and at the War Resisters International Conference in London on June 16-18, 2023. Since then, additional organizations have signed the appeal.

The Campaign will periodically publish an updated list of supporting organizations. To sign the appeal as an organization in a German-speaking country, please send an email to the co-founder of the German Drone Campaign, Elsa Rassbach.
elsarassbach@gmail.com Subject: „Campaign“

SUPPORTING ORGANIZATIONS as of 09.06.2023:

INTERNATIONAL ORGANIZATIONS:

  • No to NATO Network

CANADA:

  • Canadian Sanctuary Network

FINLAND:

  • Women for Peace Women Against Nuclear Power

FRANCE:

  • Mouvement pour la Paix

GERMANY:

  • Arbeitskreis gegen bewaffneten Drohnen
  • Berlin Peace Festival
  • Bundesausschuss Friedensratschlag
  • Bundesverband der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG-VK), German Section of War Resisters International (WRI)
  • Deutscher Friedensrat, German Section of World Peace Council
  • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF e.V.)
  • Freiheit statt Angst
  • Friedensforum Lahr
  • Friedensglockengesellschaft
  • International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW), German Section
  • Kölner Friedensforum
  • Netzwerk Friedenskooperative Pax Christi, German Section
  • Zivile Zeitenwende

IRELAND:

  • Action from Ireland

JAPAN:

  • Nakano Action Recuperation Project for Fukushiman
  • Children Nakano Appeal
  • Society of the Article 9•Nakano
  • Tokyo Area Network

UNITED KINGDOM:

  • Campaign for Nuclear Disarmament

UNITED STATES OF AMERICA:

  • Baltimore Nonviolence Center
  • Beloved Community Center
  • Brandywine Peace Community
  • Campaign for Peace, Disarmament and Common Security
  • Concerned Families of Westchester
  • Council on American Islamic Relations, New York Chapter (CAIR-NY)
  • Disciples Peace Fellowship
  • Flowers and Bombs: Stop the Violence of the War Now!
  • International Sanctuary Declaration Campaign
  • InterReligous Task Force on Central America (IRTF)
  • Martin Luther King Center
  • Muslim Peace Fellowship National Council of Elders
  • Nevada Desert Experience
  • Peace Action New York State
  • Quaker House of Fayetteville
  • Ramapo Lunaape Nation
  • Shut Down Drone Warfare
  • Wespac Foundation
  • Westchester Coalition Against Islamophobia (WCAI)
  • West Suburban Peace Coalition
  • Women Against War, New York
  • Women for Peace in Upstate New York
  • Women’s Islamic Initiative in Spirituality and Equality
  • World Can’t Wait

Friedensforum Beitrag von Elsa Rassbach aus dem Heft 2/2023

Der neue Drohnenkrieg im Aus- und Inland: Daten sammeln, schützen, zur „Not“ töten?

Elsa Rassbach

Ein Überblick über den Stand der Planungen für große Aufklärungs- und Kampfdrohnen der Bundeswehr zeigt, dass es noch viele Möglichkeiten gibt, dieses zentrale Rüstungsprojekt der Bundesregierung wirksam zu kritisieren.

Bereits am 26. Oktober 2021, vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine, setzte die ukrainische Regierung die türkischen MALE Aufklärungs- und Kampfdrohnen Bayraktar TB2 gegen die prorussischen Rebellen im Osten des Landes ein.

Die TB2 sind mit Zielerfassungssystemen aus südafrikanischen Produktionsstätten des bayrischen Rüstungskonzerns Hensoldt, seit 2017 selbst ein Ableger von Airbus, sowie mit weiteren Technologien von anderen deutschen Rüstungsunternehmen ausgestattet.

Mindestens 24 Ländern, darunter Albanien, Aserbaidschan, Äthiopien, Katar, Marokko, Pakistan, Polen, Tunesien, Turkmenistan, West Libyen, Äthiopien und Saudi-Arabien, haben nach Angaben der Hersteller die TB 2 gekauft. Die türkische Regierung setzt die Bayraktar TB 2 seit langem völkerrechtswidrig gegen kurdische Oppositionellen in der Türkei, aber auch in Syrien und im Irak ein.

Der Völkerrechtsexperte Andreas Schüller von der Berliner NGO European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sagt: „Es besteht natürlich das Dilemma, dass Deutschland auf der einen Seite eine Befriedung des Konflikts in der Ukraine möchte, auf der anderen Seite aber gerade durch diese Drohnen eine Gewaltspirale droht, fortgesetzt zu werden.

Verlängerte Drohnen-Debatte nach einem Bundestag-Beschluss 2022

Im Aufrüstungsrausch nach dem völkerrechtswidrigen Angriff von Russland gegen die Ukraine bewilligte der Haushaltsausschuss des Bundestags am 06. April 2022 die Beschaffung von Präzisionsraketen aus Israel, die 2024 an die Bundeswehr für die fünf israelische Heron TP Drohnen geliefert werden sollen, die 2018 über Airbus geleast wurden. Die endgültige Zustimmung zum Einsatz der bewaffneten Heron TP durch die Bundeswehr hat der Haushaltsausschuss am 6. April jedoch an die Erfüllung strenger Auflagen geknüpft.  Hier gibt es viel zu diskutieren: Zum Beispiel kann die Erfüllung der Bedingung Nr. 5, „verbindliche Einsatzgrundsätze für bewaffnete Drohnen“ festzulegen, aufgrund der üblichen Intransparenz von tödlichen Drohneneinsätzen kaum für alle möglichen tödlichen Drohnenmodelle in allen zukünftigen Einsatzszenarien unter verschiedenen Bundesregierungen „verbindlich“ beschlossen werden.

Im Koalitionsvertrag 2017 wurden die deutschen Heron TP-Drohnen als „Zwischenlösung“ für die geplante Eurodrohne bezeichnet – ein Projekt von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien mit Airbus als Hauptauftragnehmer. Nun sollen bis 2029 rund zwanzig Eurodrohnen an die Bundeswehr geliefert werden. Über ihre mögliche Bewaffnung wurde noch nicht beschlossen.

Kein passender Auslandseinsatz

Bis vor kurzem war geplant, im Jahr 2025 bewaffnete Heron TP-Drohnen zum Schutz der Soldat*innen in Mali einzusetzen. Seit Oktober 2022 hat die malische Regierung jedoch immer wieder Flüge der Heron 1 und anderer Aufklärungsdrohnen der Bundeswehr über Mali für längere Zeiträume gestoppt und sich zuletzt bei der UNO über Souveränitätsverletzungen bei der UN-Mission MINUSMA beschwert.

Die Bundeswehr habe ihre Aufklärungsdaten entgegen einer Vereinbarung nicht transparent mit der malischen Regierung geteilt, heißt es in der Beschwerde. Die malische Regierung kündigte an, weiterhin mit russischen Militärberatern zu kooperieren und das Angebot der chinesischen Regierung anzunehmen, alle weiteren Drohnenaufklärungen in Mali zu übernehmen.

Heron-TP-Drohnen für die Landesverteidigung?

Mit Blick auf den eskalierenden Krieg will die Bundeswehr eine rechtliche Grundlage für die Genehmigung von Flügen der israelischen Drohnen im zivilen deutschen Luftraum bewirken, um sie künftig für die Landes- und Bündnisverteidigung nutzen zu können, da sie nun durch Air- bus an deutsche Luftverkehrsanforderungen angepasst wurden. Ein Vertreter des Verteidigungsministeriums sagte der Süddeutschen Zeitung, dass Drohnen bei der Landes- und Bündnisverteidigung „vergleichbar“ verwendet werden konnten wie im Auslandseinsatz, nämlich für den Schutz der eigenen Kräfte“.

Als erster Schritt erhielten Airbus und IAI am 8. Dezember 2022 auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof eine Abschrift des neuen Musterzertifikats für die deutsche Heron TP des Luftfahrt Bundesamtes. Nach Angaben der Bundeswehr ist diese Drohne „eines der ersten unbemannten Luftfahrzeugsysteme, das nach dem aktuellsten international anerkannten militärischen Lufttüchtigkeitsstandard zugelassen wurden. Dadurch kann dessen Zulassung grundsätzlich in allen NATO-Staaten anerkannt werden.“

Infolge der Musterzulassung dürfen Bundeswehr-Drohnenpilot*innen in der zweiten Jahreshälfte 2023 für sechs Monate in einem separaten Flugkorridor über dem Fliegerhorst Jagel in Schleswig-Holstein begrenzte Demonstrationsflüge mit der noch unbewaffneten Heron TP durchführen. Derzeit üben Bundeswehrsoldat*innen der Einheit „Immelmann“ in Jagel den Einsatz der unbewaffneten deutschen Heron TP als Aufklärungsdrohne im Containerdorf „Red Baron“ auf Tel Nof.

Für eine Gesetzesänderung, die eine Zulassung für den zivilen Luftraum ermöglicht, wäre vermutlich der Verkehrsausschuss des Bundestages zuständig. Um die Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in den zivilen Luftraum zu ermöglichen, stellt das bayerische Unternehmen Hensoldt ein Radarsystem her, mit dem Drohnen eine drohende Kollision erkennen können.

