Pressemitteilung 4/2013 (14.8.2013)

Pressemitteilung 4/2013
14. August 2013

Drohnen-Kampagne veröffentlicht Wahlprüfsteine – Unterschiedliche Haltungen der Parteien zu Kampf- und
Überwachungsdrohnen

Die aus einem breiten Bündnis vieler Nicht-Regierungs-Organisationen bestehende deutsche Kampagne „gegen die Etablierung der Drohnentechnologie für Krieg,
Überwachung und Unterdrückung“ [1] veröffentlicht heute umfangreiche Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl. In einem kompakten Dokument [2] zusammengefasst beziehen die Parteien zu insgesamt elf unterschiedlichen Thesen Stellung.

Vorgegeben waren elf Standpunkte, zu denen die Parteien aufgefordert worden waren, mit einer kurzen Antwort von nicht mehr als 200 Zeichen Länge Stellung zu beziehen. Die entsprechend kompakten, aber umso klareren Rückmeldungen hat die um den Appell „Keine Kampfdrohnen“ entstandene und inzwischen breit angewachsene Drohnen-Kampagne [3] in einem übersichtlichen Dokument zusammengetragen und mit Ampelbewertungen versehen. Zugleich lassen sich alle Ergebnisse auch online einsehen [4].

 

„Das Dokument soll den Menschen helfen, sich eine eigene Meinung zu bilden,“ sagt Michael Ebeling von der Drohnen-Kampagne. „Wir raten aber dazu, die Aussagen kritisch an dem zu messen, was die Parteien in der Vergangenheit gesagt und getan haben und einen scharfen Blick darauf zu werfen, inwiefern sie sich mit Wortakrobatik an schwierigen Themen vorbeizuhangeln versuchen oder auch nicht.“

 

Die Drohnen-Kampagne richtet sich weder gegen Drohnen im allgemeinen, noch beschränkt sie sich in ihrer Kritik nur auf Kampfdrohnen. Die Initiative mit derzeit 138 Unterstützergruppen und vielen Tausend Einzelunterstützern wendet sich vielmehr gegen jegliche Form von Drohneneinsätzen im Dienste von Krieg, Überwachung und Unterdrückung [5].

 

„Uns ist diese Akzentuierung besonders wichtig,“ erklärt Michael Ebeling aus Hannover. „Drohnen, die dem Militär zur Zielidentifizierung oder -kennzeichnung dienen, lehnen wir ebenso ab wie Kampfdrohnen, die im In- oder Ausland eingesetzt Ängste erzeugen oder zur bedeutsamen Einschränkung von Grund- und Menschenrechten führen können.“

 

Umso bemerkenswerter erscheint es daher, dass es in den Stellungnahmen zur These, dass es zwischen bewaffneten und unbewaffneten Drohnen keine klare Trennlinie gibt, lediglich zwei von acht angeschriebenen Parteien ein klares Votum abgegeben haben, das diesen Standpunkt unterstützt [6].

 

*Pressekontakt*
kontakt@drohnen-kampagne.de; http://drohnen-kampagne.de/uber-uns/kontaktpresse/