Israel, Frankreich, Großbritannien und die USA haben in den letzten paar Jahren Test-Flüge mit militärischen Drohnen in zivilem Luftraum, auch mit Landungen auf zivilen Flughäfen, durch- geführt. Im Jahr 2020, während der landesweiten Black Lives Matter-Proteste nach dem Mord an George Floyd, wurden US-amerikanische Predator-„Killerdrohnen“ – vermutlich unbewaffnet – bei Aufklärungsflügen in den USA gesichtet. US-Kongress-Abgeordneten der Democratic Party und die NGO American Civil Liberties Union (ACLU) haben zusammen mit anderen gegen diese Drohnen-Flüge protestiert.

Vermutlich werden auch die Menschen in Deutschland den deutschen Politiker*innen auch Fragen stellen wollen, ob oder unter welchen Bedingungen Bundeswehr-Drohnen zur Landesverteidigung im deutschen zivilen Luftraum herumfliegen sollen: Fragen zum Beispiel zum Datenschutz oder zur Anfälligkeit für Kollisionen mit zivilen Flugzeugen, oder unter welchen Umständen solche Bundeswehrdrohnen bewaffnet sein könnten. 

Elsa Rassbach ist deutsch­-amerikanische US-­Bürgerin, Journalistin und preisgekrönte Produzentin/Filmemacherin (The Killing Floor, 1984), die seit dem Vietnamkrieg als Friedensaktivistin in den USA und in Deutschland tätig ist, derzeit als Sprecherin zu Drohnen bei DFG-­VK, Attac und dem Netzwerk Drohnen-Kampagne, die sie 2013 mitbegründet hat.

Siehe auch: 

Kurzfilm: Widerstand am Tor#9 (Fliegerhorst Jagel), 2018, 11. min 

Beitrag von Elsa Rassbach in FriedensForum, Heft 2, 2023 

Ist die deutsche Drohnen-Debatte abgeschlossen?” 

DROHNEN-KAMPAGNE: AUFRUF ANLÄSSLICH DER OSTERMÄRSCHE 2022

Eine PDF-Version des Aufrufs kann hier heruntergeladen werden.

14. April 2022

Friedenslogik statt Eskalation – JA zu einer menschenwürdigen Zukunft,
NEIN zur Aufrüstung und zur nuklearen Teilhabe,
NEIN zu bewaffneten Killer-Drohnen und Killer-Robotern!

Krieg und militärische Aggression dürfen niemals akzeptiertes Mittel der Politik sein. Die Logik der Hochrüstung und des Krieges – ob im Irak, in Afghanistan, in Libyen, in Syrien, im Jemen, in Bergkarabach, Mali oder aktuell in der Ukraine — hat nur zur Zerstörung, Klimaverseuchung, zur Tötungen oder Verletzungen von unzähligen Zivilist:innen sowie Soldat:innen, Flucht und zu einer brandgefährlichen Verschärfung der globalen Eskalation geführt.

Auch Wunderwaffen suchen ihre Kriege.

Die gigantischen Aufrüstungspläne der neuen Bundesregierung haben nichts mit Friedenstiftung oder mit einem gemeinsamen Sicherheitsplan für Europa oder für die Welt zu tun –ganz im Gegenteil! Die neue Aufrüstung hat auch nichts mit der Verteidigung der Ukraine zu tun, da diese erst nach Jahren zur Verfügung stehen werden. Obwohl Kanzler Scholz am 27. Februar ein im Grundgesetz verankertes Sondervermögen für „Verteidigung“ in Höhe von 100 Milliarden Euro verkündet hat, ist es noch gar nicht klar, welche Firmen der deutschen Rüstungsindustrie gefüttert werden sollen, um welche Waffen es sich im Einzelnen handelt und bei welchen Bundeswehr-Missionen sie eingesetzt werden sollen. Doch diese Waffen werden sicherlich ihre Kriege suchen.

Die neue Bundesregierung hat eine neue Waffe aber schon bestellt: Bewaffnete Killer-Drohnen.
Dies ist die „Wunderwaffe“, die schon seit zehn Jahren ganz oben auf der Wunschliste von Union, FDP und AfD gestanden hat. Ihr Ankauf wurde bisher immer wieder durch die Linke, die Grünen und die SPD-Bundestagsfraktionen verhindert. Trotz des spektakulären Debakels des US/NATO-Drohnenkriegs, z. B. in Kabul im August 2021, haben die Führenden von SPD und den Grünen dennoch im Koalitionsvertrag 2021 versprochen, die Anschaffung der umstrittenen Waffe zu „ermöglichen“.

Am 6. April bewilligten die Verteidigungs- und Haushaltsausschüsse 152,6 Millionen Euro für 140 Raketen für die fünf israelischen „Heron TP“ Drohnen der Bundeswehr.  Diesmal hat nur noch die Linke dagegen gestimmt. Damit hat die SPD-Parteiführung ihr Versprechen auf dem Bundesparteitag der SPD im Dezember 2021 gebrochen, dass weitere öffentliche Diskussionen über ethische, völkerrechtliche und sicherheitspolitische Konsequenzen des Einsatzes von bewaffneten Drohnen stattfinden werden. Auch die Parteiführung der Grünen hat ihr Versprechen gebrochen. Der Killerdrohnen-Kauf wird aus dem schon bewilligten Verteidigungsbudget von 50 Milliarden im diesjährigen Haushalt bezahlt werden können und braucht keine Finanzierung aus dem Sondervermögen. Die Drohnen werden mit Bewaffnung ab 2024 einsatzfähig sein.

Kein Einsatzszenario für die Bundeswehr ist bekannt, für das die bewaffneten Heron TP-Drohnen sofort „gebraucht“ werden.  Es gibt auch keinen Beweis für die ständig wiederholte Behauptung, dass bewaffnete Drohnen Bundeswehr-Soldat:innen in Auslandsmissionen schützen werden. Sehr viele US-Soldat:innen sind trotz des Einsatzes von bewaffneten Drohnen bei den bewaffneten Konflikten in Afghanistan und im Irak getötet worden. Dagegen starben seit 2014 keine Bundeswehr-Soldat:innen durch Fremdangriff bei den Auslandseinsätzen.  Was aber mehrfach bewiesen ist – z. B. durch die investigative Berichterstattung der New York Times (im Dezember 2021 und im Januar 2022) – dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen bei bewaffneten Konflikten immer wieder zur Tötung von vielen Zivilist:innen geführt hat, worüber die zuständigen Behörden nie berichtet haben.

Bewaffnete Drohnen sind Offensivwaffen und spielen eine verheerende, destabilisierende Rolle. Sie senken die politische Hemmschwelle bei der Entscheidung über Militäreinsätze. Ihr Einsatz führt zur Entgrenzung des Krieges, zeitlich und räumlich und führt zur dauerhaften Fortsetzung von Kriegen.

Es droht eine weltweite Pandemie von automatischen Killer-Drohnen und autonomen Killer-Robotern.

Die Bewaffnung der German „Heron TP“-Drohnen wird zu einem Dammbruch führen.  Bewaffnung, Einsatz und Export der Killerdrohnen-Rüstungsprojekte von Airbus in Bayern — die *Eurodrohne“ und das „Future Combat Air System“ (FCAS) — sind schon in der Entwicklung.

Wissenschaftler:innen der Künstlichen Intelligenz (KI) und Informatik warnen bereits seit langem davor, dass mit der Bewaffnung von Drohnen die entscheidende Schwelle zu autonomer Kriegsführung überschritten wird: Jede moderne bewaffnete Drohne kann in naher Zukunft durch ein Software-Update in eine vollautonome Waffe umgewandelt werden – ohne Möglichkeit, dies durch internationale Kontrollen nachzuweisen.  Aber die Gefahr willkürlichen Tötens und kriegerischer Eskalation aufgrund von Softwarefehlern oder falscher Programmierung wird durch die Entwicklung solcher Waffen erhöht. KI-Wissenschaftler:innen plädieren daher dafür, sowohl bewaffnete Drohnen als auch autonome Waffen zu ächten. Der Krieg in der Ukraine bestätigt unsere Befürchtungen erneut: Beide Seiten setzen Kampfdrohnen mit autonomen Fähigkeiten ein.

2013, als die deutsche Drohnen-Kampagne gegründet wurde, gab es nur zwei Länder, Israel und die USA, die bewaffnete Drohnen produziert und eingesetzt haben; zudem setzten Großbritannien US-Drohnen in Afghanistan ein. Heute besitzen oder entwickeln bereits mehr als 30 Staaten bereits bewaffnete Drohnen. Mindestens 90 Staaten sowie einige nichtstaatliche Akteure verfügen über unbewaffnete Drohnen, die bewaffnet werden können. Die UN-Verhandlungen in Genf haben in zehn Jahren keine nennenswerten Fortschritte dabei gemacht, eine drohende ‚Pandemie‘ von Killer-Drohnen und Killer-Robotern abzuwenden.
Deutschland ist das einzige Land der westlichen “Wertegemeinschaft”, in dem überhaupt versucht wurde, eine ausführliche Drohnen-Debatte über ethische, rechtliche und sicherheitspolitischen Aspekte zu lancieren. Deutschland galt deswegen bis vor kurzem als ein „Leuchtturm” der Vernunft unter Expert:innen und Organisationen, die Sachkenntnisse über die Gefahren des neuen Waffensystems haben.  Nun wird versucht, diese Debatte vorzeitig abzubrechen.

Wir sagen „Nein!“ Wir werden durch unseren Protest die deutsche Drohnen-Debatte fortsetzen.

— Bewaffnete Killer-Drohnen dürfen niemals von der Bundesrepublik eingesetzt werden.

— Bewaffnete Drohnen von deutschen Unternehmen oder von deren Partnerunternehmen oder Einrichtungen dürfen niemals exportiert werden!  Auch Teile für den Bau von Killer-Drohnen dürfen nicht exportiert werden.

— Die Bundesregierung und der Bundestag müssen sich umgehend für die Kontrolle, Abrüstung und Ächtung von bewaffneten Drohnen und autonomen Waffensystemen einsetzen.

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V.i.S.d.P. :  Elsa Rassbach, Möckernkiez 4, 10963 Berlin

Offener Brief an alle Delegierten der BDK Bündnis 90/Die Grünen am 28. und 29. Januar 2022

Eine PDF-Version des Offenen Briefs kann hier heruntergeladen werden.

Berlin, den 06. Januar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Drohnen-Kampagne ist ein 2013 gegründetes Netzwerk mit 150 Unterstützergruppen. Hierzu gehört auch Bündnis 90/Die Grünen (Partei, Bundesvorstand).[1]

Wir hoffen, dass Sie den Antrag A-06 „Aufrüstungsspirale beenden: Entschiedene Friedenspolitik statt Drohen mit Drohnen!“ für die Bundesdelegiertenkonferenz (BKD) vom Bündnis 90/Die Grünen am 28. und 29. 01. 2022[2] unterstützen werden, um eine neue Debatte über eine mögliche Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen innerhalb der Grünen und in der Gesellschaft zu lancieren. Durch diesen Brief wollen wir das Anliegen des Antrags mit weiteren Informationen unterstützen.

Bitte verteilen Sie diesen Brief an die Delegierten der BDK Bündnis 90/Die Grünen, die Sie kennen.

HINTERGRUND:

Noch im Dezember 2020 hatte die Grüne Bundestagsfraktion den Antrag im Bundestag, Keine Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr, gestellt.[3]  Jedoch haben Ende November 2021 SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart: „Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Bei ihrem Einsatz gelten die Regeln des Völkerrechts, extralegale Tötungen – auch durch Drohnen – lehnen wir ab.[4]

  • Doch das in 2021 erstellte Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen ging bei weitem nicht so weit wie der Koalitionsvertrag. Es legte fest, dass eine „Gesamtabwägung“ stattfinden müsse, bevor eine Entscheidung zur Anschaffung von bewaffneten Drohnen getroffen werden könnte. Nach dem Wahlprogramm „muss klar gemacht werden, für welche Einsatzszenarien der Bundeswehr die bewaffneten Drohnen überhaupt eingesetzt werden sollen, bevor über diese Beschaffung entschieden werden kann“.  Auch mit diesen Einschränkungen war nur eine sehr knappe Mehrheit der Delegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen im Juni 2021 zur Zustimmung bereit.[5]
  • Delegierte zum Bundesparteitag des Koalitionspartners SPD haben am 11. Dezember 2021 die Tür in der Koalition zu weiteren Debatten über Bundeswehr-Drohnen geöffnet, und die SPD-Parteiführung hat trotz des Koalitionsvertrags ihre Unterstützung für eine neue Debatte in der SPD versprochen.[6]
  • Wir begrüßen die neue Debatte zur Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen.  Aus den folgenden Gründen halten wir die Zusage in dem 2021 beschlossenen Koalitionsvertrag, bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr zu „ermöglichen“, für nicht gut durchdacht:

1) Das Argument, dass die Bundeswehr zurzeit dringend bewaffnete Drohnen benötige, um  Soldat*innen bei Auslandseinsätzen zu schützen, ist fadenscheinig. Das Argument, dass bewaffnete Drohnen Soldat*innen den besten Schutz bieten, ist fragwürdig.

a) Es gibt zurzeit kein Mandat für eine Bundeswehr-Auslandsmission, bei welcher der Einsatz von bewaffneten Drohnen passend oder notwendig wäre. Für den UNO-Einsatz in Mali (MINUSMA) müsste die UNO erstmal entscheiden, ob bewaffnete Drohnen erwünscht sind.

b) Seit 2014 sind keine Bundeswehr-Soldat*innen durch „gegnerische Einwirkung” getötet worden, laut einem öffentlichen Dokument des Bundesverteidigungsministeriums vom Februar 2019.[7]  Und in den Jahren 2019-2021 gab es keine Medienberichte über Tötungen von Bundeswehrsoldat*innen durch „gegnerische Einwirkung” bei Auslandseinsätzen.

c) Wenn bewaffnete Drohnen Soldat*innen einen sicheren Schutz geben könnten, warum wurden so viele US-Soldat*innen in Afghanistan und im Irak getötet? Und warum werden französische Soldat*innen in Afrika getötet?

d) Der Einsatz von bewaffneten Drohnen kann die Gefahr für Soldat*innen sogar erheblich erhöhen, weil er einen „Blowback“ in Form von Hass und Terrorismus schürt. Hierdurch wächst die Bereitschaft der Bevölkerung, Angriffe gegen fremde Soldat*innen zu tolerieren. Wenn Kombattant*innen zu Methoden wie Selbstmordattentaten oder IED-Sprengfallen („Improvised Explosive Devices“) greifen, können bewaffnete Drohnen Soldat*innen nicht davor schützen. Die Versuchung wird jedoch groß, „präventive Tötungen von Verdächtigen“ durchzuführen, das Völkerrecht dadurch zu verletzen, und in einen Teufelskreis von Gewaltanwendung einzusteigen. Relativ viele der 35 Bundeswehrsoldat*innen, die beim ISAF-Einsatz bis 31.12.2014 getötet worden sind, wurden durch Selbstmordattentate oder IED-Sprengfallen umgebracht.[8]

2) Die Belastung für die Zivilbevölkerung in den betroffenen Gebieten ist disproportional.

a) Schon allein der Einsatz von bewaffneten Drohnen fügt allen Zivilist*innen in der betroffenen Bevölkerung, darunter den Kindern, schwere psychische Schäden zu, wie u.a. die 2012 veröffentlichte Studie „Living Under Drones“der Stanford University Law School[9] und das 2017 erschienene Buch „Tod per Knopfdruck: Das wahre Ausmaß des US-Drohnen-Terrors oder wie Mord zum Alltag werden konnte“ von Emran Feroz[10] bewiesen haben.  Wir können uns vielleicht vorstellen, wie es für uns wäre, wenn hier in Deutschland bewaffnete Flugkörper über unseren Köpfen — und den Köpfen unserer Kinder — Tag und Nacht mit einer ständigen Drohung des plötzlichen Todes fliegen würden.

b) Durch den Einsatz von bewaffneten Drohnen bezeugen die Regierungen von hoch-technologisierten Ländern, dass sie das Leben ihrer Soldat*innen viel höher bewerten als das Leben der Zivilist*innen in einer Konfliktzone. Der britische Journalist und Drohnen-Experte Chris Cole kommentiert: „Der Wunsch, ‚unsere Jungs‘ aus innenpolitischen Gründen zu beschützen, führt zum Einsatz ferngesteuerter Waffensysteme, die für die Zivilist*innen vor Ort höhere Risiken bergen können. Dieser Risikotransfer steht nach den Worten des Drohnenexperten Christian Enemark im totalen Widerspruch zum Kriegsvölkerrecht, das die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten fordert. Während es stimmt, dass alles getan werden muss, um die Risiken für das Personal zu reduzieren, wird hier das Prinzip aufgeweicht, dass das größere Risiko die Kämpfer, nicht die Zivilist*innen tragen müssen.[11]

3) Die grundsätzlichen „ethischen und sicherheitspolitischen“ Risiken des Einsatzes von bewaffneten Drohnen können nicht durch Vereinbarungen von Einsatzregeln behoben werden.

a) Einsatzregeln sind grundsätzlich änderbar. Sie bieten keine langfristige Sicherheit gegen Missbrauch, weil die Bundeswehr die jeweiligen Einsatzregeln abhängig vom Mandat gestaltet.

b) Die Einsatzregeln für bewaffnete Bundeswehr-Drohnen, die das Verteidigungsministerium bisher vorgeschlagen hat, sind fast identisch mit den Einsatzregeln („Rules of Engagement“) der USA bei bewaffneten Konflikten, welche die Nicht-Kombattant*innen auch schützen sollten. Bei solchen US-Einsätzen wurde die Schießerlaubnis meistens nicht aus der Ferne, sondern durch US-Militärpersonal vor Ort erteilt, ähnlich wie das Verteidigungsministerium für die Bundeswehr vorgeschlagen hat.[12] Ein ausreichender Schutz der Zivilist*innen wird hierdurch nicht bewirkt, wie der katastrophale Einsatz einer bewaffneten Drohne durch das US-Militär in der Nähe von Kabul in Afghanistan am 29. August 2021 zeigt. Trotz vieler Maßnahmen des Militärs, um die Tötung von Zivilist*innen zu vermeiden, hatte das US-Militär in der Nähe von Kabul zehn Zivilist*innen, darunter sieben Kinder, ermordet.[13]

c) Die Koalitionspartner lehnen „extralegale Tötungen“ durch Drohnen zurecht ab. Jedoch werden Bündnis 90/Die Grünen und die neue Bundesregierung sicherlich zudem Konsequenzen aus der investigativen Berichterstattung von The New York Times vom August und Dezember 2021 ziehen wollen.[14] Die Enthüllungen in diesen Berichten wurden zudem durch weitere Leitmedien in den USA, in Deutschland und weltweit bekannt gemacht. Es wurde hierdurch bekannt, dass beim Einsatz von Kampfdrohnen seit zwanzig Jahren in den bewaffneten Konflikten in Afghanistan, im Irak, und in Syrien etliche tausenden Zivilist*innen mehr, darunter Kinder, ermordet wurden, als vorher allgemein in der Öffentlichkeit bekannt war.

d) Schon seit Jahren hatten Whistleblower unter großem Risiko für sich selbst versucht, die willkürlichen Tötungen von Zivilist*innen bekannt zu machen. Zum Beispiel hat der ehemalige US Air Force Sensor Operator Brandon Bryant 2015 im Bundestag die Fehlerhaftigkeit von bewaffneten Drohnen als Waffensystem bezeugt. Der US Air Force und NSA-Mitarbeiter Daniel Hale hat 2015 einem Journalisten ein geheimes Dokument der US-Regierung übergegeben, wonach in einer fünfmonatigen Untersuchungsperiode in Afghanistan 90% der Getöteten nicht die beabsichtigten Angriffsziele waren.[15]

e) Der US-Völkerrechtler Peter Weiss, Anwalt und Vizepräsident des Center for Constitutional Rights (CCR), schrieb zusammen mit Judy Weiss In dem Beitrag, „Drohnen müssen als Waffen geächtet werden“, vom Oktober 2021: „Der Einsatz bestimmter Waffen, die als grob unmenschlich eingestuft werden oder bei denen nicht zwischen militärischen und zivilen Zielen unterschieden werden kann, ist bereits nach internationalem Recht verboten“.[16]

4) Die Bewaffnung von Drohnen fördert die Entwicklung von autonomen Waffensystemen und führt zu einer Entgrenzung des Krieges, sowohl zeitlich als auch räumlich.

a) Bei der öffentlichen Anhörung am 30.06.2014 im Verteidigungsausschuss zur Bewaffnung von Drohnen warnte Dr. Marcel Dickow der Stiftung Wissenschaft und Politik davor, „dass Drohnen zunehmend autonomer konzipiert würden, um beispielweise die große Menge an Aufklärungsdaten auszuwerten. Dickow appellierte an die Bundesregierung, sich für eine Ächtung von Drohnen einzusetzen, die automatisiert einen möglichen Gegner im Einsatzgebiet bekämpfen können. Grundsätzlich sollte die Bundeswehr nur Aufklärungsdrohnen einsetzen und keine Kampfdrohnen.“ [17]

b)  In einem Offenen Brief, der von Telepolis im November 2021 veröffentlicht wurde, warnten KI-Forscher aus Deutschland, UK und Österreich vor der Anschaffung von bewaffneten Drohnen, die bald durch einen Software-Austausch in autonome Waffen umgewandelt werden könnten.[18]

c) Jakob Foerster, Wissenschaftler der Künstlichen Intelligenz und Associate Professor an der Universität Oxford, wies bereits im Dezember 2020 auf die wachsenden Gefahren der „Hackability“ von bewaffneten Drohnen hin: „In der Tat, bei keiner Softwareanwendung lassen sich Sicherheitslücken kategorisch ausschließen. Dieses Problem wird sich durch vernetzt agierende Schwarm-Systeme in Zukunft möglicherweise verschärfen, da ganze Waffensysteme gekapert werden könnten und die Vernetzung immer auch Schwachstellen bringt.“[19]

Bitte stimmen Sie gegen eine Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen. Sie würde einen Dammbruch darstellen und einen Jahrzehnte langen Irrweg in Drohnenkriege öffnen.[20]

Bitte teilen Sie die Informationen in diesem Brief oder den Brief selbst mit Delegierten der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen.

Wenn Sie selbst Delegierte/r sind, bitte unterstützen Sie den Antrag A-06, „Aufrüstungsspirale beenden: Entschiedene Friedenspolitik statt Drohen mit Drohnen!“ oder einen ähnlichen Antrag.

Mit freundlichen und zuversichtlichen Grüßen
Elsa Rassbach

Mitbegründerin der Drohnen-Kampagne Vertreterin zu Kampfdrohnen von Attac und der DFG-VK
und Sprecherin in Deutschland der US-Friedensorganisation CodePink (2014 Aachener Friedenspreis Trägerin)
und der Kampagne „Ban Killer Drones“

Möckernkiez 4
10963 Berlin
0170 738 1450

i.A. der Drohnen-Kampagne, das 2013 gegründetes Netzwerk mit 150 Unterstützergruppen

Koordinierungskreis: Lühr Henken, Elsa Rassbach, Laura von Wimmersperg, Rainer Hammerschmidt

drohnen-kampagne.de

PDF: Auszug: Seite 10 der Drucksache 19/7778


[1]      https://drohnen-kampagne.de/appell-keine-kampfdrohnen/unterstutzergruppen/

[2] https://antraege.gruene.de/47bdk/aufruestungsspirale_beenden_entschiedene_friedenspolitik_statt_drohen_-27683

[3]      http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2713/271375.html

[4]      https://www.tagesspiegel.de/downloads/27829944/1/koalitionsvertrag-ampel-2021-2025.pdf  S. 149.

[5]      https://augengeradeaus.net/2021/06/knappe-mehrheit-billigt-im-gruenen-wahlprogramm-moegliche-beschaffung-bewaffneter-drohnen-fuer-die-bundeswehr/

[6]      https://drohnen-kampagne.org/images/docs/Drohnen_SPD_BPT_11.12.21_Transkript.fin.pdf
und https://www.heise.de/tp/features/SPD-geeint-wie-seit-vielen-Jahren-nicht-nur-nicht-bei-allen-Themen-6292950.html

[7]      Seite 10 (auch im Anhang) Bundestag-Drucksache 19/7778 „Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken durch das BMVg   am 12.02.2019“: https://dserver.bundestag.de/btd/19/077/1907778.pdf,

[8]      Ebd.

[9]      https://www-cdn.law.stanford.edu/wp-content/uploads/2015/07/Stanford-NYU-LIVING-UNDER-DRONES.pdf

[10]    https://www.westendverlag.de/buch/tod-per-knopfdruck/

[11]    S. 53 in https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/Drohnenreport_2019.pdf

[12]    https://augengeradeaus.net/2020/07/dronewatch-verteidigungsministerium-legt-regeln-fuer-bewaffnete-deutsche-drohnen-vor/

[13]    https://www.nytimes.com/2021/09/17/us/politics/pentagon-drone-strike-afghanistan.html

[14]    https://www.nytimes.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-deaths.html

[15]    https://www.tagesspiegel.de/politik/leak-zu-us-drohnenkrieg-die-meisten-toten-sind-unschuldige-zivilsten/12460084.html und https://www.commondreams.org/views/2022/01/04/other-drone-casualties-whistleblowers-who-tried-stop-it

[16]    https://fpif.org/ban-the-use-of-drones-as-weapons/

[17]   https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2014_06/285814-285814

[18]    https://www.heise.de/tp/features/Entmenschlichung-der-Entscheidung-ueber-Leben-und-Tod-6237475.html?seite=all

[19]   https://www.stern.de/digital/technik/ki-forscher—fuer-mich-waere-es-schrecklich–wenn-meine-arbeit-zum-tod-von-menschen-beitraegt–9542644.html

[20]    https://www.bloomberg.com/opinion/articles/2022-01-02/the-second-drone-age-is-a-weaponized-free-for-all-energized-by-global-commerce

Aufruf der Drohnen-Kampagne – Keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr! – Aktionsmonat Januar 2022

im Vorfeld der Abstimmung bei der 47. Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) von Bündnis 90/Die Grünen am 28./29. Januar 2022 über eine mögliche Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen

Anstelle der Bewaffnung von Drohnen ist eine Politik der Abrüstung und der zivilen Konfliktlösung geboten.  Jedoch haben die Parteiführungen der SPD, der Grünen und der FDP im Koalitionsvertrag Ende November 2021 (auf Seite 149) erklärt:
„Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen.“

Unter vielen SPD- und Grünen-Mitgliedern gibt es Unmut hierüber.

Schon am 11. Dezember 2021 gab es beim Bundesparteitag der SPD einen Antrag gegen die Bewaffnung von Drohnen und eine rege Diskussion, und die SPD-Führung versprach weitere Debatten zur Frage. Siehe: https://www.heise.de/tp/features/SPD-geeint-wie-seit-vielen-Jahren-nicht-nur-nicht-bei-allen-Themen-6292950.html

Nun haben Grüne Basis-Mitglieder einen Antrag an die 47. BDK der Grünen formuliert, der sich gegen den Beschluss im Koalitionsvertrag richtet, bewaffnete Drohnen anzuschaffen. Ein Erfolg des Grünen-Antrags ist wichtig, um die Anschaffung von bewaffneten Drohnen in dieser Legislaturperiode zu stoppen:
style=“text-align: center;“>

47 bdk/ A-06 / „AUFRÜSTUNGSSPIRALE BEENDEN:
ENTSCHIEDENE FRIEDENSPOLITIK STATT DROHEN MIT DROHNEN!“
https://antraege.gruene.de/47bdk/aufruestungsspirale_beenden_entschiedene_friedenspolitik_statt_drohen_-27683
 

Die Drohnen-Kampagne unterstützt den Grünen-Antrag und ruft zu einem Aktionsmonat im Januar 2022 auf, um in der Öffentlichkeit über die Grausamkeit von bewaffneten Drohnen aufzuklären und die Erfolgschancen des o. g. Grünen Antrags zu erhöhen. 

Siehe den neuen Offenen Brief der Drohnen-Kampagne an die Grünen-Delegierten, der viele aktuelle Infos enthält, die für Eure Argumentation eventuell nützlich sein könnten: https://drohnen-kampagne.de/2022/01/07/offener-brief-an-alle-deligierten-der-bdk-buendnis-90-die-gruenen-am-28-und-29-januar-2022/

Für den Aktionsmonat Januar empfehlen wir Kontaktaufnahme mit Grünen-Kreisverbänden, insbesondere im eigenen Wahlkreis, aufzunehmen, um die Delegierten zum Parteitag anzuschreiben oder mit ihnen ins Gespräch zu kommen.

Wir empfehlen zudem Leserbriefe, Fragen in Abgeordnetenwatch.de, Diskussionsrunden, Stellungnahmen, Protestaktionen und Briefe an Bundestagsabgeordnete, insbesondere an Grüne MdB. Email-Anschriften der Grünen MdB sind hier:

https://drohnen-kampagne.org/images/docs/2021GrueneBundestagsAbgMail.txt

In der Woche vom 17.01.-23.01. kann man zudem versuchen, Gespräche mit Bundestagsabgeordneten in den Wahlkreis-Büros zu führen, weil in der Woche keine Sitzungen im Bundestag stattfinden werden.

Wir können in Gesprächen und Briefen mit Delegierten und Politiker*innen u. a. darauf hinweisen, dass seit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags Ende November wichtige neue Information zu den Gefahren des Einsatzes von bewaffneten Drohnen breit in den Leitmedien in Deutschland, in den USA und in anderen Ländern veröffentlicht wurden, die noch nicht in der deutschen Politik und durch die Bevölkerung ausgewertet worden sind.

Durch investigative Berichterstattung hatte The New York Times kurz vor Weihnachten die sehr zahlreichen willkürlichen Tötungen von Zivilist*innen durch den Einsatz von bewaffneten Drohnen des US-Militärs enthüllt, dokumentiert und international bekannt gemacht.  Die Drohnen-Tötungen fanden bei den bewaffneten Konflikten der USA und ihrer Verbündeten in Afghanistan, im Irak, und in Syrien statt. Die Enthüllungen zeigen, dass besonders viele Zivilist*innen gerade beim Einsatz von bewaffneten Drohnen „zum Schutz“ von US- und NATO-Streitkräfte vor „unmittelbaren“ Bedrohungen umgebracht worden sind.

Bei zahlreichen US-Drohnen-Tötungen, wie bei der Ermordung von zehn Zivilist*innen am 29. August 2021 in der Nähe von Kabul waren die US-Einsatzszenarien und Einsatzregeln („Rules of Engagement“) ähnlich wie diejenigen, die das Bundesverteidigungsministerium und die Bundeswehr für die den Einsatz von Bundeswehr-Drohnen zum Schutz der Bundeswehr-Soldat*innen vorschlagen.

Wir fordern:

    • Keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr!
    • Massive Investitionen in humanitäre Hilfe und zivile Sicherheit!
    • Öffentliches Gehör für die Menschen, die „unter Drohnen leben“ müssen und die vielstimmigen Kritikerinnen und Kritiker!

Zudem rufen wir alle dazu auf, sich ebenfalls an den Aktivitäten anlässlich des einjährigen Jubiläums des Inkrafttretens des Atomwaffenverbotsvertrags am 22.01.2022 zu beteiligen, weitere Infos finden sich zeitnah hier: https://www.icanw.de/

Email: kontakt@drohnen-kampagne.org

www.drohnen-kampagne.de
www.drohnen-kampagne.org

Offener Brief der Drohnen-Kampagne an die Delegierten des SPD-Bundesparteitags am 11. Dezember 2021

Für den Brief samt Anhang bitte die PDF-Version hier aufrufen

Berlin, den 09. Dezember 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus den folgenden (unseres Erachtens schwerwiegenden) Gründen hoffen wir, dass die Delegierten beim Bundesparteitag der SPD am Samstag, dem 11. Dezember 2021, eine neue Phase der Debatten zur Frage einer möglichen Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen in der SPD und in der Gesellschaft eröffnen werden:

1) Das Argument, dass die Bundeswehr zurzeit dringend bewaffnete Drohnen benötige, um Soldat*innen bei Auslandseinsätzen zu schützen, ist fadenscheinig.

a) Seit 2014 sind keine Bundeswehr-Soldat*innen durch „gegnerische Einwirkung” getötet worden. Während ISAF sind 35 der Bundeswehrsoldat*innen, die im Dienst in Afghanistan „gefallen“ sind, durch Feindeinwirkung getötet worden. Viele sind durch Selbstmordattentate getötet worden, wogegen bewaffnete Drohnen nicht schützen können.
(Quelle: Bundestag-Drucksache 19/7778 „Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken durch das BMVg am 12.02.2019, https://dserver.bundestag.de/btd/19/077/1907778.pdf, Seite 10.)

Seit 2019 sind keine weitere Tötungen von Bundeswehrsoldat*innen durch „gegnerische Einwirkung” in Medienberichten gemeldet worden.  Allerdings wurden einige Bundeswehrsoldat*innen beim gemeinsamen Mali-Einsatz im Juni 2021 durch ein Selbstmordattentat schwer verwundet.

(Siehe: https://augengeradeaus.net/2021/07/anschlag-auf-bundeswehr-in-mali-im-juni-keine-schuesse-auf-die-autobombe/)

b) Wenn bewaffnete Drohnen Soldaten einen sicheren Schutz geben könnten, warum wurden so viele US-Soldaten in Afghanistan getötet, und zwar vom Anfang des Afghanistan-Krieges am 07.10.2001 (auch dem Tag des historisch ersten Einsatzes einer bewaffneten Drohne) bis zum Auszug der US-Streitkräfte Ende August 2021? Und warum werden französische Soldaten in Afrika getötet?

c) Bewaffnete Drohnen erhöhen die Gefahr für Soldaten erheblich, weil sie Hass und Terrorismus schüren. Der hochdekorierte US-Vier-Sterne-General und Oberkommandierende im Irak und in Afghanistan, Stanley Allen McChrystal warnte vor dem Einsatz von Drohnen in einem Interview 2013 anlässlich seiner Memoiren:

„Die Verbitterung, die durch unbemannte amerikanische Angriffe entsteht, ist viel größer als der durchschnittliche Amerikaner begreift. Man hasst sie, tief im Inneren. Selbst Leute, die nie einen erlebt haben.”

Hierdurch wächst die Bereitschaft der Bevölkerung, Angriffe gegen fremde Soldat*innen zu tolerieren.

d) Es gibt zurzeit kein Mandat für eine Bundeswehr-Auslandsmission, wo der Einsatz von bewaffneten Drohnen passend, oder notwendig wäre.  Für den UNO-Einsatz in Mali (MINUSMA) müsste die UNO erstmal entscheiden, ob bewaffnete Drohnen erwünscht wären.e) Die Heron TP Aufklärungsdrohnen der Bundeswehr könnten sehr wohl die Soldat*innen schützen. Am 27.06.2017 sagte Wolfgang Hellmich, SPD, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses dem Handelsblatt: „Auch eine unbewaffnete Heron-TP Drohne erhöhe den Schutz der Soldaten, da sie über eine bessere Optik und eine längere Stehzeit in der Luft verfüge als das Vorgängermodell. Im Falle eines Angriffs auf eine Patrouille seien ohnehin Kampfhubschrauber besser geeignet, um für Abhilfe zu sorgen, sagte Hellmich. Durch ihren Lärm könnten sie Angreifer abschrecken, noch ehe Gewalt angewendet werden müsse.“

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ausruestung-der-bundeswehr-koalitionskrach-ueber-beschaffungvon-drohnen/19985746.html?share=mail

Wie erfahrenes Militärpersonal weiß, können gute Aufklärungsdrohnen ein Ziel mit einem Laser markieren, und jede weitere moderne Schusswaffe wird das gelaserte Ziel sicher treffen. Ein Konvoi kann z. B. Raketen mitführen, die notfalls eingesetzt werden.

2) Die Einsatzregeln für bewaffnete Bundeswehr-Drohnen, die das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr bisher vorgeschlagen haben, sind fast identisch mit den Einsatzregeln der US-Streitkräfte für den Schutz der eigenen Soldat*innen gegen unmittelbare Drohungen in Afghanistan. Bei diesen Einsätzen wurde die Schießerlaubnis normalerweise durch Offiziere vor Ort gegeben, z. B. beim US-Drohnenangriff in der Nähe vom Flughafen Kabul am 29.08.2021, wobei zehn Zivilist*innen, darunter sieben Kinder, getötet wurden.

a) Immer wieder erklären US-Veteran*innen des Drohnen-Programms, dass es sehr viele Fehler beim Einsatz gibt, zum Beispiel unterschiedliche Meinungen über das, was die relativ unscharfen Videobilder zeigen, Differenzen in den Teams über das, was gesehen wird (ein Kind oder ein Hund? ein Kämpfer mit Gewehr oder ein Frau mit Kind? usw.). Auch SIGINT (Signal Intelligence) wie Metadata usw. ergibt oft sehr falsche, irreführende Infos.

b) Die US-Regierung veröffentlicht sehr wenig Informationen über die Zahl und Identitäten von Getöteten und erfasst eventuell sehr wenig darüber.  Jedoch hat der US Air Force und NSA-Mitarbeiter Daniel Hale, der von 2009 bis 2013 an der Identifizierung von Zielpersonen für Drohnenangriffe in Afghanistan beteiligt war, ein Dokument der US-Regierung an einen Journalisten der Online-Zeitung Intercept gegeben, wonach in dem mehrmonatigen Erfassungszeitraum während der US-Drohnenoperation „Haymaker“ zwischen Anfang 2012 und Februar 2013 in Afghanistan 90% der Getöteten nicht die beabsichtigten Angriffsziele waren. Hale erklärte sich im Juli 2021 schuldig, die geheimen Dokumente an The Intercept weitergegeben zu haben und wurde zu 45 Monaten Freiheitsstrafe in einem Bundesgefängnis verurteilt.

c) Die Ursachen für die sehr hohe “Fehlerquote” (d.h. Tötungen von sehr vielen Zivilist*innen) bei den US-Drohnen-Angriffen in Afghanistan müssten ausführlich überprüft werden. Hierzu wäre ein Austausch mit Drohnen-Personal von Streitkräften mit viel Erfahrung auf diesem Gebiet, auch kritisches Personal wie Whistleblower, dringend notwendig. Jedoch wurden bei keinen offiziellen Foren der Drohnen-Debatten in Deutschland solche gefragt. Ohne eine sorgfältige und ausführliche Untersuchung dieser Frage wäre es höchst unverantwortlich für die BRD, Einsatzregeln für bewaffnete Drohnen-Einsätze zu verabschieden. Jedoch hat kein offizielles Gremium in Deutschland (weder BMVg, Verteidigungsausschuss, oder SPD Projektgruppe) solche Experten oder Zeug*innen mit Kenntnissen aus erster Hand oder auch Drohnenopfer-Familienmitglieder eingeladen.

d) Wo und wie sollte die Bundeswehr bei bewaffneten Drohneneinsätzen in der Lage sein, an bessere Informationen zu gelangen als die USA?

e) Auch britische Zeug*innen des britischen Drohnen-Einsatzes in Afghanistan sollten eingeladen werden, um die Problematik des gemeinsamen Einsatzes mit einem Bündnispartner wie USA (und Frankreich?) zu erläutern, der ein anderes Verständnis von rechtmäßigem Einsatz hat. Hat die “rote Karte” von Großbritannien immer gegen ungewollte Rechtsverletzungen in Afghanistan geschützt?

3) Die Belastung für die Zivilbevölkerung in den betroffenen Gebieten ist disproportional.

a) Es gibt sehr viele Studien, z. B. “Living under Drones”, die beweisen, dass allein der Einsatz von bewaffneten Drohnen alle Zivilist*innen in der betroffenen Bevölkerung, darunter Kinder, terrorisiert und schwere psychologische Schäden zufügt. Wir können uns auch vielleicht vorstellen, wie es für uns wäre, wenn hier in Deutschland bewaffnete Flugkörper über unsere Köpfe — und die unserer Kinder Tag und Nacht — mit einer ständigen Drohung des plötzlichen Todes fliegen würden.  Solchen Schaden zuzufügen, wenn es doch andere Möglichkeiten gibt, Soldat*innen zu schützen, ist unverantwortlich.

b) Der britische Journalist und Drohnen-Experte Chris Cole schreibt:  „Die wichtige Frage ist hier, ob Interventionen mit bewaffneten Drohnen das Kriegsrisiko auf die Zivilist*innen verlagert. In den letzten zehn Jahren hat sich der Blick der westlichen Gesellschaft auf die Militärs zunehmend verändert. Das Leben westlicher Soldat*innen wird inzwischen viel höher bewertet als das Leben der Zivilist*innen in einer Konfliktzone. Der Wunsch, unsere Jungs aus innenpolitischen Gründen zu beschützen, führt zum Einsatz ferngesteuerter Waffensysteme, die für die Zivilist*innen vor Ort höhere Risiken bergen können. Dieser Risikotransfer steht nach den Worten des Drohnenexperten Christian Enemark im totalen Widerspruch zum Kriegsvölkerrecht, das die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten fordert. Während es stimmt, dass alles getan werden muss, um die Risiken für das Personal zu reduzieren, wird hier das Prinzip aufgeweicht, dass das größere Risiko die Kämpfer, nicht die Zivilist*innen tragen müssen.”

(S. 53 in https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/Drohnenreport_2019.pdf)

c) Der US-Völkerrechtler Peter Weiss, Anwalt und Vizepräsident des Center for Consitutional Rights, teilt diese Meinung. In seinem Beitrag vom Oktober 2021, „Drohnen müssen als Waffen geächtet werden“, zusammen mit Judy Weiss, schrieb er:  „Der Einsatz bestimmter Waffen, die als grob unmenschlich eingestuft werden oder bei denen nicht zwischen militärischen und zivilen Zielen unterschieden werden kann, ist bereits nach internationalem Recht verboten.”

4) Die Bewaffnung von Drohnen fördert die Entwicklung von autonomen Waffensystemen. 

a) So warnte der SPD-Experte Dr. Marcel Dickow der Stiftung Wissenschaft und Politik bei der öffentlichen Anhörung im Verteidigungsausschuss am 30.06.2014 davor, „dass Drohnen zunehmend autonomer konzipiert würden, um beispielweise die große Menge an Aufklärungsdaten auszuwerten. Dickow appellierte an die Bundesregierung, sich für eine Ächtung von Drohnen einzusetzen, die automatisiert einen möglichen Gegner im Einsatzgebiet bekämpfen können. Grundsätzlich sollte die Bundeswehr nur Aufklärungsdrohnen einsetzen und keine Kampfdrohnen.“
Siehe: https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2014_06/285814-285814

b) So warnte auch die SPD KI-Expertin, MdB Daniela Kolbe, die an der SPD-Projektgruppe zu bewaffnete Drohnen 2021 beteiligt war.

c) In einem Offenen Brief, der als Anzeige in der FAZ im November 2021 veröffentlicht wurde, warnen viele weitere KI-Forscher aus Deutschland, UK und USA vor der Anschaffung von bewaffneten Drohnen, die bald durch Software-Austausch zu autonomen Waffen verwandelt werden könnten: https://www.autonomewaffen.org

Mit freundlichen und zuversichtlichen Grüßen

Elsa Rassbach
Mitbegründerin der Drohnen-Kampagne
Vertreterin zu Kampfdrohnen von Attac und der DFG-VK
Sprecherin in Deutschland der US-Friedensorganisation CodePink (2014 Aachener Friedenspreis Trägerin) und der Kampagne „Ban Killer Drones“

i. A. der Drohnen-Kampagne, das 2013 gegründetes Netzwerk mit 150 Unterstützergruppen

drohnen-kampagne.de

Koordinierungskreis:
Lühr Henken, Elsa Rassbach, Laura von Wimmersperg, Rainer Hammerschmidt

Brief der Drohnen-Kampagne an die Abgeordneten des deutschen Bundestages der Fraktionen SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen

Für die PDF-Version bitte hier klicken

Berlin, den 17. November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes Vorhaben in den Sondierungsergebnissen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ist begrüßungswert:

„Wir brauchen eine abrüstungspolitische Offensive und wollen eine führende Rolle bei der Stärkung internationaler Abrüstungsinitiativen und Nichtverbreitungsregimes einnehmen. Für eine restriktive Rüstungsexportpolitik brauchen wir verbindlichere Regeln…“

Wir hoffen, dass die neue deutsche Regierung u. a. sich für verbindliche internationale Kontrollen zu automatisierten tödlichen Waffensystemen, z.B. bewaffnete Drohnen, stark einsetzen wird. Weil bewaffnete Drohnen durch Software-Austausch nachträglich zu autonomen Waffensystemen verwandelt werden können, wäre es sinnvoll, die Fragen um bewaffnete Drohnen auch im Zusammenhang mit Kontrolle, Abrüstung und Ächtung von autonomen Waffensystemen aufzugreifen.

Zum „Alltag“ von Bevölkerungen in immer mehr Ländern gehört das ständige Bewusstsein einer detaillierten Überwachung durch bewaffnete Drohnen, das mit der ständigen Drohung eines plötzlichen willkürlichen Todes einhergeht. Diese Dystopie verbreitet sich durch die Welt.

In den bisherigen Debatten über eine mögliche Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen sind viele Aspekte noch nicht ausreichend untersucht worden: Nicht nur die nachträgliche Autonomisierung durch digitale Komponenten, sondern auch z. B. die Ursachen für die sehr hohen Fehlerquoten bei bisherigen US- und NATO-Einsätzen sind nicht beleuchtet worden.

Manche Politiker und Experten vertreten die Ansicht, dass durch restriktive Einsatzregeln gesichert werden könnte, dass bewaffnete Bundeswehr-Drohnen in der Zukunft immer nur grundgesetz- und völkerrechtskonform (nach deutscher Rechtsauffassung) eingesetzt werden.

Aus folgenden Gründen sind wir anderer Ansicht:

    1. Einsatzregeln sind änderbar. Sie bieten keine langfristige Sicherheit gegen Missbrauch, weil die Bundeswehr die jeweiligen Einsatzregeln immer je nach Mandat gestaltet. Spätestens nach den nächsten Bundestagswahlen könnten jetzt beschlossene Einsatzregeln geändert werden.
    2. Die vom Verteidigungsministerium vorgeschlagenen Einsatzregeln sind fast identisch mit den Einsatzregeln der US-Streitkräfte zum „Schutz“ der US- und NATO-Soldat*innen, z. B. beim Einsatz in Afghanistan am 29. August 2021, wobei zehn unbeteiligte Zivilisten ermordet wurden.
    3. Viele Studien sowie veröffentlichte Dokumente der US-Regierung machen klar, dass beim Drohnen-Einsatz im bewaffneten Konflikt in Afghanistan derartige Fehler überhaupt keine Ausnahme gewesen sind: Die Identität von einem sehr hohen Prozentsatz der durch US-Drohnen Getöteten bleibt unbekannt. Wie soll die Bundeswehr für die eigenen Drohnen-Einsätze akkuratere Aufklärungsdaten beschaffen als die US-Streitkräfte für ihre Einsätze es tun könnten?
    4. Es gab in der deutschen Drohnen-Debatte keine Aufklärung der Ursachen der wiederholt bewiesenen riesigen „Fehlerquote“ beim US- und NATO-Einsatz von bewaffneten Drohnen. Zum Beispiel sind Aussagen von Drohnenopfern sowie von kritischen Veteran*innen, Offizieren und Experten der Drohnenprogramme von verbündeten EU- oder NATO-Staaten nie in den offiziellen Debatten des Verteidigungsministeriums und im Bundestag berücksichtigt worden.
    5. Das Verteidigungsministerium wie auch die SPD-Projektgruppe zu Drohnen haben zum Einsatzkonzept für bewaffnete Bundeswehr-Drohnen vorgeschlagen, dass die Entscheidung zum Schießen immer nur in dem Einsatzland, wo deutsche Soldat*innen sich befinden, getroffen werden soll. Doch im digitalen System mit Bildschirm „sieht“ ein/e Drohnenpilot/in, die/der zwei Kilometer weg vom Ziel ist, nicht besser als ein/e Drohnenpilot/in, die/der zwanzigtausend Kilometer weg ist. Gleichfalls „sieht“ ein deutscher Kommandeur oder Anwalt auch nicht besser.

Statt die Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen voreilig zu erlauben, fordern wir, dass die neue Bundesregierung endlich eine ausführliche und gesellschaftlich breite Drohnen-Debatte ermöglicht, diese selbst vorantreibt und auch alle EU-, NATO-Länder und weitere Verbündete dazu auffordert. Auch der Export tödlicher digitaler Waffensysteme durch Firmen in Deutschland und in anderen Ländern muss in die Drohnen-Debatte einbezogen werden.

Die Tatsache, dass hierzulande über eine mögliche Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen debattiert wird, macht Deutschland zu einem „Leuchtturm“ für viele Menschen und Institutionen auf der Welt, die über die rasche Entwicklung von automatisierter und autonomer Kriegsführung besorgt sind.  Genau deswegen hat die neue deutsche Regierung eine starke Verhandlungsposition, um den dringend notwendigen Versuch zu machen, automatisierte und autonome Waffensysteme international unter Kontrolle zu bringen.

Mit freundlichen und zuversichtlichen Grüßen

Elsa Rassbach

Vertreterin von Attac und der DFG-VK zu Kampfdrohnen Sprecherin in Deutschland der US-Friedensorganisation CodePink und der Kampagne „Ban Killer Drones“

i. A. der Drohnen-Kampagne, das 2013 gegründetes Netzwerk mit 150 Unterstützergruppen drohnen-kampagne.de

Koordinierungskreis:

Lühr Henken, Elsa Rassbach, Laura von Wimmersperg, Rainer Hammerschmidt

Unterstützergruppen

Aufruf der Drohnen-Kampagne anlässlich der Koalitionsverhandlungen — KEINE BEWAFFNETEN DROHNEN! AUFKLÄRUNGS- UND AKTIONSMONAT NOVEMBER 2021

Der Aufruf kann auch als kompakte A4 Version hier als PDF betrachtet und heruntergeladen werden.

Während der Koalitionsverhandlungen rufen wir zu einem dezentralen Aufklärungs- und Aktionsmonat im November 2021 auf!
— gegen die Terrorisierung und Ermordung durch Drohnen!
— gegen die Bewaffnung von Drohnen für die Bundeswehr!
— für internationale Kontrolle und Ächtung von Killer-Drohnen!

 Warum der kurzfristige Aufruf?

Wir fürchten, dass sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP auf eine Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr im Koalitionsvertrag einigen werden. Falls bewilligt, könnten fünf durch Airbus 2018 geleaste israelische Heron TP Drohnen bald im Einsatz der Bundeswehr sein. Allein schon der Einsatz der deutschen „Killer“-Drohnen terrorisiert die Bevölkerung im Einsatzgebiet!

Das Verteidigungsministerium behauptet jedoch, dass bewaffnete Bundeswehr-Drohnen nur zum „Schutz“ der Soldat*innen und unter restriktiven Einsatzregeln („Rules of Engagement“) eingesetzt würden. Sie würden allein durch Pilot*innen auf Militärbasen in den Einsatzgebieten (wie in Afghanistan oder Mali) gesteuert, die erst nach juristischer Beratung das Recht erhielten, eine Rakete abfeuern zu dürfen.

VORSICHT! Das ist eine Täuschung!

1) Einsatzregeln sind änderbar. Sie bieten keine langfristige Sicherheit gegen Missbrauch, weil die Bundeswehr die jeweiligen Einsatzregeln immer je nach Mandat gestaltet. Spätestens nach den nächsten Bundestagswahlen könnten jetzt beschlossene Einsatzregeln geändert werden.

2) Die vom Verteidigungsministerium vorgeschlagenen Einsatzregeln sind fast identisch mit den Einsatzregeln der US-Streitkräfte zum „Schutz“ der NATO-Soldat*innen, z. B. beim Einsatz in Afghanistan am 29. August 2021, wobei zehn unbeteiligte Zivilisten ermordet wurden.

3) Es gab in der deutschen Drohnen-Debatte keine Aufklärung der Ursachen der wiederholt bewiesenen riesigen „Fehlerquote“ beim US- und NATO-Einsatz von bewaffneten Drohnen. Zum Beispiel sind Aussagen von Drohnenopfern und Drohnen-Whistleblower*innen sind nicht berücksichtigt worden. Es gibt bisher keinen Beweis und kein Argument, dass die Aufklärungsdaten der Bundeswehr vor Ort akkurater sein werden. Im digitalen System mit Bildschirm „sieht“ ein/e Drohnenpilot/in, die/der zwei Kilometer weg vom Ziel ist, nicht besser als ein/e Drohnenpilot/in, die/der zwanzigtausend Kilometer weg ist. Gleichfalls „sieht“ ein deutscher Kommandeur oder Anwalt auch nicht besser.

4) Wenn die Tür erstmal so geöffnet wird, kommen ziemlich sicher in den nächsten Jahren die Bewaffnung und der Export der Eurodrohnen und des Future Combat Air Systems (FCAS) — beide vom deutschen Generalunternehmer Airbus hergestellt — sowie weitere schreckliche Waffen durch.

5) Fast alle digitalen Waffensysteme, auch Heron TP und Eurodrohnen, könnten nachträglich durch Software-Austausch zu autonomen Waffensystemen („Killer-Robotern“) gemacht werden.

JEDOCH WIRD EINE ABRÜSTUNGSPOLITISCHE OFFENSIVE VERSPROCHEN!

SPD, Bündnis 90/Die Grünen, und FDP haben im Sondierungspapier (S.12) folgendes festgelegt: „Wir brauchen eine abrüstungspolitische Offensive und wollen eine führende Rolle bei der Stärkung internationaler Abrüstungsinitiativen und Nichtverbreitungsregimes einnehmen. Für eine restriktive Rüstungsexportpolitik brauchen wir verbindlichere Regeln und wollen daher mit unseren europäischen Partnern eine entsprechende EU-Rüstungsexportverordnung abstimmen.“

Um ernsthaft offensiv gegen die rasche Ausbreitung von tödlichen digitalen Waffensystemen vorzugehen, muss die neue Bundesregierung auf die Bewaffnung von Drohnen verzichten. Statt die Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen zu erlauben, fordern wir, dass die neue Bundesregierung endlich die Drohnen-Debatte ermöglicht, diese selbst vorantreibt und auch alle EU-, NATO-Länder und weitere Verbündete dazu auffordert. Auch der Export tödlicher digitaler Waffensysteme durch Firmen in Deutschland und in anderen Ländern muss in die Drohnen-Debatte einbezogen werden.

(Ihr findet unter anderem zu den oben ausgeführten Punkten zeitnah ein ausführliches Fact-Sheet auf drohnen-kampagne.de)

Für den MONAT NOVEMBER 2021 ermutigen wir alle Gegner*innen der Bewaffnung von Drohnen

1) eine oder auch mehrere Veranstaltungen zur Aufklärung und/oder zum Protest gegen die Anschaffung von Bundeswehr-Killer-Drohnen zu organisieren;

2) sich mit Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Leserbriefen gegen die Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen durch die Bundeswehr öffentlich zu positionieren;

3) die Abgeordneten des neuen Bundestags sowie die Koalitionsverhandelnden der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP per Brief, Telefonat oder Abgeordnetenwatch.de zu kontaktieren.

RESSOURCEN: Was tun?

AUDIO-VISUELL:

*Dokumentarfilm National Bird (2016), ein preisgekröntes Portrait von drei kritischen US-Veteran*innen und Whistleblowern des „Drohnenkrieges“ auf Afghanistan, u. a. mit Daniel Hale, der neulich durch die US-Regierung zu 45 Monaten Haft verurteilt worden ist, und Lisa Ling, die nach der Pensionierung Drohnenopfer in Afghanistan besucht hat.
Phoenix: https://www.youtube.com/watch?v=-EsrRVb4weg

Öffentliche Vorführung (50 Euro): Katholisches Filmwerk, (069) 9714360, info@filmwerk.de

*Aus der Webinar-Reihe Deutschland und Europa am Scheideweg (März 2021)
–„Einsatzort Afghanistan: Bewaffnete Drohnen um Soldat*innen zu schützen?”
(Lisa Ling, US-Whistleblower Cian Westmoreland, afghanischer Zeuge Emran Feroz)
Deutsch: https://vimeo.com/608320584      Englisch: https://vimeo.com/608359233
— „Kampfdrohnen in Deutschland verhindern: eine Chance für internationale Ächtung?”
(KI-Forscher Dr. Jakob Foerster, emeritierter Prof. Dr. Norman Paech, Carolyn Horn (UNO-Vertreterin)

Deutsch: https://vimeo.com/597292376      Deutsch & Engl.: https://vimeo.com/608441054

KUNSTAUSSTELLUNG:
*The Drones Quilt Project (www.drohnen-quilts.de) kann von der Drohnen-Kampagne für Events und Ausstellungen ausgeliehen werden. Das Kunstprojekt der US-Friedensbewegung besteht aus sechs einzigartigen handgemachten Patchworkdecken, jeweils 1,65 x 1,65 Meter, die sich auf verschiedene Weise aufhängen lassen. Jeder Stoffblockwurde durch einen Mensch in den USA per Hand erstellt und gedenkt namentlich an ein durch eine US-„Killer“-Drohne getötetes Kind. Plakat-Vorlagen und Infotafeln sind vorhanden.

KONTAKTIERT DIE NEUE BUNDESTAGSABGEORDNETEN!

https://drohnen-kampagne.org/images/docs/2021GrueneBundestagsAbgMail.txt
https://drohnen-kampagne.org/images/docs/2021LinkeBundestagsAbgMail.txt
https://drohnen-kampagne.org/images/docs/2021SPD-BundestagsAbgMail.txt
https://drohnen-kampagne.org/images/docs/2021FDP-BundestagsAbgMail.txt

(Bitte schreibt uns eure Aktivitäten an kontakt@drohnen-kampagne.org, damit wir sie sammeln und als Anregung und Ermutigung für andere auf unsere Homepage stellen können.)

E-Mail: kontakt@drohnen-kampagne.org
www.drohnen-kampagne.org & www.drohnen-kampagne.de

 

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NACHTRAG: Erst heute, den 26.10.2021, wurden die eventuell wichtigen Ergebnisse einer SPD-Projektgruppe zur Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen in dem Blog „Augen geradeaus” veröffentlicht. (Siehe: https://augengeradeaus.net/2021/10/dronewatch-die-empfehlungen-der-spd-projektgruppe-zu-bewaffneten-drohnen-dokumentation/

Flyer: FCAS stoppen! „NEIN“ zum größten europäischen Rüstungsprojekt!

Der Flyer kann auch HIER als PDF betrachtet und heruntergeladen werden.

Am 23. Juni wird das Verteidigungsministerium einen Finanzierungsantrag in Höhe von 400 oder 500 Mio. Euro für das deutsch-französisch-spanische „FCAS“-Projekt den Ausschüssen für Verteidigung und Haushalt zur Abstimmung vorlegen.

FCAS — das Future Combat Air System — ist das größte europäische Rüstungsprojekt überhaupt: Ein von Künstlicher Intelligenz durchdrungenes System aus neuartigem Kampfflugzeug, das mit Atomwaffen bestückt werden kann, und mit bewaffneten Eurodrohnen sowie tödlichen autonomen Drohnen-Schwärmen verbunden ist. FCAS soll allein 100 Milliarden Euro Entwicklungskosten verschlingen, um es ab 2040 einsatzfähig zu machen. Ein Umsatz von 500 Milliarden Euro wird vor allem durch den weltweiten Export von FCAS erwartet. In Deutschland ist Airbus, wie bei der Herstellung der Eurodrohne, der Hauptnutznießer.

FCAS kann und muss gestoppt werden! Bei der Abstimmung am 23. Juni wird es wieder hauptsächlich auf die SPD ankommen. Über FCAS gibt es keine Groko-Vereinbarung und keinen wichtigen Grund, warum die SPD gerade in diesem Pandemie-und-Wahlkampfjahr FCAS zustimmen sollte.

Beim FCAS kreisen die Rechtfertigungen um Themen wie Arbeitsplätze (bei Airbus!), wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit, europäische Kooperation, und Unabhängigkeit. Statt Airbus zu finanzieren sollten öffentliche Mittel zivile Arbeitsplätze schaffen, um die Herausforderungen unserer Zeit — Pandemie, Klimawandel, Armut und Krieg — besser zu begegnen. Hierdurch könnte Deutschland am besten eine eigenständige Außenpolitik verfolgen.

Die allergrößte Gefahr ist, dass FCAS bisher kaum in der Öffentlichkeit, in der Bevölkerung oder auch unter Bundestagsabgeordnete (außer Verteidigungs- und Haushaltspolitiker) bekannt ist.
Dies müssen wir schnell ändern.

Mit solidarischen Grüßen im Auftrag der Drohnen-Kampagne!

Elsa Rassbach
Drohnen-Sprecherin von Attac und DFG-VK, Aktivistin im AK gegen bewaffnete Drohnen
Laura von Wimmersperg
Moderatorin der Berliner Friedenskoordination
Lühr Henken
Ko-Sprecher des Bundesausschuss Friedensratschlag

AKTIONS- UND INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN

Die Drohnen-Kampagne empfiehlt allen, die gegen FCAS wirksam sein wollen:
* 1) so breit wie möglich die FCAS-Gefahr überall bekannt zu machen und
* 2) so bald wie möglich SPD-Politiker*innen, insbesondere im eigenen Wahlkreis, per Brief oder Telefonat zu kontaktieren, um sie in eigenen Worten zu bitten, eine lautes „Nein“ zu FCAS in die Diskussionen in der SPD-Bundestagsfraktion einzubringen. Dabei wäre es wichtig, die breite Basis in der SPD zu erreichen, weil die SPD-Politiker*innen im Verteidigungsausschuss eher die neuesten Rüstungsprojekte unterstützen,

Für Kontakt-Info zu den MdB siehe:
https://www.bundestag.de/abgeordnete und/oder
https://telegra.ph/Emails-Bundestags-Abgeordnete-Periode-19-11-03.
Anrufen per Telefon: die Telefonzentrale im Bundestag (030 2270) leitet den Anruf
effizient an die einzelnen MdB-Büros weiter.

Der neueste Aufruf zu FCAS der Drohnen-Kampagne und weiteres Material sind hier:
www.drohnen-kampagne.de

Weitere Links:
* 1) Lühr Henken, Drohnen-Kampagne, Kurzgefasst: FCAS und Eurodrohne
http://www.drohnen-kampagne.org/images/docs/Kurzgefasst_FCAS_und_Eurodrohne.pdf
* 2) Jürgen Wagner, Informationsstelle Militarisierung e.V. (IMI),
http://www.imi-online.de/2021/04/16/future-combat-air-system/
* 3) Elsa Rassbach, Attac, Nach SPD-Zusage zur Eurodrohne, kann FCAS gestoppt werden?
https://drohnen-kampagne.org/images/docs/Attac_Rundbrief_SPD_Eurodrohne-
FCAS.fin.pdf

Eine Diskussion zu FCAS in der Online-Veranstaltungsreihe der Drohnen-Kampagne, „Deutschland und Europa am Scheideweg“ vom 11. bis 18. März 2021 ist hier:
https://drohnen-kampagne.de/2021/03/14/veranstaltungsreihe-deutschland-und-europa-am-scheideweg-bewaffnete-drohnen-und-digitale-waffensysteme/